Gesundheitspolitik

Impfen erlaubt!

Regierungsrat gibt Züricher Apothekern grünes Licht

BERLIN (jz) | Apotheker im Schweizer Kanton Zürich, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen, können ab sofort selbst gewisse Impfungen vornehmen. Impfgegner hatten versucht, die Verordnung, die ihnen dies seit dem 1. September erlaubt, zu stoppen. Aber erfolglos: Der Regierungsrat hat die Verordnung am 9. September rückwirkend in Kraft gesetzt.

Gegen die vom Schweizer Regierungsrat im Mai beschlossene Änderung der Verordnung über die universitären Medizinalberufe hatten Impf-Skeptiker Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht. Das Gericht entzog dieser jedoch wegen der fehlenden Legitimation und der entsprechenden Haltlosigkeit der Beschwerde Ende August die aufschiebende Wirkung. Das ermöglichte dem Regierungsrat, die geänderten Verordnungsbestimmungen nun in Kraft zu setzen.

Bei der für die Erteilung der Bewilligungen zuständigen Kantonalen Heilmittelkontrolle seien bislang 14 Gesuche von Apothekern eingegangen, berichtet der. Die Bewilligungen würden nun zugestellt. Apotheker dürfen somit auch ohne ärztliche Verschreibung gesunde Personen ab 16 Jahren gegen Grippe und Frühsommer-Meningo-Enzephalitis impfen sowie Hepatitis-Folgeimpfungen vornehmen. |

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