Arzneimittel und Therapie

Grünes Licht für Cannabis

Anbau erlaubt, aber keine Legalisierung der Droge in Sicht

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Verschreibung von getrockneten Cannabis-Blüten und Cannabis-Extrakten ermöglichen soll. Die Krankenkassen müssen die Kosten für die Cannabis-Produkte erstatten, wenn zur Behandlung der Patientinnen und Patienten keine weiteren Arzneimittel zur Verfügung stehen. Nach Aussage von Minister Hermann Gröhe ist mit einer Umsetzung des Gesetzes spätestens im Frühjahr 2017 zu rechnen. Was bedeutet dies nun für Patienten, Apotheker und Ärzte?
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Cannabis-Anbau unter staatlicher Kontrolle Der Zugang zu Cannabis soll schwer kranken Patienten erleichtert werden.

Den Apotheken kommt bei der Versorgung der Patienten eine besondere Rolle zu. Sind es bisher nur einige wenige Apotheken, die Cannabis in Form von Blüten oder Extrakten an Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis abgeben, werden nach Inkrafttreten des Gesetzes grundsätzlich alle Apotheken Cannabis-Rezepte beliefern müssen. Sie werden mitverantwortlich dafür sein, dass die Patienten ausschließlich Cannabis-Produkte in Arzneimittelqualität zu therapeutischen Zwecken erhalten. Deshalb forderte die ABDA schon im letzten Jahr, die Qualität von Cannabis-Produkten über die Entwicklung einer Monografie sicherzustellen.

Bisher gibt es nur wenige Arzneimittel auf Cannabis-Basis. Zur Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose steht das Fertigarzneimittel Sativex®, ein standardisierter Cannabis-Extrakt, zur Verfügung. Dronabinol, identisch mit Tetrahydrocannabinol (THC), dem Hauptwirkstoff der Cannabis-Pflanze, kann als Rezepturarzneimittel verschrieben werden. Das synthetische Cannabinoid Nabilon ist in einigen europäischen Ländern und in Nordamerika in Fertigarzneimitteln verfügbar.

Darüber hinaus haben inzwischen mehr als 700 Patientinnen und Patienten von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis in einer Apotheke erhalten. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen. Bei einem Preis von 15 bis 18 Euro pro Gramm Cannabis ergeben sich schnell Therapie­kosten von mehreren hundert Euro. Somit ist diese Therapie für viele zu teuer und faktisch nicht verfügbar. Klagen auf Erstattung der Kosten vor den Sozialgerichten blieben erfolglos. Einzelne betroffene Patienten stellten beim BfArM einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis. Bisher erfolglos. Allerdings entschied das Bundesverwaltungsgericht am 6. April 2016, dass einem 52-jährigen Patienten, der seit 30 Jahren an Multipler Sklerose leidet, eine Erlaubnis zum Anbau erteilt werden muss. Ein Urteil mit Signalwirkung: In den letzten Wochen sind beim BfArM mehr als 130 neue Anbau-­Anträge von Patienten eingegangen.

Kein Eigenanbau erwünscht

Das vorgelegte Gesetz soll nun die Versorgung mit qualitativ geprüftem Cannabis sicherstellen. Dieser Schritt wird im Kabinettsentwurf als alternativlos bezeichnet. Dadurch soll der unkontrollierte Eigenanbau verhindert werden. „Ein Eigenanbau von Cannabis durch Patientinnen und Patienten zur medizinischen Selbsttherapie birgt die Gefahr von mangelnden Qualitäts- und Sicherheitskontroll­möglichkeiten und ist aus gesundheits- und ordnungspolitischer Sicht nicht zielführend“, heißt es im Gesetzentwurf wörtlich.

Auf diesem Weg soll die Patientenversorgung durch den gewerblichen Anbau von Cannabis unter staatlicher Kontrolle in Deutschland ermöglicht werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird dafür beim BfArM eine Cannabis-Agentur eingerichtet, die den Anbau ausschreibt und kontrolliert, das medizinische Cannabis aufkauft und dessen Qualität prüft, bevor es zur Patientenversorgung an Großhändler oder Apotheken abgegeben wird. Werden die Patienten zukünftig über die ärztliche Verschreibung mit Cannabisprodukten aus der Apotheke versorgt, kann das aufwendige Antragsverfahren zur Erteilung einer betäubungsmittelrechtlichen Ausnahmeerlaubnis beim BfArM entfallen. Ein doppelter Vorteil für die Patienten: Nicht nur das Verfahren wird erleichtert, die Patienten müssen zukünftig auch nicht mehr die Verantwortung für die Therapie selbst übernehmen, wie es bisher bei den Ausnahmeerlaubnissen der Fall ist. In einem – wie sonst auch üblichen – Arzt-Patienten-Verhältnis kann die Therapie beraten und vom behandelnden Arzt verantwortet werden.

