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Gesundheitspolitik
Kombi-Präparat gegen EuGH-Urteil
Apotheker in Schleswig-Holstein starten Kampagne
Verbandsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich zeichnete ein „Negativszenario“ als Folge des EuGH-Urteils. Dabei würde als Reaktion auf die Inländerdiskriminierung der Preiswettbewerb für deutsche Apotheken zugelassen. Letztlich würden gleiche Wettbewerbsbedingungen sogar bedeuten, dass auch das Fremdbesitzverbot falle. Doch um die Versorgungssicherheit zu erhalten, müsse das bestehende System freiberuflich geführter Vor-Ort-Apotheken mit Gemeinwohlpflichten erhalten bleiben. Sogar der EuGH habe festgestellt, dass traditionelle Apotheken die Patienten besser versorgen könnten als der Versand. Friedrich folgerte: „Versand ist eine Arzneimittelversorgung zweiter Klasse.“ Dies könne nicht das Angebot für ländliche Regionen sein. Daraufhin fragte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Bernd Heinemann, wie die Apotheker ländliche Räume versorgen könnten. Froese verwies dazu auf Filialapotheken, Rezeptsammelstellen, notfalls Zweigapotheken, sowie das Hausapothekenmodell, das in Schottland erfolgreich sei. Die Patienten würden sich dort freiwillig einschreiben, woraus besondere Pflichten für diese Apotheke entstünden. Nach Einschätzung von Heinemann sollte eine Neuregelung an der Beratung bei der Arzneimittelabgabe anknüpfen. Zudem müsse bei einem Rx-Versandverbot der Botendienst eindeutig vom Versand abgegrenzt werden.
Froese: kombinierte Lösung
Froese forderte ein „Kombipräparat“: Zuerst müsse die Auszahlung von Boni an Versicherte im Sozial- und Arzneimittelrecht verboten werden. Denn diese Boni würden den Zahlern der Arzneimittel zustehen, also der GKV oder PKV. Als zweiter Schritt müssten die Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Arzneimittel neu definiert werden, um den Versand auf OTC-Arzneimittel zu beschränken. Begleitend dazu sollten die bestehenden Versorgungsinstrumente neu justiert werden, damit die Abgrenzung zum Versand eindeutig sei, erklärte Froese. |
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