Recht

Neue Datenschutzregeln ante portas

Serie zur Datenschutz-Grundverordnung in der Apotheke / Teil 5: Informationspflichten und Kundenrechte

Ein wesentliches Anliegen der ab 25. Mai 2018 geltenden neuen Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO) ist mehr Transparenz bei der Daten­verarbeitung. Die betroffenen Personen sollen über die Datenverarbeitung informiert sein und ihre Rechte kennen. Ob die Apotheke ihre Informationspflichten einhält und die Kundenrechte umsetzt, ist nach außen leicht ersichtlich. Nachlässigkeiten an dieser Stelle können deshalb schnell zu Ärger mit Abmahnern oder Aufsichtsbehörden führen. Von T. Kieser und S. Buckstegge

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