Wie die EU „tickt“

Europäischer Rechtsrahmen und Binnenmarkt für Arzneimittel

Seit 1993 gibt es in Europa einen Binnenmarkt für Arzneimittel, an dem die 28 EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus Island, Liechtenstein und Norwegen als Mitglieder der Freihandelsassoziation (EFTA) teilnehmen. Rund 40 Jahre hat es gedauert, bis die Voraussetzungen hierfür geschaffen waren, ein riesiger Kraftakt. Trotz des hohen Grades an Harmonisierung gibt es kein „europäisches Arzneimittelgesetz“. Es sind aber genügend Standards vorhanden, die ein einheitliches Patientenschutzniveau gewährleisten. Die zweite Folge dieser DAZ-Serie soll eine Vorstellung davon vermitteln, wie die EU „tickt“ und auf welchen Vorschriften der Binnenmarkt für Arzneimittel hauptsächlich beruht.

Von Helga Blasius

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