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- AZ 38/2015
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Gesundheitspolitik
Impfen erlaubt!
Regierungsrat gibt Züricher Apothekern grünes Licht
Gegen die vom Schweizer Regierungsrat im Mai beschlossene Änderung der Verordnung über die universitären Medizinalberufe hatten Impf-Skeptiker Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht. Das Gericht entzog dieser jedoch wegen der fehlenden Legitimation und der entsprechenden Haltlosigkeit der Beschwerde Ende August die aufschiebende Wirkung. Das ermöglichte dem Regierungsrat, die geänderten Verordnungsbestimmungen nun in Kraft zu setzen.
Bei der für die Erteilung der Bewilligungen zuständigen Kantonalen Heilmittelkontrolle seien bislang 14 Gesuche von Apothekern eingegangen, berichtet der. Die Bewilligungen würden nun zugestellt. Apotheker dürfen somit auch ohne ärztliche Verschreibung gesunde Personen ab 16 Jahren gegen Grippe und Frühsommer-Meningo-Enzephalitis impfen sowie Hepatitis-Folgeimpfungen vornehmen. |
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