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Neue Datenschutzregeln ante portas
Serie zur Datenschutz-Grundverordnung in der Apotheke / Teil 5: Informationspflichten und Kundenrechte
Ein wesentliches Anliegen der ab 25. Mai 2018 geltenden neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist mehr Transparenz bei der Datenverarbeitung. Die betroffenen Personen sollen über die Datenverarbeitung informiert sein und ihre Rechte kennen. Ob die Apotheke ihre Informationspflichten einhält und die Kundenrechte umsetzt, ist nach außen leicht ersichtlich. Nachlässigkeiten an dieser Stelle können deshalb schnell zu Ärger mit Abmahnern oder Aufsichtsbehörden führen. Von T. Kieser und S. Buckstegge
Erstellt am 09.04.2018, 00:00 Uhr

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