Anzeige
Anzeige
Arzneimittel und Therapie
Die Valproat-Patientenkarte
Ein neuer Versuch, Ärzte und Patientinnen aufzuklären und ungeborene Kinder zu schützen
du | Valproat und verwandte Substanzen dürfen bei Schwangeren, Frauen im gebärfähigen Alter und weiblichen Jugendlichen mit Epilepsie oder bipolaren Störungen nur angewendet werden, wenn andere Arzneimittel nicht wirksam sind oder nicht vertragen werden. Das sollte spätestens seit der Neubewertung des Pharmakovigilanz-Ausschusses (PRAC) der EMA aus dem Jahr 2014 bekannt sein. Schon damals wurden Risikominimierungsmaßnahmen eingeleitet.
20.07.2017, 00:00 Uhr
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Error loading data. undefined
Anzeige
Anzeige
Nächster Artikel
Die Valproat-Patientenkarte
du | Valproat und verwandte Substanzen dürfen bei Schwangeren, Frauen im gebärfähigen Alter und weiblichen Jugendlichen mit Epilepsie oder bipolaren Störungen nur angewendet werden, wenn andere Arzneimittel nicht wirksam sind oder nicht vertragen werden. Das sollte spätestens seit der Neubewertung des Pharmakovigilanz-Ausschusses (PRAC) der EMA aus dem Jahr 2014 bekannt sein. Schon damals wurden Risikominimierungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Valproat-Patientenkarte
du | Valproat und verwandte Substanzen dürfen bei Schwangeren, Frauen im gebärfähigen Alter und weiblichen Jugendlichen mit Epilepsie oder bipolaren Störungen nur angewendet werden, wenn andere Arzneimittel nicht wirksam sind oder nicht vertragen werden. Das sollte spätestens seit der Neubewertung des Pharmakovigilanz-Ausschusses (PRAC) der EMA aus dem Jahr 2014 bekannt sein. Schon damals wurden Risikominimierungsmaßnahmen eingeleitet.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung