Foto: DAZ/Alex Schelbert

Apothekertag

Europa, Digitalisierung und Rx-Versandverbot

Diese Anträge berät der Deutsche Apothekertag 2017

Der diesjährige Deutsche Apothekertag steht vor der Tür: Vom 13. bis 15. September wird er stattfinden, dieses Jahr wieder in Düsseldorf. Nun hat die ABDA die Anträge, die die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker dort diskutieren wird, an ihre Mitgliedsorganisationen verschickt. Dass die Delegierten die Forderung nach einem Rx-Versandverbot bekräftigen werden, kann wohl als sicher gelten. Bei vielen anderen Anträgen dürfte es dagegen auch dieses Jahr wieder zu hitzigen Diskussionen und knappen Abstimmungen kommen. | Von Benjamin Wessinger

38 Anträge wird die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker während des diesjährigen Deutschen Apothekertags diskutieren und annehmen, ablehnen oder zur weiteren Bearbeitung in einen Ausschuss verweisen. Dazu können noch sogenannte Adhoc-Anträge bei „besonderer Dringlichkeit“ kommen sowie Anträge, die sich aus der Diskussion der Hauptversammlung ergeben. Insgesamt wurden 43 Anträge gestellt, die Antragskommission hat mehrere Anträge mit gleichem Ziel zu vier Leitanträgen zusammengefasst. Somit muss sich die Hauptversammlung in diesem Jahr mit etwas mehr Anträgen als im vergangenen Jahr beschäftigen, in dem es nur 33 Anträge gab, aber immer noch mit deutlich weniger als 2015 (68) und 2014 (78).

Wenig überraschend fordert gleich der erste Antrag den Gesetzgeber auf, zur Sicherung des einheitlichen Arzneimittelabgabepreises den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu verbieten. Da dies der geschäftsführende ABDA-Vorstand und die Landesapothekerkammer Hessen gefordert haben, wird über diese beiden Anträge als gemeinsamen Leitantrag abgestimmt. Es gibt keine Anträge, die andere Maßnahmen als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom Oktober fordern. Die verfasste Apothekerschaft bleibt also dabei, dass die Beschränkung des Arzneimittelversands auf OTC-Arzneimittel das einzige Mittel ist, den einheitlichen Abgabepreis für Rx-Arzneimittel und damit die flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Abb. 1: Welche Organisationen stellen Anträge? Anzahl der gestellten Anträge pro Mitgliedsorganisation bzw. ABDA-Organ.

Neben dem geschäftsführenden ABDA-Vorstand und den ABDA-Mitgliedsorganisationen darf auch die ABDA-Mitgliederversammlung Anträge an den Apothekertag stellen sowie Gruppen von mindestens fünf Delegierten des Apothekertags. Das kam in den letzten Jahren immer wieder vor, doch dieses Jahr gibt es keine Anträge von einzelnen Delegierten (s. Abb. 2).

Abb. 2: Welche Anträge werden gestellt? Verteilung der Anträge auf die Themengebiete.

Der geschäftsführende Vorstand der ABDA hat drei Anträge gestellt: Neben dem zum Rx-Versandverbot einen zur Stärkung der gesundheitspolitischen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in der EU und einen Antrag, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, dass die Apotheker(verbände) Verträge über pharmazeutische Dienstleistungen mit Krankenkassen schließen können.

Auch die Pharmaziestudenten haben Anliegen an die Apothekerschaft. Da ihr Verband, der BPhD, keine Mitgliedsorganisation der ABDA ist, kann er keine eigenen Anträge stellen. In inzwischen guter Tradition suchen sich die Studierenden deshalb „Paten-Organisationen“, die ihre Anträge in den Apothekertag einbringen. Dieses Mal stellen sie nur einen Antrag, den die Apothekerkammer Westfalen-Lippe eingebracht hat: Während des Praktischen Jahres soll im Rahmen des begleitenden Unterrichts ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden müssen.

