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Homöopathie-Umsätze steigen

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat sich vom Pharma-Marktforschungsunternehmen IQVIA einen Überblick über den Homöopathie-Markt in der Apotheke geben lassen. Die Zahlen zeigen nach oben: Im ersten Halbjahr 2018 stieg die Zahl der abgegebenen Packungen um zwei Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2017: Von 27 Millionen verkauften Packungen auf 27,7 Millionen ­Packungen. In den Halbjahren zuvor war noch ein Minus von 3 Prozent zu verzeichnen. Doch offenbar haben die Preise etwas angezogen: Denn die Umsätze sind kontinuierlich gewachsen. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 stieg der Umsatz in den ersten sechs Monaten 2018 von rund 321 Millionen Euro auf 338 Millionen Euro. Das ist ein Plus von fünf Prozent. Jahreswerte zum Umsatz teilte der DZVhÄ nicht mit. Er verweist nur darauf, dass laut IQVIA der Jahresabsatz mit homöopathischen Arzneien von rund 46 Millionen Packungen in 2012 auf 53 Millionen Packungen im Jahr 2017 gestiegen sei.

Neuer Rekord bei Approbationen

Im Jahr 2017 wurden 2233 Pharmazeuten von den zuständigen Landesbehörden die Approbation erteilt – neuer Rekord, teilt die ABDA mit. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 gab es 2203 neue Apotheker, im Jahr 2015 waren es 2025. Zehn Jahre zuvor, also 2007, waren es 1774 Approbationen. Die meisten Neu-Apotheker verzeichneten 2017 Nordrhein-Westfalen und Bayern. Der Beruf bleibt weiblich: 70 Prozent der Approbationen wurden vergangenes Jahr an Frauen vergeben. Rund jede fünfte frischgebackene Apothekerin hat ihre Ausbildung zuvor im Ausland absolviert.

Post aus Brüssel wegen securPharm

Die EU-Kommission hat vor Kurzem auf die rechtlichen Pflichten bei der Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie für Arzneimittel hingewiesen. In einem Schreiben wird nochmals darauf hingewiesen, dass die neuen Vorschriften ab dem 9. Februar 2019 gelten. Weiter heißt es: „Ab diesem Zeitpunkt müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in der EU in Verkehr gebracht werden, im Einklang mit der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission ein individuelles Erkennungsmerkmal und eine Vorrichtung gegen Manipulation tragen.“ Das Speichersystem, das derzeit von den Beteiligten eingerichtet wird und aus einem „European hub“ und nationalen Datenbanken besteht, muss ebenfalls bis zum 9. Februar 2019 betriebsbereit sein. Die EU-Kommission verweist ­außerdem darauf, dass das Nichteinhalten der Anforderungen ein Verstoß gegen EU-Recht darstellt. „Ein solcher Verstoß wird mit Sanktionen nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten geahndet.“

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