Europa kratzt an der Macht der Kassen

Die Länder sollen bei den Nutzenbewertungen künftig ein auf EU-Ebene abgestimmtes Verfahren anwenden, wobei sich die Zusammenarbeit über die vier folgenden Gebiete erstreckt: gemeinsame klinische Nutzenbewertungen, gemeinsame wissenschaftliche Konsultation von EU-Behörden (z. B. durch Hersteller), gemeinsame Analysen über entstehende, neue Therapiefelder sowie freiwillige Kooperation in weiteren Gebieten. Organisiert werden soll dies über eine Koordinierungsgruppe mit Sitz bei der EU-Kommission.