Der Deutsche Apothekertag

Welche Aufgaben der Deutsche Apothekertag wahrnimmt, welche „Spielregeln“ dabei gelten – und was die besondere Atmosphäre dieses Höhepunkts des berufspolitischen Jahres ausmacht, können Sie in der DAZ 2016, Nr. 41 nachlesen: „Der Thrill des Apothekertags“ (DAZ 2016, Nr. 41, S. 23) und „Die Spielregeln – Wer darf was auf der Hauptversammlung?“ (DAZ 2016, Nr. 41, S. 26)

Doch es gibt durchaus weitere Anträge zum Pharmaziestudium: Es werden mehr Studienplätze im Fach Pharmazie, die Vermittlung von mehr Kenntnissen „zum evidenzbasierten Einsatz von Arzneimitteln aus dem OTC-Bereich“ während des Studiums und mehr gemeinsame Ausbildungsinhalte für angehende Ärzte und Apotheker gefordert. Ein Antrag schlägt außerdem einen Bonus bei der Studienplatzvergabe vor, wenn sich der Bewerber verpflichtet, nach dem Studium in einer Landapotheke zu arbeiten – ähnliche Regelungen gibt es seit einiger Zeit für angehende Mediziner.

Die Anträge im Einzelnen

Die Anträge sind in einem Antragsbuch zusammengefasst, dass im Vorfeld an die Mitgliedsorganisationen der ABDA verschickt wird. Der DAZ liegt das 108 Seiten umfassende Antragsbuch 2017 vor. Auffallend ist, dass in diesem Jahr im Antragsbuch ein neues Kapitel hinzugekommen ist: „4. Digitalisierung“. Dafür gibt es keine Anträge zu den „Wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“ – und damit wie schon im Vorjahr keinen Antrag, der eine Honorarerhöhung fordert. Die weiteren Kapitel „Sicherstellung der Versorgung“ (1.), „Pharmazeutische Kompetenz“ (2.), „Rahmenbedingungen der Berufsausübung“ (3.) und „Berufsständische Organisation“ (5.) sind gleich geblieben.

Sicherstellung der Versorgung

Im ersten Kapitel „Sicherstellung der Versorgung“ gibt es neben dem bereits erwähnten Antrag zum Rx-Versandverbot (geschäftsführender ABDA-Vorstand, LAK Hessen) einen Antrag der Kammer Rheinland-Pfalz, zukunftsweisende Konzepte für das System der wohnortnahen Präsenzapotheken zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen vorrangig die bestehenden Elemente Rezeptsammelstellen, Botendienst und Zweig- und Notapotheken überprüft, bewertet und gegebenenfalls geändert werden. Das Ziel des Antrags ist eine Verbesserung der Arzneimittelversorgung vor allem im ländlichen Raum.

Die LAK Baden-Württemberg, der Apothekerverband Nordrhein und die Apothekerkammer Berlin fordern eine wirk­same Bekämpfung von Lieferengpässen. Dazu sei ein „Rabattvertragssystem mit Augenmaß“ notwendig, heißt es in dem Leitantrag. Insbesondere „versorgungskritische Wirkstoffe bzw. solche für Arzneimittel für lebensbedrohliche, schwerwiegende und seltene Erkrankungen“ sowie Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite und wenigen Anbietern sollen zukünftig von Ausschreibungen ausgenommen sein. Ebenfalls mit den Lieferengpässen beschäftigt sich der Antrag des AV Brandenburg, der „die Einhaltung der Lieferkette pharmazeutische Industrie – pharmazeutischer Großhandel – Apotheke“ fordert. In der Begründung ihrer Forderungen weisen die Brandenburger auf die zunehmenden Lieferschwierigkeiten des Großhandels hin, der seine Rolle der herstellerneutralen Vollversorgung nicht mehr erfüllen könne.

Mit der Parenteralia-Versorgung beschäftigen sich drei Anträge, zwei der baden-württembergischen und einer der mecklenburg-vorpommerischen Kammer: Baden-Württemberg fordert, dass es Apotheken erlaubt werden soll, auch andere Parenteralia als Zytostatika auf Anforderung an eine andere Apotheke abzugeben. Dies soll auch für opioidhaltige Par­enteralia gelten, die dem Betäubungsmittel­gesetz unterliegen. Mecklenburg-Vorpommern möchte, dass die Hersteller von Parenteralia verpflichtet werden, praxistaugliche Packungsgrößen anzubieten und ausreichende Haltbarkeitsdaten anzugeben. Damit soll bei der Herstellung patientenindividueller Zytostatikazubereitungen der Verwurf unvermeidlicher Reste minimiert werden.

