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Apothekertag
Viel zu tun in München und danach
Vorläufige Übersicht über die Anträge zum Deutschen Apothekertag
Reformkommission
Für die Innensicht der Berufspolitik sind die Anträge im letzten Kapitel „Berufsständische Organisation“ stets besonders interessant. Dabei geht es diesmal um eine Reformkommission und um ein Gegengutachten zum 2HM-Honorargutachten. Die Apothekerkammer Nordrhein spricht sich dafür aus, „eine mit unabhängigen, externen Fachleuten besetzte Reformkommission einzuberufen, die die Stärken und Schwächen der ABDA analysiert und Optimierungsvorschläge zur Erhöhung der politischen Schlagkraft erarbeitet“. Die Ergebnisse sollten beim Deutschen Apothekertag 2019 vorgestellt werden. Ein ähnlicher Antrag einzelner Apotheker geht noch weiter. Danach soll die Reformkommission Vorschläge für die strukturelle und organisatorische Fortentwicklung erarbeiten. Demnach gehen die Antragsteller davon aus, dass die Kommission Reformbedarf feststellen würde. In der Begründung heißt es dazu, die ABDA sei mehr darauf angelegt, belastende Veränderungen zu verhindern, als Veränderungen aktiv zu gestalten. In einem dynamischen Umfeld agiere die ABDA zudem wie ein Tanker, der mit wendigen Schnellbooten konkurrieren müsse. Viele Diskussionen würden in den Beschluss münden, nicht aktiv zu werden und nicht zu kommunizieren.
Honorarideen aus dem Saarland
Einem ähnlichen Gedanken folgt offenbar der Antrag der Saarländischen Apothekerkammer, ein Gegengutachten zum Honorargutachten der Agentur 2HM zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die Antragsteller verweisen auf eine Stellungnahme, die die ABDA am 8. Januar 2018 gegenüber den Mitgliedsorganisationen abgegeben habe. Darin habe die ABDA zum Honorargutachten erklärt: „Es geht von falschen Voraussetzungen aus, ist methodisch angreifbar und inhaltlich defizitär.“ Doch es sei keine Begründung gegeben worden, mit der die Mitgliedsorganisationen gegenüber Dritten argumentieren könnten. Im März habe die ABDA erklärt, es sei gelungen, das Gutachten aus der öffentlichen Wahrnehmung herauszubringen. Doch zwischenzeitlich habe sich herausgestellt, dass diese Einschätzung grob fehlerhaft sei, argumentieren die Antragsteller aus dem Saarland.
Auch zum Apothekenhonorar kommt eine klare Forderung von der Saarländischen Apothekerkammer: Der Festzuschlag für Rx-Arzneimittel soll erhöht werden. Die Antragsteller kritisieren, dass die ABDA nicht mehr an dieser Erhöhung festhalte. Dies sei nicht erklärbar, nachdem im Saarland 15 Prozent der Apotheken geschlossen hätten und die Agentur 2HM 7600 Apotheken-Unternehmen als wirtschaftlich gefährdet einstufe. Die Apotheken würden von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Antragsteller fordern, die Berechnung des Festzuschlags solle nicht die „durchschnittliche“, sondern die „typische“ Apotheke zugrunde legen.
Mehr Arzneimittelsicherheit
Auch wenn diese Anträge berufsintern besonders interessant sein mögen, stehen sie in der Antragsliste nicht exponiert. Vielmehr beginnt die Gliederung der ABDA mit der „Sicherstellung der Versorgung“. Viele dieser Anträge wurden offensichtlich durch die jüngsten Arzneimittelskandale veranlasst. In mehreren Anträgen wird gefordert, die Produktion von Arzneistoffen und Arzneimitteln in Europa zu stärken – mal generell, mal speziell für lebensnotwendige Arzneimittel oder für Arzneimittel in Notfalldepots. Außerdem solle das System der Kontrollen auf Wirkstoffverunreinigungen bei Fertigarzneimitteln weiterentwickelt werden und der Gesetzgeber solle Transparenz über die Synthese von Wirk- und Hilfsstoffen sowie über die Syntheseorte schaffen. Auch die Zuständigkeiten und Informationswege bei Arzneimittelrisiken sollten überprüft werden.
