Arzneimittel und Therapie

DMBA nicht mehr verkehrsfähig

Beliebte „Pre-Workout-Boosts“ zeigen unerwünschte Wirkungen

1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) besitzt stimulierende und leistungssteigernde Effekte und wird daher von einigen Sportlern als Booster in Form von Nahrungsergänzungsmitteln angewendet. Aufgrund von Berichten über unerwünschte Wirkungen nach der Einnahme von DMBA informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nun darüber, dass entsprechende NEM in Deutschland nicht mehr verkehrsfähig sind und deutschlandweit nicht verkauft werden dürfen.

Strukturelle Ähnlichkeit von DMBA und DMAA [4]

White Heat®, Unstoppable® oder Alpha Drive®, so heißen beliebte Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die die synthetisch hergestellte Substanz 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten und vor allem von Kraftsportlern zur erhöhten Energiebereitstellung im Rahmen eines „Pre-Workout-Boosts“ verwendet werden. Durch die Einnahme solcher Stimulanzien soll härter und intensiver trainiert werden können. Aber auch zur Verbesserung der mentalen Leistungsfähigkeit oder zur Unterstützung bei der Gewichtsabnahme (Fatburner) werden diese Mittel vertrieben. DMBA gilt als nicht-autorisierte Substanz und besitzt strukturelle Analogie (siehe Formel) zum indirekt wirkenden Sympathomimetikum 1,3-Dimethylamylamin (DMAA), das von 1940 bis 1983 als aktive pharmazeutische Substanz in dem Nasenspray Forthane® in den USA vertrieben, jedoch 1983 wieder vom Markt genommen wurde.

Darauf folgend wurde DMAA als Supplement im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel eingeführt und als sichere Alternative zu Ephedrin vermarktet. DMAA besitzt Amphetamin-ähnliche Effekte und wird daher seit 2010 von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA als Dopingmittel gelistet. Die Einnahme von DMAA, vom Hersteller stets als natürlicher Inhaltsstoff aus Geranienöl deklariert, wurde zudem mit dem vermehrten Auftreten von plötzlichem Herztod und Schlaganfällen in Verbindung gebracht und ist daher nicht mehr verkehrsfähig [1].

Möglicherweise ist DMBA daher gezielt als Nachfolgesubstanz von DMAA entwickelt worden. DMBA-haltige Produkte galten bisher ausschließlich als Nahrungsergänzungsmittel und nicht als Pharmazeutika, sodass zur Markteinführung nur begrenzte Informationen zur Wirksamkeit und Sicherheit von DMBA vorlagen. Im Oktober 2014 klagten jedoch Verbraucher aus den Niederlanden, die DMBA-haltige NEM einnahmen, über unerwünschte Wirkungen, wie Unruhe, Bewegungsdrang und erhöhte Fokussiertheit. Dies bestätigte, dass die Anwendung von DMBA mit entsprechenden Risiken behaftet ist und die Sicherheit und pharmakologische Wirksamkeit analog dem bereits bekannten DMAA eingeschätzt werden sollten. Als Folge der europäischen Schnellwarnmeldung nahmen nationale Überwachungsbehörden im vergangenen Jahr DMBA-haltige Booster vom Markt.

In Deutschland gilt DMBA somit ohne offizielle Zulassung als Arzneimittel bzw. ohne Genehmigung als neuartiges Lebensmittel oder Lebensmittel­zutat (Novel food) als nicht verkehrs­fähig, und auch entsprechende Nahrungsergänzungsmittel dürfen ab sofort nicht mehr vertrieben werden [2]. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verweist jedoch auch auf die Gefahr, dass weitere DMBA-haltige NEM aus dem Ausland bestellt werden könnten, und rät daher strikt vom Kauf dieser Waren ab. In der Tat scheint diese Sorge nicht unbegründet, werben doch einige Websites mit der Möglichkeit, sich frühzeitig mit DMBA-haltigen Boostern einzudecken, und verweisen auf geeignete Online-Händler sowie etwaige Rabattaktionen bzw. nennen die bekannten Synonyme des DMBA, wie AMP, 2-Amino-4-methylpentan, Pentergy, 4-Methyl-2-pentanamin, 4-AMP und nor-DMAA, um entsprechende Präparate sicher identifizieren zu können [3]. |

Quelle

[1] DMAA in Dietary Supplements. 16. Juli 2013, www.fda.gov/Food/DietarySupplements/QADietarySupplements/ucm346576.htm

[2] BVL: Nahrungsergänzungsmittel mit DMBA sind nicht verkehrsfähig. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten/01_Presse_und_Hintergrundinformationen/01_Lebensmittel/2015/2015_02_05_pi_NEM_DMBA.html

[3] Booster mit DMBA sind ab sofort verboten. www.gannikus.com/news/dmba-offiziell-ganz-deutschland-verboten/ (vom 16.02.2015)

[4] The Public Health and Safety Organization www.nsf.org/images/nsf/141007_dmba.jpg

Apotheker Dr. André Said

Das könnte Sie auch interessieren

Amt für Verbraucherschutz informiert

NEM mit DMBA nicht verkehrsfähig

Nicht deklarierte Inhaltsstoffe in einem Nahrungsergänzungmittel

Der Fall Dorovit®

Zwischen Kaugummi und Rx-Arzneimittel

Cannabidiol: Was geht, was geht nicht?

Nachfrage bei der Wettbewerbszentrale

Melatonin als NEM: Wo sind die gesetzlichen Grenzen?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.