Gesundheitspolitik

Mehr Zeit für die TI-Anbindung

Kabinett beschließt DVG

BERLIN (bro) | Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch das vom Bundesgesundheitsministe­rium eingebrachte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen. Die wichtigste Änderung für die Apotheker ist eine Frist: Bis Ende September 2020 müssen alle Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Im ersten DVG-Entwurf war dafür noch der 31. März 2020 vorgegeben. Dagegen ist eine für die Apotheker wichtige Regelung aus dem Gesetz herausgefallen: Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass die Pharmazeuten künftig für das Bearbeiten der E-Medikationspläne fest vergütet werden sollen. Im nun vom Kabinett beschlossenen Gesetz ist diese neue Vergütung nicht mehr enthalten. Aus Regierungskreisen erfuhr DAZ.online jedoch, dass das Bundesgesundheitsministerium diese Kompo­nente in der geplanten Apotheken­reform als eine pharmazeutische Dienstleistung etablieren will.

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist gewissermaßen die Datenautobahn des Gesundheitswesens, innerhalb derer künftig unter anderem E-Rezepte und E-Medikationspläne verschickt werden sollen. Die niedergelassenen Ärzte mussten sich schon zum 1. Juli dieses Jahres anbinden, etwa ein Drittel aller Praxen hinkt allerdings noch hinterher – und muss nun mit Regressen rechnen.

Für die Apotheker ist im DVG bislang keine Sanktion vorgesehen, sollten sie die neue Frist nicht einhalten. Ob sich alle Apotheken in knapp 14 Monaten an die TI anbinden können, ist aber unklar. Denn an vielen Stellen hakt es noch: Die Apotheken müssen mit neuen Geräten (Konnektoren, Kartenlesegeräte) ausgestattet werden. Außerdem muss jeder Pharmazeut von seiner Kammer einen elektronischen Heilberufsausweis bekommen. Hinzu kommt eine Institutionen-Karte, die alle Apotheken benötigen, um auf das System zugreifen zu können.

Das DVG, das Anfang 2020 in Kraft treten soll, enthält u. a. noch folgende weitere Maßnahmen:

  • Die Bundesregierung schafft einen Leistungsanspruch der Versicherten auf Gesundheits-Apps, sofern der Arzt diese verordnet. Dem BfArM wird die Aufgabe übertragen, ein amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen zu führen und auf Antrag der Hersteller über die Aufnahme zu entscheiden. Die Bewertung des Nutzens solcher Gesundheits-Apps und die damit verbundene Erstattung durch die Krankenkassen verlaufen ähnlich wie bei Arzneimitteln. Wenn der Nachweis positiver Versorgungs­effekte noch nicht möglich ist, werden die Apps zunächst befristet für ein Jahr in die Versorgung aufgenommen. In dieser Zeit verhandeln der Hersteller und der GKV-Spitzenverband eine Vergütung.
  • Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, dürfen künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren.
  • Die Bundesregierung will es für Ärzte unattraktiver machen, Faxe zu versenden. Bislang erhalten sie für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung soll das nun ändern.

Zuletzt musste das BMG eine Schlappe beim DVG einstecken: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte auch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschleunigen und neue Funktionen für die ePA gesetzlich vorschreiben. Dazu gehörten unter anderem ein elektronischer Impfausweis und die digitale Abspeicherung von Mutterpässen, Befunden und Röntgenbildern. Das Bundesjustizministerium widersprach diesem Vorhaben jedoch, Spahn musste einige Teile aus seinem Gesetz herausstreichen. |

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