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INTERPHARM 2015 – DAP Retaxforum
Importe, Mehrfachverordnungen und Nmax
Rezeptbelieferung in Zeiten des Retaxwahnsinns
Die Liste der Fehlerquellen ist schier unendlich, da die Zeit aber limitiert war, ging Marina Herpertz nur auf die häufigsten Probleme ein. So sei eine Stolperfalle bei den Rabattverträgen die Kassen-IK. Grundsätzlich sei die auf das Rezept aufgedruckte Kasse zur Erstattung verpflichtet, hier besteht für die Apotheke auch keine Prüfpflicht. Ist jedoch in der Kundenkartei eine andere Kasse hinterlegt, erhält der Kunde ein Präparat, das bei der aufgedruckten Kasse nicht rabattiert ist. Ein Retax ist die Folge. Herpertz riet daher, die IKs immer abzugleichen. Auch zur Substitutionsausschlussliste „Aut-idem-Liste“ gab es Hinweise für die Praxis. Hierzu gibt es bisher keine Regelung in den Lieferverträgen, wie beispielsweise bei Nichtverfügbarkeit oder bei der Frage Original oder Import vorzugehen ist. Hier sei derzeit, so Herpertz, die retaxsicherste Variante, beim Arzt eindeutige Verordnungen und ggf. Neuausstellungen einzufordern, auf denen explizit ein Import oder das Original bzw. ein Präparat eines bestimmten Herstellers verschrieben ist. Für Levothyroxin, bei dem es in letzter Zeit immer wieder Lieferschwierigkeiten gegeben hatte, stünde auf der Internetseite des DAP ein Infoblatt für Ärzte zur Verfügung, das auf das Austauschverbot hinweist.
DAP-Arbeitshilfen
Darüber hinaus habe das DAP, so Herpertz, auch für zahlreiche andere Problemfälle Arbeitshilfen für die Apotheke erstellt, beispielsweise für pharmazeutische Bedenken. Hier finden sich die rechtlichen und vertraglichen Grundlagen, Kriterien für die generische Substitution sowie ein Ablaufschema zur Prüfung der Verordnung und dem Vorgehen bei pharmazeutischen Bedenken. Weitere Unterstützung gibt es zum Beispiel bei der Austauschbarkeit von Darreichungsformen und Verordnungen zu Medizinprodukten sowie zu den Regelungen der Packungsgrößenverordnung, Mehrfachverordnungen, Jumbopackungen, Stückeln oder Verordnungen über Nmax.
Letztere stellen offensichtlich ein so großes Ärgernis dar, dass ihnen im Anschluss an die Grundlagen zur Retaxvermeidung ein eigenes Seminar gewidmet wurde.
„Retaxgefahr: mehrere Packungen auf einem Rezept“ lautete der Titel von Nina Strathmanns Referat. Anhand von Beispielen erklärte sie, wann und unter welchen Voraussetzungen die Abgabe mehrerer Packungen retaxsicher möglich ist und wie man Probleme umgehen kann, beispielsweise mit der Verordnung auf mehreren Rezepten statt auf einem. Große Unterstützung könne hier das zuvor schon erwähnte Tool auf der DAP-Website, der PZN-Checkplus, leisten.
Im letzten Teil des Retaxforums ging es dann nochmal im Detail um die Frage „Rezeptbelieferung Original vs. Import“. Importquote, 15/15-Regel, Importbonus, ausdrückliche Importverordnungen, Rabattverträge und Aut-idem-Kreuz waren hier die Schlagworte.
Großer Informationsbedarf
Den ganzen Nachmittag über zeigten die vielen Fragen der ca. 60 Zuhörer, wie groß der Klärungs- und Informationsbedarf beim pharmazeutischen Personal im Bereich der Rezeptbelieferung bzw. der Retaxationen ist. Allerdings scheint es immer schwerer zu werden, allgemeingültige Empfehlungen für ein retaxsicheres Vorgehen auszusprechen, da immer wieder einzelne Kassenverbände oder Regionen Sondervereinbarungen treffen.
Alle verfügbaren Arbeitshilfen des Deutschen Apothekenportals finden Sie unter www.deutschesapothekenportal.de. |
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