Die Rentenversicherung und das Recht

Die Deutsche Rentenversicherung ignoriert bei der Befreiung von Apothekern die Rechtsprechung

Von Martin W. Wesch | Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat, gem. Art. 20 Abs. 1 und 3, 28 Abs. 1 Satz 1 GG. Alle staatliche Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist damit Teil der öffentlichen Gewalt. Deshalb ist auch die DRV an Gesetz und Recht gebunden. Die Bindung an das Recht beinhaltet die Anwendung der Gesetze, wie sie von der Rechtsprechung vorgegeben wird [1]. Gleichwohl lässt die DRV in ihrer Praxis, Apothekern und Ärzten, die in der pharmazeutischen Industrie beschäftigt sind, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu versagen, die Rechtsprechung in entscheidenden Punkten außer Acht.

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