Um ein mögliches Einfallstor für Arzneimittelfälschungen zu schließen und Lieferengpässe innerhalb der EU zu vermeiden, fordert ein Antrag „eine Einschränkung des EU-weiten Binnenhandels mit Arzneimitteln“. Dies wäre wohl eine noch stärkere Maßnahme als das Streichen der Importquote. Dieser schon oft gestellte Antrag ist auch diesmal wieder dabei. Doch spricht sich die Saarländische Apothekerkammer dafür aus, die Apotheken an den durch Importe generierten Einsparungen der Krankenkassen zu beteiligen. Von den Einsparungen, die über die Importquote hinausgehen, sollten die Apotheken 50 Prozent erhalten, fordert die Kammer.
Der Apothekerverband Rheinland-Pfalz fordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, damit die EG-GDP-Leitlinie lückenlos beim Vertrieb von Humanarzneimitteln eingehalten wird. Diese wende sich zwar an den Großhandel, doch der Antrag ziele auf Temperaturkontrollen für Lieferungen von Versandapotheken an Endverbraucher. Das Thema wurde bereits früher beim Deutschen Apothekertag diskutiert und wird nun erneut eingebracht.
Mehr Versorgungssicherheit
Zwei Anträge fordern Maßnahmen gegen Lieferengpässe. Ein weiterer Antrag richtet sich speziell gegen Lieferengpässe aufgrund von Rabattverträgen. Gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln für Notfalldepots werden Chargenfreigaben für geeignete Importprodukte gefordert. Außerdem regt die Apothekerkammer Berlin ein Projekt zur Evaluation von Lieferengpässen an. Der Apothekerverband Nordrhein fordert, „Konstrukte zu untersagen, die eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln über den vollversorgenden Großhandel gefährden“. In der Begründung wird erläutert, dass sich der Antrag gegen „selektive Versorgungsformen“ richtet, „bei denen bestimmte Arzneimittel nicht mehr über den vollversorgenden Großhandel bezogen werden können“. Außerdem wird der im vorigen Jahr abgelehnte Antrag auf verpflichtende Zubereitungshilfen für Trockensäfte in einer etwas gekürzten Fassung erneut eingebracht.
In mehreren Anträgen wird erneut das Rx-Versandverbot gefordert, das bereits im Koalitionsvertrag verankert, aber noch immer nicht umgesetzt ist. Ein Antrag der Apothekerkammer Berlin geht hingegen nicht von einem solchen Verbot aus, sondern zielt darauf, die Voraussetzungen für den Versand aus bestimmten Ländern zu überprüfen. Das Gesundheitsministerium solle die Liste der Länder mit vergleichbaren Sicherheitsstandards regelmäßig aktualisieren. Gegebenenfalls sei mit Amtshilfe lokaler Behörden zu überprüfen, ob Versender den Standards der Herkunftsländer genügen. Der Antrag knüpft offensichtlich an Gedanken, wie sie Prof. Dr. Harald G. Schweim in seinem DAZ-Beitrag „Auf gute Nachbarschaft“ (siehe DAZ 2018, Nr. 24, S. 17) geäußert hat, erwähnt diesen Beitrag jedoch nicht.
Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. April 2018 greift die Apothekerkammer Berlin ein weiteres europarechtliches Thema auf. Sie fordert den Gesetzgeber auf, die Zuweisung an ausländische Versandapotheken zu verbieten, nachdem das deutsche Zuweisungsverbot für ausländische Versender aufgrund des Urteils nicht gelte.
Einen ganz neuen Ansatz für die Organisation der Arzneimittelversorgung fordert die Apothekerkammer Nordrhein. Sie wünscht einen Sicherstellungsauftrag für die öffentlichen Apotheken im Sozialgesetzbuch. In der Begründung heißt es dazu, durch die Institutionalisierung geeigneter Abrechnungswege würde die Abgabe von Rx-Arzneimitteln an die öffentliche Apotheke angebunden. Außerdem böte ein Sicherstellungsauftrag eine Chance, die digitale Kommunikation zu Ärzten und Patienten auszubauen.
