Aus den Ländern

Gegen das „EU-Dienstleistungspaket“

Baden-württembergische Heilberufler sprachen mit EU-Parlamentariern

cae | Vertreter der Heilberufekammern in Baden-Württemberg waren gemeinsam in Straßburg, um mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments über den Sinn nationaler beruflicher Reglementierungen zu diskutieren.

Gegen das „EU-Dienstleistungspaket“

Die Kammern der Heilberufe (Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Tierärzte, Zahnärzte) in Baden-Württemberg haben traditionell ein sehr gutes Verhältnis. Ihre Vertreter treffen sich zweimal jährlich und nehmen bei entsprechenden Anlässen zu berufspolitischen Themen Stellung – wie jetzt gegenüber EU-Parlamentariern in Straßburg. Für die Landesapothekerkammer nahmen Präsident Dr. Günther Hanke sowie Vizepräsidentin Silke Laubscher an den Gesprächen teil, bei denen es um die Zukunft der Freien Berufe ging.

Im Europaparlament: Vertreter der baden-württembergischen Heilberufekammern, darunter Silke Laubscher und Dr. Günther Hanke (3. v. l.), vor den Fahnen der EU-Mitgliedstaaten.

Foto: LAK BW

Den Verbraucherschutz nicht der Ökonomie opfern!

Am 10. Januar 2017 hat die EU-Kommission ein „Dienstleistungspaket“ mit mehreren Gesetzgebungsvorschlägen verabschiedet, die die nationalen Reglementierungen von Dienstleistungsberufen einschränken sollen, um ausländischen Dienstleistern den Zugang zum Markt zu erleichtern und durch den Wettbewerb die öko­nomische Entwicklung in Europa zu fördern.

Die Vertreter der baden-württembergischen Heilberufekammern kritisierten die Argumentation der EU-Kommission, denn wichtiger als die Ökonomie sei der Patienten- und Verbraucherschutz, dem die beruflichen Reglementierungen dienen; zudem sichern sie einen hohen Qualitätsstandard der Dienstleistungen und haben sich über Jahrzehnte in Deutschland bewährt – insbesondere auch im Gesundheits­wesen.

Bei den europäischen Parlamentariern stießen die Heilberufler auf Verständnis für ihre Ablehnung des „Dienstleistungspakets“. Inzwischen haben der Bundestag und der Bundesrat hierzu eine Subsidiaritätsrüge beschlossen und die EU-Kommission förmlich kritisiert (s. DAZ 2017, Nr. 12, S. 23). |

Quelle: LAK Baden-Württemberg, 27.3.2017

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