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Gesundheitspolitik
Antikorruptions-Leitfaden
BVDAK plant Hilfe für mehr Sicherheit in der Praxis
Am Referentenentwurf war nach deutlicher Kritik noch gefeilt worden. Mit einigen Änderungen beschlossen die Bundesminister sodann den überarbeiteten Gesetzentwurf. Unter anderem erklärt er die Skonti-Annahme nicht mehr per se für strafbar. So hatten es sowohl die ABDA als auch der BVDAK in ihren jeweiligen Stellungnahmen gefordert. Nach der ABDA begrüßt letzterer die Klarstellung nun ebenfalls in einer Mitteilung.
Nach wie vor Unsicherheit
Der Vorsitzende des Verbands, Dr. Stefan Hartmann, erkennt dennoch weiteren Handlungsbedarf im Rahmen der parlamentarischen Diskussion. Noch immer gebe es in zahlreichen Praxisfällen Verunsicherung darüber, erklärt er, ob schon von strafbarer Korruption die Rede sein könne. Auf der Basis eines Fallkatalogs will der BVDAK daher die Hamburger Anwaltskanzlei Diekmann, zu deren Mandantschaft unter anderem DocMorris und die easyApotheken gehören, damit beauftragen, einen juristischen Leitfaden zu erstellen. Er soll noch vor dem 1. Januar 2016 – dem von Hartmann erwarteten Termin des Inkrafttretens des Gesetzes – vorliegen.
Leitfaden für mehr Klarheit
Vorsicht sieht der BVDAK-Vorsitzende im Hinblick auf eine Oppositionsforderung geboten: Vertreter der Grünen und der Linken halten es für sinnvoll, Mitarbeiter von Heilberuflern, die der Staatsanwaltschaft möglicherweise korrupte Vorgänge melden, arbeitsrechtlich besonders zu schützen. Hartmann warnt jedoch vor einem „an sich gut gemeinten Informantenschutz“, der in der Praxis zum „völlig falschen Signal“ würde: „Niemand im Apothekenteam, gleichgültig ob Chef oder PTA, setzt sich bewusst dem Risiko von Gefängnisstrafen aus.“ Hartmann setzt auch hier auf den geplanten BVDAK-Leitfaden, der „die Apothekeninhaber und ihre Angestellten für ein rechtskonformes Verhalten sensibilisieren“ werde. |
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