Die Apothekerkammer Berlin möchte die kommende Bundesregierung auffordern, sich intensiv für die Erforschung und Produktion von Antibiotika innerhalb Deutschlands einzusetzen. Wie oben bereits erwähnt, möchte die LAK Baden-Württemberg, dass mehr Pharmazie-Studienplätze angeboten werden, der Apothekerverband Rheinland-Pfalz einen Bonus bei der Studienplatzvergabe für zukünftige „Landapotheker“ und die Kammer Westfalen-Lippe im Auftrag der Pharmaziestudierenden einen verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurs im Praktischen Jahr.

Abb. 3: Verband oder Kammer? Verteilung der Anträge auf ABDA-Vorstand, Apothekerkammern, Apothekerverbände und Delegiertengruppen

Pharmazeutische Kompetenz

Im 2. Kapitel findet sich der Antrag des Apothekerverbands Nordrhein, den Gesetzgeber aufzufordern, die pharmazeutische Kompetenz der Apotheken beim Medikationsplan aktiv einzubeziehen und auch zu vergüten. Die Berliner Kammer stellt mehrere Anträge zur „Pharmazeutischen Kompetenz“: Sie möchte anregen, dass alle „Entscheider im Arzneimittelsektor die besonderen Probleme geriatrischer Patienten noch stärker in ihre Arbeit einbeziehen“. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Tabletten nur noch in absoluten Ausnahmefällen geteilt werden, dass Tabletten von austauschbaren Rabatt-Arzneimitteln „immer die gleiche Farbe und Form“ haben müssen und dass Beipackzettel in größerer Schrift gestaltet werden sollen. Außerdem sollen Apotheken eine Möglichkeit erhalten, Beipackzettel in der jeweiligen Muttersprache zur Verfügung zu stellen. In einem weiteren Antrag wird gefordert, dass zukünftig das Geschlecht des Patienten auf dem Rezept vermerkt wird. Das diene der AMTS. Außerdem sollen von den Heilberufen und der kommenden Bundesregierung gemeinsam Konzepte entwickelt werden, wie die Impfquote in Deutschland gemeinsam gesteigert werden kann. Die niederschwellig verfüg­bare Kompetenz der Apotheker soll dabei stärker als bisher genutzt werden – auch zur Durchführung von Auf­frischungsimpfungen.

Die LAK Baden-Württemberg möchte den Gesetzgeber auffordern, die niedersächsische Gesetzesinitiative für Stationsapotheker in allen Krankenhäusern auf ganz Deutschland auszuweiten. Überall müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, „ausreichend Apotheker vorhalten zu können, um Aufgaben der klinischen Pharmazie, insbesondere als präsente Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker, erfüllen zu können“.

Die korrekte Zubereitung von Trockensäften beschäftigt die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Die Hersteller sollen verpflichtet werden, eindeutige und unmissverständliche Zubereitungshilfen und eine Dosierspritze anstatt Messlöffel oder -becher beizulegen. Außerdem sollen sie eine Möglichkeit zur Kontrolle der eingefüllten Flüssigkeitsmenge einführen, beispielsweise durch eine Markierung auf der Flasche.

Die Apothekerkammer Niedersachsen möchte, dass sich die Hauptversammlung dafür ausspricht, Pharmaziestudierenden während ihrer Universitätsausbildung „verstärkt Kenntnisse zum evidenzbasierten Einsatz von Arzneimitteln aus dem OTC-Bereich zu vermitteln“. Außerdem beantragt sie, sich für eine Interprofessionalisierung der Ausbildung von Medizinern und Pharmazeuten auszusprechen.

Ein Evergreen ist die Forderung, die Apotheken stärker in die Prävention einzubeziehen. In diesem Jahr stellt der Apothekerverband Nordrhein diesen Antrag.

