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Arzneimittelrecht
Packungsbeilage - Fachinformation
Rechtliche Grundlagen von Arzneimittelinformation und Kennzeichnung
Die Informationen über ein Arzneimittel sollen dafür sorgen, dass es bestimmungsgemäß angewendet wird. Sie dienen also in erster Linie der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Wer will oder muss deshalb was über ein Arzneimittel wissen? Der Informationsbedarf ist nicht bei allen Beteiligten, das heißt den Ärzten, Apothekern und Patienten, gleich groß und gleich gelagert. Das Arzneimittelgesetz sieht daher unterschiedliche Informationsangebote vor. Die informierenden Texte umfassen die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Fachinformation.
Von Helga Blasius
Erstellt am 16.10.2014, 00:00 Uhr

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