DAZ aktuell

Wort & Bild muss auf „AppOtheke“ verzichten

Bundespatentgericht wertet Wortmarke als nicht schützenswert

BERLIN (jz) | Wort & Bild muss auf seine Wortmarke „AppOtheke“ verzichten: Der Verlag hatte sich da­gegen gewehrt, dass die Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts die Marke löschen wollte. Doch die Anordnung war rechtmäßig, entschied das Bundespatentgericht in München – die Wortmarke unterscheide sich einfach zu wenig von dem üblichen Wort „Apotheke“, heißt es in dem nun veröffentlichten Beschluss des Gerichts. (Bundespatentgericht München, Beschluss vom 9. Februar 2015, Az. 27 W (pat) 73/14)

Wort & Bild, unter anderem Heraus­geber der Apotheken Umschau, hatte „AppOtheke“ in verschiedenen Schreibweisen 2011 als Marke eintragen lassen. Der Markeneintrag umfasste unter anderem Druckerzeugnisse, verschiedene digitale und optische Datenträger, Werbematerialien und IT-Dienstleistungen. Auf die Beschwerde eines Wettbewerbers ordnete das Markenamt 2014 die Löschung des Markeneintrags an, wogegen der Verlag sich wehrte. Doch das Bundespatentgericht bestätigte die Entscheidung des Amts.

„Auch nach Auffassung des Senats war und ist die Eintragung der angemeldeten Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen“, erklären die Richter im Beschluss. Ihr fehle die für Marken erforderliche Unterscheidungskraft, da sie eine Sachaussage beinhalte, die sich ausschließlich in der Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen erschöpfe. Die Bezeichnung sei vielmehr nur eine „offenkundige Abwandlung des allgemein gebräuchlichen Sachbegriffs ‚Apotheke’“. Sodann beschäftigen sich die Richter mit dem Wort „Apotheke“:

„Das Wort ‚Apotheke’ stammt von griechisch àποθήκη (lateinisch ‚apotheca’), was wörtlich ‚Aufbewahrungsort‘ für Vorräte im Allgemeinen bedeutet. Besonders aber bezeichnete es das meist oben (àπο, apo) im Hause gelegene Lager (θήκη, theca), wo der Wein in Amphoren aufbewahrt wurde. In Klöstern wurde hiermit der Raum zur Aufbewahrung von Heilkräutern bezeichnet (Duden, Die deutsche Sprache, Wörterbuch in drei Bänden, Bd. 1, 2014). Als ‚Apotheke’ wird heute ein Ort bezeichnet, an dem Arzneimittel und Medizinprodukte abgegeben, geprüft und – zum kleinen Teil – hergestellt werden.

Zudem ist es eine Hauptaufgabe des Apothekers und des übrigen Apothekenpersonals, den Patienten zu beraten, ihn über (Neben-)Wirkungen von Medikamenten aufzuklären und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufzuzeigen. Zusätzlich zu der Abgabe von Arzneimitteln verkaufen Apotheken auch ‚apothekenübliche Artikel’ wie Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse und weitere Waren mit gesundheitsförderndem Bezug (Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, In zehn Bänden, 3. Auflage 1999, Bd. 1).“

AppOtheke und Apotheke zu ähnlich

Die von der orthographisch richtigen Schreibweise abweichende vermittelt dem angesprochenen Publikum nach Auffassung des Gericht letztlich keinen anderen Eindruck als das Wort „Apotheke“. „AppOtheke“ werde nämlich ohne Weiteres mit dem Begriff „Apotheke“ gleichgesetzt, weil die Abweichung entweder gar nicht bemerkt oder für einen Schreibfehler gehalten werde. Vereinzelt, so führen die Richter weiter aus, nennen Apothekeninhaber im Internet sogar beide Schreibweisen – also mit einem und mit zwei „p“ –, „damit offensichtlich unwissende oder unaufmerksame Verbraucher sie dennoch finden können“. |

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