Rahmen der Berufsausübung und Europa

Unter der Überschrift „Rahmenbedingungen der Berufsausübung“ stellen der geschäftsführende ABDA-Vorstand und die Apothekerkammer Nordrhein den Antrag, die Hauptversammlung möge ihre Aufforderung von 2014 und 2015 an die Bundesregierung, die Europäische Kommission und das Europaparlament wiederholen und bekräftigen, „die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung“ zu beachten. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, „eine unzulässige Einflussnahme der Europäischen Union (EU) auf die Souveränität der Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich mit Nachdruck abzulehnen“. Laut der Begründung ist dieser Antrag u. a. eine Reaktion auf die sogenannte „Transparenzinitiative“ der EU zur berufsrechtlichen Reglementierung. In diesem Zusammenhang plant die EU-Kommission eine Verhältnismäßigkeitsprüfung aller Berufsreglementierungen, also beispielsweise auch des Fremdbesitzverbots. Diese Tendenzen in der Europäischen Union dürften auch den Hintergrund für das „Themenforum: Europäisierung des Gesundheitswesens?“ bilden, das dieses Jahr im Rahmen des Apothekertags stattfinden wird.

Nicht erwähnt wird in der Antragsbegründung des Leitantrags das EuGH-Urteil zur Preisbindung im grenzüberschreitenden Arzneimittelversand vom 19. Oktober 2016. Dieses Urteil ist aber der Anlass für einen Antrag der Apothekerkammer Berlin. Darin werden die Bundesregierung und die Europäische Kommission aufgefordert klarzustellen, „dass die Regulierung des Arzneimittelmarktes ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitswesens ist“ und damit „eindeutig unter die rechtliche Verantwortung des jeweiligen Mitgliedstaates fällt“.

Die Berliner Kammer will Bundesregierung und EU-Kommission auch auffordern, die freien Berufe stärker zu unterstützen, denn sie seien „Garant für eine soziale, wirtschaftlich unabhängige, hoch qualifizierte Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Dienstleistungen“. Die Europä­ische Kommission solle erwägen, die Grundlagen und Regelungen der freien Berufe in der gesamten EU einzuführen. Durch die damit verbundene strenge Regulierung der Selbstverwaltung werde gewährleistet, dass sich in solchen Lebensbereichen, „in denen Unternehmen hohen wirtschaftlichen Gewinn erzielen könnten, nicht die Gewinnmaximierung“ im Vordergrund stehe, sondern der optimale Nutzen für den Bürger.

Wer sitzt denn da?

Wer fährt eigentlich als Delegierter zum Apothekertag? Wie wird man dazu gewählt bzw. bestimmt? Und wie viele Stimmen hat jede Mitgliedsorganisation? In der DAZ 2016, Nr. 28, S. 22, finden Sie dazu eine Übersicht: „Wer sitzt denn da?“

Datenschutz

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein will die datenschutzrechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass die Apotheken „pseudonymisierte Daten zur Versorgungsforschung“ an das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) liefern dürfen. In den Abrechnungsdaten der Apotheken stecke ein „epidemiologisch hochwertiger und versorgungsrelevanter Wissensschatz“, heißt es zur Begründung. Dieser könne aber momentan „wegen grundsätzlich berechtigter Datenschutzinteressen nur rudimentär“ genutzt werden. Insbesondere sollten die bisher nur anonymisiert (also ohne jeden Personenbezug) zur Verfügung stehenden Daten zukünftig auch pseudonymisiert verwendet werden dürfen. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe stellt den Antrag, sich dafür einzusetzen, dass in Zukunft „in den Apotheken Arzneimittel-/Medikationsdaten der Patientinnen und Patienten zum Zwecke der pharmazeutischen Betreuung sowie im Rahmen des AMTS intern gespeichert und verarbeitet“ werden dürfen. Damit die Apotheker „dauerhaft, nachweisbar und transparent an der Lösung arzneimittelbezogener Probleme“ arbeiten können, sei die Dokumentation personenbezogener Daten unerlässlich. Bisher sei aber umstritten, ob Apotheken dies ohne vorherige Einwilligung jedes einzelnen Patienten tun dürfen. Einen ähnlichen Antrag der Kammer Berlin hatte die Hauptversammlung im letzten Jahr in den Ausschuss verwiesen.

