Interpharm 2013

Das Gefahrstoffrecht und die Umsetzung in der Apotheke

(rm). Das Hantieren mit Gefahrstoffen gehört in Apotheken zum Tagesgeschäft. Durch das weltweite Gefahrstoffrecht müssen neue Regelungen umgesetzt werden. Das erscheint teilweise lästig, da gewohnte und bewährte Arbeitsgänge neu justiert werden müssen. Die Apothekerin, Gefahrstoffexpertin und ehrenamtliche Pharmazierätin Dr. Angela Schulz lieferte das Rüstzeug.

Dr. Angela Schulz

In der ersten Seminarhälfte nahm sie die rechtlichen Zusammenhänge aufs Korn, erklärte, wie aus den neuen EU-Verordnungen (REACH und CLP-V) die deutschen Gesetze und Verordnungen (z. B. Chemikaliengesetz, GefSoffV) resultieren und wo in der CLP-V verstreut die Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung eines Gefahrstoffs zu finden sind. In der zweiten Seminarhälfte wurde geübt. Schnell wurde klar, dass es eine besondere Herausforderung ist, alle Informationen zu finden, die auf ein Kennzeichnungsetikett gehören: Piktogramme von hier, Signalwort von da und dann noch die P-Sätze aus den Kennzeichnungstabellen zusammenstellen – schon landet man mit einem Stoff bei einer fast unüberschaubaren Zahl an Kriterien, die auf keine Kuhhaut, geschweige denn auf ein Etikett passen. Kämen da nicht die ebenso komplexen, jedoch lindernden Zusatzregeln zu Hilfe: Da das ein oder andere Piktogramm mit dem anderen um die Bedeutung rangelt, darf das schwächere dem stärkeren Platz machen, ebenso toppt die "Gefahr" die gute alte "Achtung". Beim Abgabegefäß soll die Flut der zutreffenden P-Sätze auf maximal sechs Stück eingedampft werden. Da bereits drei Stück zwingend vorgeschrieben sind, wird man selbst auf nur noch drei auszuwählende P-Sätze beschnitten.

Schritt für Schritt übten die Teilnehmer das Etikettieren im Sitzen und langsam setzte sich auch die Erkenntnis. Die Geheimnisse der Einstufung und Kennzeichnung können durchschaut werden, da diese einer komplexen aber dennoch strikten Systematik folgen.



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"Interpharm 2013 – Eine Patienten-orientierte Interpharm"



DAZ 2013, Nr. 13, S. 78

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