Besserer Versorgungsalltag
Weitere Anträge fordern, die wohnortnahe Hilfsmittelversorgung sicherzustellen, die Zuzahlungen für Hilfsmittel abzuschaffen, die Hilfsmittelversorgung zu beschleunigen, die Apothekenpflicht gegenüber Einschränkungen durch die EU zu sichern und die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel zu reduzieren. Letzteres war schon ein Thema bei vielen früheren Apothekertagen. Die Apothekerkammer Nordrhein möchte den Botendienst als Regelversorgung zulassen und die Landesapothekerkammer Thüringen schlägt einen „arztinduzierten Botendienst“ vor, bei dem die Apotheken die verordnete Auslieferung abrechnen können. Die Apothekerkammer Berlin fordert, die Aut-idem-Regel so zu korrigieren, dass Arzneimittel auch für Privatpatienten substituiert werden dürfen, solange der Arzt dies nicht ausdrücklich ausschließt.
Intensivere pharmazeutische Leistungen
Zwei Anträge im Kapitel „Pharmazeutische Kompetenz“ zielen auf einen neuen Rechtsanspruch der Patienten auf Maßnahmen für die Arzneimitteltherapiesicherheit, die wiederum honoriert werden sollen. Einer dieser Anträge fordert, diese Maßnahmen in den Leistungskatalog der Pflegekassen aufzunehmen. Gemäß einem weiteren Antrag soll auch das Stellen und Verblistern von Arzneimitteln verordnungs- und abrechnungsfähig werden. Außerdem wird die bekannte Forderung wiederholt, den Aufwand der Apotheken beim neuen elektronischen Medikationsplan zu honorieren. Zwei Anträge bekräftigen die ebenfalls bekannte Forderung nach einer sicheren Rechtsgrundlage für honorierte Dienstleistungen von Apotheken. Die Apothekerkammer Nordrhein geht noch einen Schritt weiter und fordert ausdrücklich, die Erfahrungen aus bisherigen Projekten wie ARMIN sollten in den honorierten Leistungskatalog des Sozialrechts implementiert werden.
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg fordert eine Klarstellung in § 21 Abs. 2 Arzneimittelgesetz, nach der jede in § 4 Abs. 14 Arzneimittelgesetz aufgeführte Verarbeitungstätigkeit einen „wesentlichen Herstellungsschritt“ in der Apotheke darstellt. Damit solle Rechtssicherheit für die Apotheken geschaffen werden, nachdem Gerichte in mehreren Urteilen besondere qualifizierte Herstellungsschritte gefordert hatten, um eine patientenindividuelle Herstellung als Rezeptur oder Defektur zu rechtfertigen. Diese verfehlten gerichtlichen Entscheidungen würden den Anwendungsbereich der Rezeptur und Defektur in bedenklicher Weise einschränken, heißt es in der Antragsbegründung.
Die Apothekerkammer Berlin fordert, das Entlassmanagement durch Apotheker im Krankenhaus für bestimmte Patientengruppen vorzuschreiben. Außerdem sollten die Kostenträger aufgefordert werden, für alle Patienten mit Entlassrezepten eine Gebühr für ein ambulantes Entlassmanagement zu finanzieren. Weitere Anträge zielen auf die Stärkung des Apothekennotdienstes als eine Säule der Notdienstversorgung, auf die systematische Forschung zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz sowie auf die Einbindung der Apotheker in die Prävention und die Honorierung dieser Leistung.
Chancen und Risiken des E-Rezeptes
Die Digitalisierung bildet beim Apothekertag ein eigenes Antragskapitel. Das neue Modellprojekt der ABDA zum E-Rezept soll die erste Stufe für die flächendeckende Einführung des E-Rezepts sein. Dieses Konzept möchte sich die ABDA durch einen Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands beim Deutschen Apothekertag bestätigen lassen.
