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Apothekertag

Lieferengpässe und Digitalisierung im Blickfeld

Vorläufige Übersicht über die Anträge zum Deutschen Apothekertag 2019

Herausragende Themen in der Antragsdebatte beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf dürften die Lieferengpässe und die Digitalisierung werden. Dies zeigen die bisher vorliegenden Anträge. ­Potenzial für umfangreiche Diskussionen bieten auch einzelne Anträge, insbesondere zur Verblisterung, zur Honorierung und zur Änderung der Approbationsordnung. |  Von Thomas Müller-Bohn

Vor der Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes am 15. August wurden die bisher vorliegenden Anträge zusammengestellt. Noch sind Änderungen und Ergänzungen möglich, aber die meisten Anträge dürften so oder sehr ähnlich in Düsseldorf vorgelegt werden. Erfahrungsgemäß sind zusätzlich Ad-hoc-Anträge zu erwarten. Das vorläufige Antragsheft gliedert sich in die fünf Kapitel „Sicherstellung der Versorgung“, „Pharmazeutische Kompetenz“, „Digitalisierung“, „Rahmenbedingungen der Berufsausübung“ und „Berufsständische Organisation“.

Gleichpreisigkeit und weitere Struktursicherung

Zu Beginn des Kapitels „Sicherstellung der Versorgung“ steht ein Leitantrag, der fünf Anträge des geschäftsführenden ABDA-Vorstandes, des Apothekerverbandes und der Apothekerkammer Nordrhein sowie der Landesapothekerkammer Hessen zusammenfasst. Darin werden sichere und verlässliche ordnungspolitische Rahmenbedingungen für die Apotheken gefordert. Dazu heißt es: „Die ­notwendige gesetzgeberische Stärkung umfasst die Bereiche Sicherstellung der frei- und heilberuflichen sowie unabhängigen Apothekenstruktur sowie ein der steigenden Dynamik der pharmazeutischen Versorgungsleistung und den regulatorischen Anforderungen Rechnung tragendes Vergütungssystem.“ Insbesondere sei sicherzustellen, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis auch für Arzneimittel gelte, die aus dem Ausland an Privatversicherte und Selbstzahler abgegeben würden. In der Begründung zu mehreren Anträgen wird gefordert, den oft zitierten § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) nicht zu streichen. Das herausragende Ziel ist die Gleichpreisigkeit. Das Apotheken-Stärkungsgesetz und sein Ansatz einer sozialrechtlichen Preisbindung werden jedoch nicht grundsätzlich infrage gestellt. Nur im Antrag der Landesapothekerkammer Hessen heißt es in der Begründung, das Rx-Versandverbot sei notwendig, wenn keine andere geeignete Maßnahme zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit in Betracht komme. Beim Deutschen Apothekertag 2018 stand das Rx-Versandverbot dagegen noch im Mittelpunkt.

Weitere Forderungen im Leitantrag sind die freie Apothekenwahl und Zuweisungsverbote auch für Dritte. Außerdem sollten Modellvorhaben nur mit Beteiligung der Landesapothekerverbände zulässig sein, damit sie allen Apotheken der Region offenstehen. In weiteren Anträgen wird gefordert, dass die Bundesregierung das Auskunftsersuchen des Oberlandesgerichts München zur Rechtfertigung für die Arzneimittelpreisbindung umfassend beantwortet und dass das Zuweisungsverbot gemäß § 11 ApoG auch auf ausländische Versender ausgedehnt wird. Letzteres ist jedoch bereits im Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz vorgesehen.

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Beim Deutschen Apothekertag 2018 stand das Rx-Versandverbot noch im Mittelpunkt. Ein Jahr später ist es nur noch die Landesapothekerkammer Hessen, die in ihrem Antrag darauf eingeht.

Maßnahmen gegen Lieferengpässe

Im Vergleich zu früheren Apothekertagen ist die Zahl der Anträge zu Lieferengpässen gestiegen. Außerdem wird das Thema mit deutlich mehr Nachdruck vorgebracht. Ein Leitantrag der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe und des Berliner Apothekervereins fordert vom Gesetzgeber „geeignete Maßnahmen“, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Dazu solle eine gemeinsame Strategie mit diversen Akteuren entwickelt werden. Die Begründung enthält mehrere Ansätze für mögliche Maßnahmen. Dazu gehören:

  • Mindestlagerhaltung der Industrie für „unverzichtbare Arzneimittel“
  • Lieferfähigkeit als Voraussetzung für Rabattverträge
  • Versorgungssicherheit als Kriterium für Rabattverträge
  • Meldepflicht für Hersteller bei Lieferengpässen
  • Maßnahmen gegen die Kontingentierung
  • vorübergehende Aussetzung von Festbeträgen zur Vermeidung von Mehrkosten für Patienten
  • abgestimmte Vorgehensweise zur Rücksprache mit verordnenden Ärzten

Ein weiterer Antrag fordert die Bundesregierung auf, das Ausmaß und die Ursachen von Lieferengpässen bei lebensnotwendigen Arzneimitteln systematisch zu analysieren. Landesapothekerkammer und -verband Baden-Württemberg fordern, wieder Produktionsstätten für Arzneistoffe in Europa zu errichten.

