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GERDA erhält eine Million Euro

Baden-Württemberg fördert E-Rezept-Projekt

bro/eda | Es geht los: Im Südwesten wird ein Bundesland erstmals zur Testregion für die elektronische Verordnung. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha sowie Kammer und Verband der Apotheker gaben bekannt, dass das von ihnen entworfene Modellprojekt mit staatlichen Finanzmitteln unterstützt werden soll. Konkret geht es um einen siebenstelligen Betrag.
Foto: Ministerium für Soziales
Manne Lucha (Grüne)

Ärzte aus Online-Arztpraxen speichern E-Rezepte auf einem Server, der Patient bringt einen Zugriffscode in die Apotheke seiner Wahl und das E-Rezept wird dann beliefert.

Die Initiative von Landesapothekerkammer und -verband in Baden-Württemberg trägt Früchte: Mitteilungen der Apotheker und des Gesundheitsministeriums zufolge soll das E-Rezept-Projekt „GERDA – Geschützter ­E-Rezept Dienst der Apotheken“ mit einer Million Euro gefördert werden.

Beim Fernbehandlungsprojekt „Doc­direkt“ wird eine Online-Praxis von der KV Baden-Württemberg, also von den Ärzten selbst, betrieben. Die technische Infrastruktur sowie die Kommunikationsplattform bei Docdirekt wurden vom Start-up-Unternehmen „Teleclinic“ entworfen. Bei Docdirekt können sich Patienten via Video im Internet von Ärzten beraten lassen. Möglich ist diese Fernbehandlung, weil die baden-württembergische Landesärztekammer 2016 das Fernbehandlungsverbot teilweise aufgehoben hatte, um genau solche Modellprojekte zuzulassen. Manne Lucha (Grüne), Gesundheitsminister in Baden-Württemberg, erklärt dazu: „Nach der Genehmigung von telemedizinischen Modellprojekten zur ärztlichen Fernbehandlung in Baden-Württemberg durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist die Erprobung eines elektronischen Rezepts die nächste logische Stufe. Wenn eine ärztliche Behandlung zukünftig online möglich ist, muss auch ein elektronisches Rezept ausgestellt werden können. Ich freue mich sehr darauf, gemeinsam mit der Apothekerkammer und dem Apothekerverband das E-Rezept für gesetzlich Versicherte modellhaft umzusetzen. Baden-Württemberg geht auch hier – wie bereits bei der Online-Sprechstunde und der sektorenübergreifenden Versorgung – deutschlandweit voran und zeigt auch dem Bund neue Wege auf!“

Kammer und Verband der Apotheker in Baden-Württemberg teilen in dem Zusammenhang einige neue Projektdetails mit. Demnach soll der Patient den Zugriffscode nicht nur selbst in die Apotheke „bringen“ können, vielmehr sollen auch „Dienste der Leistungserbringer oder eines Drittanbieters“ verwendet werden können, beispielsweise in Form einer Handy-App oder einer Desktopanwendung, um das Rezept weiterzuleiten. Weiterhin sollen „definierte Schnittstellen“ gebildet werden, über die die Ärzte ein verschlüsseltes Rezept auf dem Rezeptspeicher ablegen können, heißt es in einer Mitteilung. Und: Zur Anmeldung und Legitimation der Apotheker auf dem Rezeptserver wollen Kammer und Verband offenbar das sogenannte ­N-ident-Verfahren nutzen, das derzeit aufgebaut wird, damit sich die Apotheken beim Securpharm-System legitimieren können. Mithilfe der „digitalen Identität“, die die Apotheker für die Teilnahme bei Securpharm benötigen, sollen sie sich auch am Rezeptspeicher anmelden. Mit der technischen Umsetzung des Modellprojektes wollen die Apotheker die ABDA-Tochter Netzgesellschaft Deutscher Apotheken mbH (NGDA) beauftragen.

Die Projektentwicklung von GERDA ist auf ein gutes halbes Jahr ausgelegt. Erste Tests soll es Anfang des zweiten Quartals 2019 geben. Allerdings gilt es bis dahin einige juristische Fragen zu klären: Bislang ist nämlich die Vorlage eines Papierrezepts noch zwingend notwendig. Hinzu kommt das sogenannte „DrEd-Verbot“, das vorschreibt, dass der Ausstellung einer Verordnung ein direkter Arztkontakt vorangegangen sein muss. Wichtig ist es auch, die Kassen mit an Bord zu ­holen: Denn sie müssen die eingereichten E-Rezepte akzeptieren. |

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