In einem Leitantrag soll der Gesundheitsminister aufgefordert werden, „die Einführung der Telematikinfrastruktur mit aller Kraft konsequent und beschleunigt zu verfolgen“. Die notwendigen Geräte und Softwarebestandteile müssten auch in Apotheken zeitnah zur Verfügung stehen. Außerdem solle die Bundesregierung einen klaren Zeitplan für die Einführung der flächendeckenden digitalen Grundlagen zur Prüfung der Arzneitherapiesicherheit und zum E-Rezept vorlegen, um Planungssicherheit zu schaffen.
Der Apothekerverband Schleswig-Holstein sorgt sich auch um die Risiken des E-Rezepts und fordert, dass E-Rezepte „nicht zu einem beliebig handelbaren Gut werden“. Es dürfe weder Provisionen für die Vermittlung noch Vergütungen an Patienten oder Dritte für die Übermittlung von E-Rezepten an Apotheken geben. Denn sonst könnten internationale Handelsplattformen für Waren aller Art E-Rezepte als digitales Handelsgut entgegennehmen, makeln und kostenpflichtig an Apotheken weiterleiten. Daraus könnten existenzielle Risiken für deutsche Apotheken entstehen.
Weitere digitale Angebote
Das E-Rezept sollte auch nicht nur als Transportweg betrachtet werden. Darum fordert der Apothekerverband Schleswig-Holstein, den Fokus „auf den digitalen Ausbau der Prozesse der Arzneimitteltherapiesicherheit zu richten“. Der Gesetzgeber solle „die digitalen Dienste Arzneimitteltherapiesicherheit und elektronische Verschreibungen“ gesetzlich definieren. Sie sollten allen Bürgern offenstehen, nicht nur den GKV-Versicherten. Dabei beziehen sich die Antragsteller auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 25. April 2018 zur europaweiten Einführung elektronischer Verschreibungen und weiterer digitaler Dienste.
Daneben gibt es Anträge zu weiteren Aspekten der Digitalisierung:
- Die Architektur des E-Rezeptes solle einen obligaten Kommunikationskanal für den Informationsaustausch zwischen Ärzten und Apothekern vorsehen.
- Gemeinsam mit anderen Heilberufen sollten weitere Nutzanwendungen für die Telematikinfrastruktur gestaltet werden.
- Die ABDA-Datenbank solle so weiterentwickelt werden, dass sie einen Standard setzt.
- Bei der Digitalisierung des Medikationsmanagements solle das Potenzial der Künstlichen Intelligenz im Hinblick auf die effiziente Nutzung in der Apotheke geprüft werden.
- Als Grundlage für die Erstellung der Heilberufeausweise solle ein Zentralregister aller Apotheker eingerichtet werden.
- Die Apothekerkammern sollten eine „Leitlinienkompetenz“ zur Versorgungsqualität erhalten, um Digitalisierung und Versorgung im Einklang zu halten.
- Möglichkeiten, Chancen und Risiken telepharmazeutischer Anwendungen sollten evaluiert werden.
Freiberuflichkeit
Im Antragskapitel zu den „Rahmenbedingungen der Berufsausübung“ zielen drei Anträge auf die Sicherung und Stärkung der Freiberuflichkeit. Einer davon betrachtet die unabhängige Sicherstellung der Gesundheitsversorgung durch freie Heilberufler als Garant für den sozialen Frieden. Dazu gehöre auch der einheitliche Arzneimittelpreis. Ein Antrag des Berliner Apothekervereins richtet sich gegen die „Kapitalisierung“ des Gesundheitswesens, gemeint ist wohl die Betätigung von Kapitalgesellschaften. Aus der Begründung ist zu ersehen, dass der Antrag insbesondere gegen die Privatisierung von Krankenhäusern gerichtet ist und sich gegen einen wettbewerblich organisierten Gesundheitsmarkt wendet.
Apothekenhonorar
Die Apothekerkammer Berlin bringt einen Antrag ein, mit dem der GKV-Spitzenverband aufgefordert werden soll, sein Positionspapier vom 6. Juni 2018 zur „Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung“ zu revidieren, da sie gegen die Interessen der Versicherten gerichtet seien. In diesem Papier hatte der GKV-Spitzenverband unter anderem gefordert, die Apothekenhonorierung deutlich zu reduzieren.
