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„Ich hätte mir häufig einen Krankenhausapotheker auf Station gewünscht“

Erste gemeinsame Fortbildung von ADKA und AkdÄ

HAMBURG (cel) | „Ich hätte mir häufig einen Krankenhausapotheker auf Station gewünscht, ich wüsste viele Aufgaben, die ich mit ihm teilen wollte“, erklärte Professor Wolf-Dieter Ludwig am 12. November in Hamburg. Anlass war die erste gemeinsame Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Apotheker der ADKA und AkdÄ.

Dass Stationsapotheker wesentlich zu einer verbesserten Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen, davon ist auch ADKA-Präsident Professor Frank Dörje überzeugt. Und Niedersachsens Kammerpräsidentin Magdalene Linz findet: „Qualität und Sicherheit dürfen auch Geld kosten.“

„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“, diese Worte stammen von Erich Kästner. Zu Herzen genommen haben sie sich Prof. Frank Dörje, Präsident des Bundesverbands deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), und Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Wird vielerorts eine mangelnde interprofes­sionelle Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern – optimal als Stationsapotheker – beklagt, sind die Spitzen der ADKA und der AkdÄ dieses „Problem“ aktiv angegangen: Unter ihrer Federführung fand am 12. November 2018 im Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf die erste gemeinsame ADKA-AkdÄ-Fortbildungsveranstaltung für Apotheker und Ärzte statt.

140 Teilnehmer trafen sich, um sich über „Strategien zur Förderung einer verbesserten Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus: verstärkte interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker“ zu informieren und auszutauschen. Denn „gemeinsame Veranstaltungen motivieren, uns gegenseitig besser zuzuhören und dieses Verbesserungspotenzial zu nutzen“, erklärte Ludwig in seiner Begrüßung.

Foto: A. Hilken
Streben eine verstärkte interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker an: ADKA-Präsident Professor Frank Dörje ,PD Dr. Claudia Langebrake, Fachapothekerin für Klinische Pharmazie (UKE), Dr. Michael Baehr, Apothekenleiter der Krankenhausapotheke (UKE), Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorstand der AkdÄ (v. l.).

Stationsapotheker verbessern Patientensicherheit

Dass Stationsapotheker „sehr wesentlich zu einer verbesserten Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen“ und darüber hinaus auch das ärztliche und das Pflegepersonal stark entlasteten, davon ist auch Frank Dörje überzeugt. Wie eine interprofessionelle Zusammenarbeit durch Stationsapotheker gewinnt, und was bereits in deutschen Krankenhäusern möglich ist, zeigten Ärzte und Apotheker aus drei großen Kliniken: dem Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), dem Klinikum Region Hannover (KRH) und den Havellandkliniken.

Voneinander lernen und das Können des anderen schätzen

„Wir lernen beide voneinander und lernen schätzen, was der andere eigentlich kann“. So stellten Dr. Claudia Langebrake, Apothekerin, und Dr. Christine Wolschke, Fachärztin für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie (UKE), ihre mustergültige Zusammenarbeit bei Stammzelltransplantationen vor. „Eine sehr enge Kooperation zwischen Arzt und Apotheker in diesem sehr speziellen Bereich wie der Stammzelltransplantation ist möglich und wichtig, weil wir von ganz verschiedenen Seiten auf die Pharmakotherapie blicken“, er­klärte Langebrake. Die Ärztin schaue, was der Patient brauche. „Ich schaue eher aus Sicht der Arzneimittel – was ist es für ein Arzneimittel, wie wird es für diesen Patienten am besten dosiert, wie wird es abgebaut“.

„Wir diskutieren viel, wir sind uns nicht immer einig, aber wir lernen beide voneinander und lernen schätzen, was der andere eigentlich kann“, so Wolschke. Die Oberärztin schätzt die Arbeit der klinischen Apothekerin: „Ich bin sehr froh, dass wir sie haben“, sagt Wolschke.

Foto: A. Hilken
Interessierte Zuhörer bei der gemeinsamen Fortbildung von ADKA und AkdÄ.

Qualität und Sicherheit dürfen Geld kosten

Berufspolitisch sorgte Niedersachsens Kammerpräsidentin für prominenten Rückenwind bei den Diskussionen um den Sinn und Nutzen von Stationsapothekern. Niedersachsen ist trendsetzend, wenn es um klinisch tätige Apotheker auf Station geht. So sieht das niedersächsische novellierte Kranken­hausgesetz vom 24. Oktober 2018 den verpflichtenden Einsatz von Stationsapothekern vor. „Es ist erschreckend, dass es eines Nils Högel bedurfte, um eine gesetzliche Regelung hinzubekommen, dass Stationsapotheker sinnvoll und notwendig sind, und zwar nicht fakultativ, sondern gesetzlich vorgeschrieben,“ erklärt Linz. Nach Ansicht der Kammerpräsidentin dürften finanzielle Fragen wie eine stets geforderte „Refinanzierung“ von Stationsapothekern nicht priorisiert werden: „Qualität und Sicherheit dürfen gegebenenfalls auch Geld kosten, es kann nicht sein, dass verlangt wird, dass sich zwingend alles selbst ­refinanzieren muss. Das kann nicht sein, wenn man Patientensicherheit und Arzneimitteltherapiesicherheit will.“ |

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