Literaturtipp

Für die einen ist Cannabis eine harmlose Droge, für andere der Einstieg in eine zerstörerische Sucht. Doch die Wirkstoffe dieser Pflanze können auch als Medizin schwer kranken Menschen helfen. Schon lange wird unter Fachleuten diskutiert, ob das Verbot von Cannabis und die Kriminalisierung der Konsumenten eher schaden als nützen. Sollte die Droge frei erhältlich sein? Sollte Cannabis als Medizin von Ärzten verschrieben werden dürfen? In diesem Buch sind die sachlichen Hintergründe zur Diskussion zusammengestellt. Wir müssen uns entscheiden, ob Cannabis als Genussmittel Teil unserer Kultur werden soll oder nicht.

Peter Cremer-Schaeffer

Cannabis. Was man weiß, was man wissen sollte

122 S., ISBN 978-3-7776-2553-9

S. Hirzel Verlag, 2016

Einsatz von Cannabis in der Medizin näher erforschen

Sicher ein erster wichtiger Schritt. Was aber weiterhin fehlt, sind klinische Studien mit Cannabis, die dessen Wirksamkeit und Sicherheit belegen. Nur mithilfe der Ergebnisse aus solchen Studien werden Ärzte langfristig eine verantwortungsbewusste Therapie mit Cannabis durchführen können.

Es lohnt ein Blick in Richtung europäischer Nachbarn. Der Gesetzentwurf sieht Regelungen vor, wie sie in den Niederlanden schon seit einem Jahrzehnt angewendet werden. Dort existiert seit dem Jahr 2001 das Bureau voor Medicinale Cannabis (BMC), das Cannabisblüten von einem Anbauer ankauft und über einen Händler an Apotheken und Krankenhäuser abgibt. Wann genau Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland erstmals angebaut werden kann, ist noch nicht klar. Schon vor einigen Wochen hatte sich der BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich geäußert, dass frühestens 2017 mit der ersten Aussaat zu rechnen sei. Bis Cannabis in Deutschland geerntet und zur Versorgung an Patienten abgegeben werden kann, soll der Bedarf über Importe gedeckt werden. Bisher stammt das importierte Cannabis aus den Niederlanden. Doch ein steigender Bedarf kann allein von dort wohl nicht gedeckt werden. Schon in der Vergangenheit konnten Patienten mit Ausnahmeerlaubnis wegen wiederholter Lieferengpässe nicht kontinuierlich mit Cannabis versorgt werden.

Eine systematische Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken ist in Europa bisher selten. In den Niederlanden wird Cannabis etwa 2000 Patienten verschrieben. In der Tschechischen Republik kann Cannabis zu medizinischen Zwecken ebenfalls verschrieben werden. Im Jahr 2013 wurde dort eine Cannabis-Agentur eingerichtet, um die Versorgung der Patienten mit Cannabis aus dem gewerblichen Anbau im eigenen Land zu ermöglichen. In einzelnen außereuropäischen Ländern hingegen ist die medizinische Versorgung mit Cannabis schon stärker verbreitet. In Kanada beispielsweise werden nahezu 40.000 Patienten von derzeit 31 lizenzierten Anbauern versorgt. In Israel werden mehr als 20.000 Patienten mit Cannabis-Produkten behandelt.

Und wer zahlt?

Es bleibt also abzuwarten, wann Cannabis aus dem Anbau in Deutschland tatsächlich zur Verfügung steht. Völlig offen ist auch, wie viele Patienten von der geplanten Regelung in Deutschland profitieren werden, zumal die Erstattung der Kosten an Bedingungen geknüpft ist. Im Referentenentwurf zum Gesetz hieß es im Januar 2016 noch, dass sich Patienten zur Teilnahme an einer Begleitforschung verpflichten müssen. Eine Vorgabe, die von vielen Seiten – auch von der Bundesärztekammer – scharf kritisiert wurde. Entfallen ist sie dennoch nicht. Aus Begleitforschung wurde Begleiterhebung. Eine Datensammlung, die ohne zusätzliche Belastung der Ärzte erfolgen soll und vom BfArM durchgeführt wird. Die Ergebnisse sollen nach fünf Jahren Entscheidungsgrundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Kostenerstattung durch die gesetz­liche Krankenversicherung sein. |

Quelle

Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, am 4. Mai 2016 im Bundeskabinett verabschiedet, www.bmg.bund.de

Faktenblatt – ABDA-Positionen zu Cannabis, Informationen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Stand 2. Februar 2016

Health Canada, www.hc-sc.gc.ca

Salz J. Cannabis: Landwirte bewerben sich um Hanfanbau für die Bundesregierung. Wirtschaftswoche vom 11. März 2016, www.wiwo.de

Ute Schaeffer, freie Journalistin

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