Aus den Ländern

securPharm bringt zusätzliche Sicherheit

Fritz Becker bei der LAV-Beiratssitzung: Es bleibt „spahnend“

Warum, ab wann und wie wird securPharm den Alltag in Apotheken verändern? Dr. Eckart Bauer erläuterte als Referent der ABDA das zukunftsweisende Projekt im Rahmen der baden-württembergischen Beiratssitzung am 6. Juni 2018 in Stuttgart. Er zeigte sowohl den aktuellen Sachstand, die Hintergründe und den Zeitplan bis zum endgültigen Start von securPharm am 9. Februar 2019 auf.
Foto: LAV BW
Dr. Eckart Bauer, Abteilungsleiter Wirtschaft und Soziales der ABDA.

Das Projekt erfülle ein ureigenstes apothekerliches Versprechen, so Bauer: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen, dass Arzneimittel aus der niedergelassenen Apotheke sicher sind.“ Gerade die jüngste Vergangenheit habe auch auf erschreckende Weise gezeigt, dass zunehmend gefälschte Arzneimittel im Markt auftauchen. Die EU hat auf diese Entwicklung schon vor etwa zehn Jahren reagiert und eine entsprechende Richtlinie zum Fälschungsschutz erlassen. Diese Fälschungsschutzrichtlinie sieht unter anderem für alle europäischen Länder vor:

  • Pflicht zum Anbringen und Prüfen von Sicherheitsmerkmalen (gilt grundsätzlich für verschreibungspflichtige Medikamente)
  • Überprüfung der Echtheit
  • Identifikation einzelner Packung
  • Manipulationsschutz für äußere Umhüllung
  • Einrichtung, Verwaltung und Zugänglichkeit eines Datenbanksystems

Diese Anforderungen haben in Deutschland dazu geführt, dass 2012 securPharm als Verein gegründet wurde. Der Anspruch der Beteiligten: Das nationale deutsche System muss sicher und für alle Beteiligten im Alltag schnell und praktikabel einsetzbar sein. Und außerdem wird mit securPharm die Forderung des Deutschen Apothekertages, Charge und Verfall maschinenlesbar auf jeder Packung aufzubringen, für verschreibungspflichtige Arzneimittel umgesetzt.

Der securPharm-Zeitplan

  • Seit Mai 2018: NGDA wird verstärkt an Apotheken kommunizieren, dass sie sich durch das N-Ident-­Verfahren legitimieren können. Mitglieder in Baden-Württemberg haben bereits mit dem N-Ident-Verfahren begonnen.
  • Ab 1. September 2018: Die Apotheken werden von den Software-Anbietern ausgestattet.
  • Im Herbst 2018: Ausführliche Information für die LAV-Mitglieder auf den LAV-Treffs!
  • 31. Dezember 2018: Alle Apotheken sind am securPharm-System angeschlossen.
  • 9. Februar 2019: Start des Pflichtbetriebs

Was ändert sich konkret?

Was genau muss die Apotheke also künftig tun? Am besten soll schon beim Wareneingang über einen Scan-Vorgang die Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals, das als DataMatrix-Code auf der Packung aufgebracht ist, überprüft werden. Hinzu kommt ein Check, ob das Siegel, das die Packung verschließt, unversehrt ist. Im Vorfeld müssen verschiedene Voraussetzungen geschaffen werden:

  • Softwareupdate: Für die Umstellung auf den securPharm-Betrieb wird die bestehende Apothekensoftware ein Update erhalten.
  • Scanner: Der verwendete Scanner muss den DataMatrix-Code lesen können.
  • Internetverbindung: Für den Verifizierungsprozess benötigt die Apotheke eine stabile Internetverbindung.
  • N-ID-Zertifikat: Legitimationsnachweis zum rechtmäßigen Zugriff auf das securPharm-System. Zur Beantragung hat der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg seine Mitglieder bereits aufgerufen.