Verträge zu honorierten Dienstleistungen

In einem Leitantrag fordern der geschäftsführende ABDA-Vorstand sowie der LAV Baden-Württemberg, dass eine eindeutige Rechtsgrundlage für Verträge über „die Erbringung und Vergütung von pharmazeutischen Dienstleistungen“ zwischen dem Deutschen Apothekerverband bzw. Landesapothekerverbänden und gesetzlichen Krankenkassen geschaffen wird. Es sei nicht nur von den Apothekern, sondern auch von der Politik gewünscht, dass Apotheken verstärkt nicht an die Abgabe eines Arzneimittels gebundene Dienstleistungen erbringen. Da solche Verträge bisher im SGB V nicht aufgeführt sind, dürfen Krankenkassen und Apothekerverbände sie nicht abschließen.

Der Apothekerverband Brandenburg erinnert mit einem Antrag an eine Forderung der Apothekertage 2013, 2014 und 2015: Die Verpflichtung für Apotheken, preisgünstige Importarzneimittel abgeben zu müssen, soll ersatzlos abgeschafft werden. Sie sei ein bürokratisches Monstrum, das die Patienten verunsichert. 24 Jahre nach ihrer Einführung gebe es längst effizientere Instrumentarien, um Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erreichen.

Digitalisierung

Zehn Anträge hat die Antragskommission der ABDA unter der Überschrift „Digitalisierung“ zusammengefasst. Der Apothekerverband Nordrhein möchte, dass bei „allen Umsetzungsmaßnahmen und Plänen zur Digitalisierung im Gesundheitssektor“ dafür Sorge getragen wird, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken vor Ort nicht gefährdet wird. Zwar seien die Vorteile der Digitalisierung auch im Gesundheitswesen zu begrüßen – doch seien alle Maßnahmen, die „nur dem kommerziellen Interesse einzelner Unternehmen dienen und aus Gemeinwohlsicht unverzichtbare, flächendeckende Leistungsangebote gefährden“ abzulehnen.

Was passiert mit den Anträgen?

Was bedeutet es, wenn die Hauptversammlung einen Antrag „in den Ausschuss verweist“? Was unternimmt die ABDA, um die Anträge des Apothekertags umzusetzen? Über das „Schicksal“ der angenommenen und der in den Ausschuss verwiesenen Anträge informiert die ABDA die Landesapothekerkammern und -verbände im Rahmen der ABDA-Mitgliederversammlungen. Diesen bleibt überlassen, wie sie ihre Mitglieder, also die Apothekerinnen und Apotheker, darüber in Kenntnis setzen.

Die DAZ verfolgt das „Schicksal“ der Anträge ebenfalls. Was aus den Beschlüssen des Apothekertags 2016 geworden ist, können Sie in der DAZ 2017, Nr. 26, S. 22 nachlesen: „Top oder Flop?“.

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein möchte, dass der „Nutzwert des Einsatzes von EDV-Systemen zur wissensgestützten Entscheidungsfindung in Apotheken“ geprüft wird. Gegebenenfalls sollen Regeln für deren Einsatz definiert werden. Laut Begründung zielt der Antrag auf Systeme ab, die über „die Methode des ‚Deep Learnings‘ umfangreiche natürlich-sprachliche Datenquellen wie Fachartikel und Publikationen mit strukturierten großen Datenmengen verknüpfen können“. Solche Systeme, die in anderen Bereichen bereits eingesetzt würden, könnten als Assistenzsysteme in dem Apotheken „in vielerlei Funktionen Einsatz finden“, heißt es in der Begründung.

Wieder zur Diskussion steht der Antrag der Apothekerkammer Hamburg aus dem letzten Jahr, die ABDA-Datenbank auch als App anzubieten. Der Apothekertag 2016 hatte nach intensiver Diskussion mit knapper Mehrheit beschlossen, den Antrag auf dieses Jahr zu vertagen. ABDA-Präsident Schmidt hatte von der Annahme des Antrag abgeraten; die ABDATA sei ein Datenbankspezialist, eine App stelle das grundsätzliche Geschäftsmodell infrage. Die Hamburger Kammer begründet ihren Antrag damit, dass es bereits zahlreiche Apps anderer Anbieter gebe, die Apotheker die digitale Entwicklung aber lieber selbst in die Hand nehmen sollten.