In einem weiteren Antrag möchte die Apothekerkammer Berlin klarstellen, dass das Honorar für die pharmazeutische Grundversorgung nicht differenzierbar sei. Eine Unterscheidung nach Stadt und Land oder anderen Kriterien sei nicht sachgerecht. Insbesondere die Einführung weiterer Strukturmerkmale mit Sonderziffern stärke nicht die flächendeckende Versorgung, sondern führe zu weiterer Bürokratisierung, erklären die Antragsteller. Eine Begründung zu diesem Antrag liegt nicht vor, doch richtet er sich offenbar gegen die in unterschiedlichen Varianten geäußerte Idee zu einem Strukturfonds für ländliche Apotheken. Politiker mehrerer Parteien hatten sich dafür bei verschiedenen Gelegenheiten aufgeschlossen gezeigt. Es erscheint beachtenswert, dass der Antrag aus einem Stadtstaat kommt, in dem vermutlich keine Apotheke von einem solchen Fonds profitieren würde. Möglicherweise kann dieser Antrag beim Apothekertag eine Diskussion über konsensfähige neue Honorarelemente anstoßen.
Andere Anträge zielen auf Honorarerhöhungen für die Apotheken. Die Landesapothekerkammer Thüringen möchte die Dokumentationsgebühr auch auf Arzneimittel gemäß Transfusionsgesetz ausdehnen. Dies hatte die ABDA erst kürzlich in ihrer Stellungnahme zum TSVG vorgeschlagen. Die Saarländische Apothekerkammer fordert einen höheren Festzuschlag für Rx-Arzneimittel und eine Beteiligung der Apotheken an den Einsparungen durch Importe (siehe oben).
Der Berliner Apothekerverein fordert, kommerzielle Taxprüfungen zu verbieten. Solche Prüfungen solle nur weisungsgebundenes Personal der Kassen vornehmen dürfen, fordern die Antragsteller. Denn bei gewinnorientierten Drittanbietern würden regelmäßig Fehler bei der Interpretation vertraglicher Regeln auftreten. In der Begründung wird auch auf das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz verwiesen, demgemäß die Anträge auf Bewilligung von Hilfsmitteln nur mit eigenem weisungsgebundenem Personal geprüft werden dürfen. Außerdem fordert der Berliner Apothekerverein, den Aufwand für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung sinnvoll zu begrenzen und Gestaltungsspielräume zu nutzen, die sich aus Öffnungsklauseln ergeben.
Ausbildung und Nachwuchs
Nur vergleichsweise wenige Anträge betreffen die Ausbildung und den Nachwuchs. Die Apothekerkammer Nordrhein spricht sich im Zusammenhang mit einer Reform des Berufsbildes der PTA für die Sicherstellung zukunftsweisender Ausbildungsinhalte, eine moderne Ausbildungs- und Prüfungsordnung und eine kostenfreie Ausbildung der PTA aus. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe möchte die Förderung des Apothekernachwuchses verstärken. Die Initiativen der Mitgliedsorganisationen sollten den jeweils anderen Organisationen im Sinne einer Ideenbörse zur Verfügung gestellt werden. Die Apothekerkammer Berlin bringt einen Antrag zur Ausstattung der pharmazeutischen Institute mit Hochschullehrern ein: Die Landesregierungen sollten genügend Mittel zur Verfügung stellen, damit jedes Prüfungsfach an jedem Standort mindestens mit einer W3-Professur mit ausreichendem akademischem Mittelbau vertreten ist. Insbesondere die klinische Pharmazie sollte in Forschung und Lehre hoch qualifiziert vertreten sein. Hintergrund dieses Antrags ist, dass für die klinische Pharmazie an einigen pharmazeutischen Instituten keine oder nur eine befristete Professur besteht.
Wie geht es weiter?
Möglicherweise werden sich noch Änderungen oder Ergänzungen zu den hier erwähnten Anträgen ergeben. Denn die bisher vorliegende Zusammenstellung ist noch nicht das endgültige Antragsheft. Doch schon jetzt ist offensichtlich, dass die Hauptversammlung eine umfangreiche Antragsdebatte mit vielen Themen zu erwarten hat. |
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