Noch einige Fragen offen

In der sehr angeregten Fragestunde mit den Delegierten wurde nach dem Vortrag deutlich, dass es noch etliche offene Fragen gibt. Insbesondere in der Startphase werde es vermutlich so sein, dass nur wenige Packungen mit einem DataMatrix-Code versehen sein werden. Denn Hersteller haben bis zum 9. Februar 2019 noch die Möglichkeit, Arzneimittel ohne einen solchen Code in Verkehr zu bringen. Außerdem werde es vermutlich viele Packungen geben, die dann zwar einen Code aufweisen, der aber vom Hersteller noch nicht in die Herstellerdatenbank hochgeladen wurde. Auch dann, so Bauer, werde das Arzneimittel mit einem roten Signal bei der Abgabe als mögliche Fälschung markiert. Man arbeite daran, einen gleichzeitig praktikablen und der Patientensicherheit genügenden Umsetzungsweg abzustimmen. Der LAV in Baden-Württemberg plant darum, die LAV-Treffs, die im Herbst ab dem 17. September 2018 in allen Regionen stattfinden werden, auch auf das Thema securPharm auszurichten. Dr. Eckart Bauer schloss ­seinen Vortrag mit einer realistischen Einschätzung zum Starttermin am 9. Februar 2019: „Wenn ich Ihnen heute sagen würde, dass es zum Start keine Probleme bei der Umsetzung geben wird, dann würde ich sie belügen. Mit Blick auf die Größe des Projektes securPharm ist klar, dass solch ein großes System nicht reibungslos an den Start gehen kann. Allein bei der Masse an 750 Millionen Packungen, die jährlich in den Apotheken bewegt werden, sind Stolpersteine vorprogrammiert.“ Dennoch, so bekräftigte auch LAV-Präsident Fritz Becker, setze man darauf, dass die Apothekerschaft securPharm positiv begleitet und umsetzt.

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Fritz Becker nannte das GKV-Positionspapier eine Zusammenfassung aller Grausamkeiten der letzten Jahre.

GKV: Keine Partner mehr

Becker ging in seiner Rede zur politischen Lage zu allererst auf das aktuell veröffentlichte GKV-Positionspapier ein. Er nannte es eine Zusammenfassung aller Grausamkeiten der letzten Jahre. Er erlebe den GKV-Spitzenverband zunehmend als Gegner und nicht mehr als Partner in Verhandlungen. Vereinbarungen enden mehr und mehr vor der Schiedsstelle oder im Niemandsland, weil keine Einigung erzielt werden könne, schilderte Becker die bittere Realität. Als Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat Becker mit einer scharfen Pressemitteilung auf das GKV-­Papier reagiert.

Es bleibt „spahnend“

Fritz Becker berichtete außerdem vom Antrittsbesuch beim neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Zu Apothekenthemen hat er sich noch nicht konkret geäußert. Allerdings ist auch öffentlich bekannt, dass Jens Spahn kein glühender Vertreter des Rx-Versandhandelsverbotes ist.“ Dennoch sehe sich Spahn aber der Koalitions­vereinbarung verpflichtet und er sehe auch ein, dass die EuGH-Entscheidung für ungleich lange Spieße zwischen der örtlichen Apotheke und dem ausländischen Versandhandel gesorgt habe. Diesen Zustand wolle Spahn so nicht dulden. Becker weiter: „Wir kennen Spahn schon seit einigen Jahren und so wissen wir, dass er kein Freund von Honorarerhöhung und Honorarverteilung mit der Gießkanne ist. Mein Gefühl ist darum, dass das apothekerliche Honorar bei 8,35 Euro bleibt. Ich kann mir aber vorstellen, dass es zusätzliches Geld für zusätzliche apothekerliche Leistungen geben könnte. Hier sind wir dabei, entsprechende Angebote durchzudenken und zu diskutieren. Für Bundesgesundheitsminister Spahn sind die Digitalisierung oder die Pflege Top-Themen. Hier können die Apotheken in Baden-Württemberg bereits gute Angebote machen.“

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Voller Raum – interessiertes Plenum bei der LAV-Beiratssitzung.

Becker verwies hier auf die digitale Rezeptsammelstelle und zeigte auch auf, dass im Rahmen des ärztlichen telemedizinischen Pilotprojektes docdirekt ein enger Austausch mit den Ärzten gepflegt werde und ob und wie die Apothekerschaft das Projekt begleiten könne. Becker weiter: „Auch beim Thema Pflege haben wir Angebote an Spahn und die Politik parat und denken in die Zukunft – zum Beispiel mit erweiterten Botendiensten oder durchaus auch in Richtung Telepharmazie. Die Apotheken vor Ort haben viele Kompetenzen und sind nah am Patienten. Mit diesen Vorteilen können wir dem Versandhandel Paroli bieten. Denn das kann ein Päckchenversender nicht.“

Solide Planung und aus­geglichene Bilanz

In der ersten Beiratssitzung eines jeden Jahres wird durch LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth gemeinsam mit dem Schatzmeister und den Vorsitzenden der LAV-Regionen der Jahresabschluss für das zurückliegende Jahr und der Haushaltsentwurf für das laufende Jahr präsentiert und zur Diskussion gestellt. Der Beirat stimmte in seiner Sitzung am 6. Juni beiden Vorlagen in der präsentierten Form zu und hat damit beschlossen, diese in der Mitgliederversammlung Mitte Juli zur Abstimmung vorzulegen. |

LAV Baden-Württemberg

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