Auch die Sächsische Landesapothekerkammer hat einen Wunsch an die ABDA-Datenbank. Die Daten von nicht mehr im Verkehr befindlichen Arzneimitteln und Medizinprodukten sollten zukünftig fünf statt bislang nur zwei Jahre in der Datenbank zur Verfügung stehen. Insbesondere jüngeren Kollegen falle es schwer, entsprechende Informationen zu recherchieren und nach adäquaten Alternativen zu suchen, wenn es zu Anfragen zu Arzneimitteln komme, die schon seit einiger Zeit „außer Handel“ bzw. „nicht mehr verkehrsfähig“ gemeldet seien, heißt es zu Begründung.

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe möchte, dass die Apothekerschaft mit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung in einen Dialog über die Entwicklung einer elektronischen Gesundheitsakte tritt. Die Krankenkassen forcierten diese elektronische Gesundheitsakte mit wichtigen Gesundheits- und Leistungsdaten ihrer Versicherten auch, weil die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu schleppend anlaufe. Das frühzeitige Gespräch sei auch unter dem Aspekt des Aufbaus des „sicheren Netzes der Apotheken“ wichtig. In einem weiteren Antrag möchte die Kammer die Bundesregierung auffordern, die Arbeiten „an der elektronischen Patientenakte und am elektronischen Patientenfach zu intensivieren“. Diese beiden Anwendungen der eGK müssen laut E-Health-Gesetz bis Ende 2018 einsatz­bereit sein – es zeichne sich aber ab, dass die fristgerechte Umsetzung nur schwer zu erreichen sei.

Apps für eine verbesserte Kommunikation zwischen Apotheken, aber auch zwischen Apotheke und Patienten, wünscht sich die LAK Hessen. „Beispielsweise könnte mit einer App eine Verfügbarkeitsabfrage von Arzneimitteln im Rahmen des Apothekennotdienstes (…) ausschließlich für Notarztpatienten die Versorgung wesentlich vereinfachen“, meint die Kammer. Eine ähnliche Idee hat die LAK Baden-Württemberg: Sie möchte, dass die ABDA in Zusammenarbeit mit den Softwarehäusern eine Plattform entwickelt, „die es dem Arzt oder Patienten ermöglicht, die Verfügbarkeit von im Notdienst verordneten Arzneimitteln in den Notdienstapotheken in einem vom Patienten zu definierenden Umkreis zu prüfen“. Ein solches Angebot sei ein „Beitrag zu einer echten Digitalisierung im Bereich der Arzneimittelnotfallversorgung“, so die Begründung der Kammer.

Einen „elektronischen Arzt-Apotheker-Kommunikationsdienst“ wünscht sich der Apothekerverband Schleswig-Holstein. Dieser soll die „klassischen Kommunikationsinstrumente persönlicher Kontakt, Telefon und Fax“ ergänzen. Auch eine definierte Schnittstelle zwischen den Apotheken und den Apothekerverbänden zum „Austausch von Retaxationsdaten“ schlagen die Schleswig-Holsteiner vor. Es sei notwendig, „eine bundesweit vereinheitlichende Schnittstelle zu definieren, die die Verarbeitung von Retaxationsdaten in unterschiedlichen Datenverarbeitungssystemen aufseiten der Apotheken und der bearbeitenden Apothekerverbände gestattet“.

Berufsständische Organisation

Nur ein einziger Antrag beschäftigt sich in diesem Jahr mit der „Berufsständischen Organisation“. Die Apothekerkammer Nordrhein spricht sich darin für eine „starke und wahrnehmbare Präsenz der Berufsvertretung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker in Brüssel“ aus. Es sei zunehmend wichtig, EU-Entscheidungsträger anzusprechen und für spezifische Fragestellungen zu sensibilisieren, so die Begründung für diese nicht weiter präzisierte Forderung. |

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