Anzeige
Anzeige
Arzneimittel und Therapie
Nicht lieferbar, aber austauschbar?
Lieferengpässe bei Johanniskraut-Präparat Laif® lassen Fragen nach Alternativen aufkommen
Das Johanniskraut-Präparat Laif® 900, Marktführer bei den verschreibungspflichtigen Johanniskraut-Präparaten zur Behandlung von leichten bis mittelschweren Depressionen, ist ebenso wie das apothekenpflichtige Pendant von Lieferengpässen betroffen. Das blieb in der Praxis nicht unbemerkt. Vielmehr schaukelt sich die Situation allmählich zu einem Ärgernis auf, dass ein Johanniskraut-Präparat derzeit nicht oder nur eingeschränkt lieferbar ist. Und es handelt sich dabei nicht um irgendein Johanniskraut-Präparat, sondern um den Marktführer. Was ist da los, und was kann man machen? Empfehlungen von Dr. Ilse Zündorf und Prof. Dr. Theo Dingermann, Frankfurt.
17.03.2016, 00:00 Uhr
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Error loading data. undefined
Anzeige
Anzeige
Nächster Artikel
Bundeskabinett beschließt TI-Anbindungsfrist für Apotheker
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das vom
Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG)
beschlossen. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Digitalisierung
des Gesundheitswesens vorantreiben sollen. Für die Apotheker ist wichtig, dass
sie sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden
müssen. Einige wichtige Passagen zur Einführung der elektronischen
Patientenakte waren zuletzt aus dem Gesetz herausgefallen – ebenso wie ein
Honorar für die Apotheker, wenn sie E-Medikationspläne bearbeiten.
Bundeskabinett beschließt TI-Anbindungsfrist für Apotheker
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das vom
Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG)
beschlossen. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Digitalisierung
des Gesundheitswesens vorantreiben sollen. Für die Apotheker ist wichtig, dass
sie sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden
müssen. Einige wichtige Passagen zur Einführung der elektronischen
Patientenakte waren zuletzt aus dem Gesetz herausgefallen – ebenso wie ein
Honorar für die Apotheker, wenn sie E-Medikationspläne bearbeiten.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung