DAZ aktuell

Regierung erbittet mehr Zeit

EU-Kommission will über Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil informiert werden

BERLIN (bro/ks) | Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln eine Frist gesetzt: Bis zum 16. Januar sollte sie mitteilen, wie sie sich zur Thematik „Rx-Boni“ positioniert. Das Bundesgesundheits- und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben nun geantwortet.

Der EuGH hatte am 19. Oktober 2016 entschieden, dass es den freien Warenverkehr beschränke, wenn EU-ausländische Versandapotheken sich bei der Lieferung rezeptpflichtiger Arzneimittel nach Deutschland an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen. Der Gerichtshof erklärte somit einen Passus im deutschen Recht für europarechtswidrig, den der Gesetzgeber erst vor einigen Jahren eingeführt hatte: 2012 hatte der Bundestag beschlossen, dass die Arzneimittelpreisverordnung auch für DocMorris und Co. gilt, wenn sie Medikamente nach Deutschland versenden (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG).

Die Folge eines solchen in einem Vorabentscheidungsverfahren gefällten Urteils ist zwar nicht, dass der Gesetzgeber des Mitgliedstaates nun in einer bestimmten Frist das beanstandete ­Gesetz ändern müsste. Es darf, wenn es gegen die Grundfreiheiten – z. B. den freien Warenverkehr – verstößt, aber nicht mehr auf Sachverhalte mit Bezug zu anderen EU-Staaten angewendet werden. Ansonsten kann es ­bestehen bleiben. Allerdings ist § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG von vornherein auf ausländische Versandapotheken zugeschnitten und würde damit gänzlich obsolet. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Rx-Versandverbot soll der Passus auch gestrichen werden.

DocMorris und die Europa Apotheek Venlo wenden das Gesetz bekanntlich ohnehin seit dem 19. Oktober nicht mehr an, sondern gewähren großzügige Boni. Trotzdem will die EU-Kommission wissen, welches Vorgehen die Bundesregierung als Konsequenz des Urteils ins Auge fasst. Sie hatte deshalb beim Bundeswirtschaftsministerium, das für den Warenverkehr zuständig ist, nachgefragt. Ein Sprecher des BMWi sagte im Dezember, dass die ­Beantwortung der Frage vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) als fachlich federführendem Ressort vorbereitet werde. Im BMG wollte man sich nicht zu dem Schreiben äußern.

Vergangenen Montag ist nun die Antwortfrist der EU-Kommission abgelaufen. Und: Beide Ministerien haben der Kommission dem Vernehmen nach auch gemeinsam und fristgerecht geantwortet. Die Ministerien erbitten sich mehr Zeit: BMWi und BMG sollen darauf verwiesen haben, dass noch kein politischer Konsens hergestellt worden sei. Deswegen könne man noch nicht mitteilen, wie man mit dem EuGH-Urteil umgehen wolle. In einem DAZ.online vorliegenden Auszug aus dem Schreiben an die EU-Kommission heißt es: „Die Bundesregierung prüft gegenwärtig die erforderlichen Maßnahmen, die durch das Urteil des Gerichtshofs veranlasst sind, um sowohl die festgestellte Beschränkung des freien Warenverkehrs abzustellen als auch in Zukunft in Deutschland eine flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird die Kommission unaufgefordert über die Prüfungsergebnisse informieren.“

Gesetzentwurf Rx-Versand-verbot bleibt unerwähnt

Interessant ist, dass das von Bundes­gesundheitsminister Hermann Gröhe verfolgte Rx-Versandverbot in dem Schreiben dem Vernehmen nach nicht erwähnt wurde. Wahrscheinlich will die Bundesregierung der EU-Kommission das Rx-Versandverbot erst mitteilen, wenn man sich politisch darüber einig ist. Sobald eine Einigung zwischen Union und SPD erfolgt ist, müssen die Ministerien sich ohnehin an die Kommission und alle anderen EU-Staaten wenden, weil ein Gesetz, das den freien Warenverkehr in der EU betrifft, ein EU-Notifizierungsverfahren mit sich zieht. Alle Staaten und die Kommission müssen also die Möglichkeit bekommen, Stellung zu beziehen. |


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