Notfallverhütung nicht bei jeder „Panne“

Beratung zur „Pille danach“ auf der Interpharm

Das Timing hätte nicht besser sein können: In Berlin gab vormittags der Bundesrat für den OTC-Switch der „Pille danach“ endgültig grünes Licht. In Hamburg auf der Interpharm erläuterte nachmittags Dr. Christian Ude, Darmstadt, die wichtigsten pharmakologischen und praxisrelevanten Aspekte zur rezeptfreien Abgabe von Notfallkontrazeptiva in der Apotheke. Dabei stellte er Beratungs-Eckpunkte, die einer Abgabe von Ulipristalacetat oder Levonorgestrel vorausgehen sollten, besonders heraus.

Notfallverhütung nicht bei jeder „Panne“


Dr. Christian Ude auf der Interpharm kurz nach dem der Bundestag grünes Licht für den OTC-Switch gegeben hatte.

Foto: DAZ/Hartlmaier

Eine Eizelle ist nur 24 Stunden nach Ovulation befruchtungsfähig. Da Spermien mindestens fünf Tage überleben können, reicht das fertile Fenster im Zyklus von fünf Tage vor bis einen Tag nach der Ovulation. Angesichts der intra- und interindividuellen Zyklus­unterschiede warnte Ude davor, allein auf rechnerischer Basis die Abgabe eines Notfallkontrazeptivums zu umgehen. Andererseits erfordere nicht jede „Pillenpanne“ automatisch eine Notfallverhütung, so z. B. die Nichteinnahme eines Kombipräparates am selben Tag. Wurde dagegen die Einnahme einer reinen Gestagen-Pille ohne Ovulationshemmung vergessen, ist die Indikation zur Notfallverhütung gegeben.

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