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Es bleibt bei 1,1 Prozent – im Schnitt
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen festgelegt
Der Schätzerkreis am Bundesversicherungsamt hat am 13. Oktober getagt und die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen unter die Lupe genommen. Am Ende gab er eine Prognose für 2017 ab: Danach kann der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung, den die Arbeitnehmer allein zahlen müssen, bei den jetzigen 1,1 Prozent bestehen bleiben. Wie erwartet hat das Bundesgesundheitsministerium den Zusatzbeitrag entsprechend dieser Prognose bekannt gemacht.
Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Erhöht eine Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln. Die Kasse kann den Zusatzbeitrag aber auch unter den Durchschnitt senken.
Der Zusatzbeitrag wird zum allgemeinen Beitragssatz hinzugerechnet. Letzterer wird paritätisch getragen und liegt bei fixen 14,6 Prozent. Der durchschnittliche GKV-Beitrag wird folglich auch 2017 bei 15,7 Prozent vom Einkommen bleiben.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärte: „Der stabile durchschnittliche Zusatzbeitrag macht deutlich, dass die Gesetzliche Krankenversicherung finanziell auf einem sicheren Fundament steht.“
Die derzeit 117 Krankenkassen verfügten laut Bundesgesundheitsministerium zur Jahresmitte 2016 über Finanzreserven von insgesamt zirka 15,1 Milliarden Euro, die sich im weiteren Jahresverlauf 2016 noch deutlich erhöhen werden. |
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