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Arzneimittelrecht
Verwirrspiel mit Absicht?
Viele Gesundheitsmittel sehen aus wie Arzneimittel, sind aber keine
Die Abgrenzung von Arzneimitteln zu anderen Produktkategorien bereitet immer wieder Probleme. Dies gilt vor allem für Gesundheitsmittel, die rechtlich betrachtet, als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Äußerlich ist der Status für den „nicht Eingeweihten“ oft schlecht zu erkennen. Manche Nahrungsergänzungsmittel oder ergänzende bilanzierte Diäten sind tatsächlich auch gar nicht das, als was sie laut Kennzeichnung daher kommen. Die Regeln für die Abgrenzung sind sehr komplex. Dieser Artikel soll ein wenig „Durchblick“ schaffen und eine grobe Orientierung vermitteln. Ein kritischer Blick auf die Produkte im Grenzbereich (Borderline-Produkte) kann allenthalben nicht schaden, denn die Zuordnung hat eine erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung. Außerdem sollten die Kunden in der Beratung erfahren, welche Art von Produkt sie vor sich haben, damit sie fundiert entscheiden können, ob sie das Geld dafür ausgeben oder nicht. | Von Helga Blasius
Erstellt am 19.01.2017, 00:00 Uhr

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