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In weiteren Anträgen geht es um einzelne schneller wirksame Maßnahmen. Die Sächsische Landesapothekerkammer fordert ein Exportverbot für dringend benötigte Fertigarzneimittel. Dies würde sich an Großhändler und Apotheken mit Großhandelserlaubnis richten. Die Antragsteller verweisen auf eine ähnliche Regelung in Belgien. Daher scheine dies auch in der EU rechtlich möglich zu sein. Außerdem fordert die Kammer, Verstöße gegen die in § 52b AMG vorgeschriebene angemessene und kontinuierliche Bereitstellung von Arzneimitteln als Ordnungswidrigkeit einzustufen. In der Begründung zu einem anderen Antrag wird in diesem Zusammenhang eine Strafbewehrung pharmazeutischer Unternehmer für die Nichtlieferfähigkeit angesprochen. In weiteren Anträgen geht es um bessere Informationen durch die Hersteller zu Lieferengpässen und um die Erreichbarkeit der Hersteller.

Versorgungsstrukturen verbessern

Außerdem wird gefordert, die Zytostatikaversorgung nach dem Regionalprinzip zu organisieren und nur noch Herstellungen durch Apotheken zuzulassen, die innerhalb von 90 Minuten liefern können. Weitere Anträge fordern Nachbesserungen von Regelungslücken, die schon länger bekannt sind. Demnach sollen Apotheken ohne Herstellungsmöglichkeit für Parenteralia auch im Regelfall Parenteralia, die keine Zytostatika sind, von anderen Apotheken beziehen dürfen. Außerdem sollen die diesbezüglichen betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften angepasst werden. Beides zielt insbesondere auf die schnelle Versorgung von Palliativpatienten.

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe fordert, die Grippe­impfstoffversorgung der Saison 2020/21 bzw. die zugrundeliegenden Regeln zu evaluieren und „notwendige gesetzliche Änderungen für eine für Apotheken auskömmliche Vergütung vorzunehmen“. Denn die jüngste Neuregelung sei nicht praxistauglich. Wenn Apotheken nur noch für die ersten 75 Dosen einer Verordnung vergütet werden, sei fraglich, ob sie darüber hinaus weitere Vorbestellungen tätigen. Doch ohne angemessene Vorbestellungen könnten die Hersteller die Produktion nicht planen.

Außerdem fordert der Apothekerverband Westfalen-Lippe, die Hilfsmittelversorgung durch Apotheken zu entbürokratisieren, um die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Landesapothekerverband und -kammer Baden-Württemberg verfolgen das gleiche Ziel mit der konkreteren Forderung, die Apotheken sollten für bestimmte Hilfsmittel automatisch als qualifizierte Abgabestellen gelten.

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Lieferengpässe werden ein großes Thema auf dem dies­jährigen Deutschen Apothekertag sein.

Pharmazeutische Dienstleistungen

Im Kapitel „Pharmazeutische Kompetenz“ bilden die geplanten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen einen Schwerpunkt. In einem Leitantrag des geschäftsführenden ABDA-Vorstandes und der Apothekerkammer Nordrhein geht es um die „nötigen Rahmenbedingungen“ und um die Vergütung „auf dem Niveau eines akademischen Heilberufes“. In der Begründung wird eine „morbiditätsbedingte Dynamisierung“ gefordert. Dies könnte zum Anlass für Diskussionen werden. Denn die Formulierung könnte so gedeutet werden, dass das geplante Vergütungsvolumen angemessen wäre und nur an neuen Bedarf angepasst werden müsste. Die Forderung nach einem deutlich größeren Fondsvolumen, die die ABDA bisher gegenüber der Bundesregierung aufgestellt hat, ist hier nicht mehr zu finden. Allerdings zeigen schon einfache Abschätzungen, dass die zu erwartenden etwa 144 Millionen Euro jährlich längst nicht für alle derzeit naheliegenden AMTS-Maßnahmen ausreichen.

In weiteren Anträgen geht es um spezielle Dienstleistungen bei seltenen Erkrankungen und um den organisatorischen Rahmen für die Finanzierung der Dienstleistungen. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein fordert, nach dem Vorbild des Notdienstfonds den Deutschen Apothekerverband mit der Organisation des Dienstleistungsfonds zu beauftragen. Außerdem solle in der Apothekenbetriebsordnung geregelt werden, „welche Daten der Apotheker in der Apotheke erheben, speichern und verarbeiten darf“, um Unsicherheiten im Umgang mit Daten und „sinnvollen datengestützten Dienstleistungen“ zu vermeiden. In der Begründung wird auch auf die Inländerdiskriminierung verwiesen. In den Niederlanden sind Apotheker sogar zur Erhebung und Verarbeitung vieler Daten verpflichtet.

Ein weiterer Antrag fordert die Apotheken zu verpflichten und zu berechtigen, auf Wunsch des Patienten dessen Medikationsdaten aus allen Apotheken in Deutschland zusammenzuführen und für die Arzneimitteltherapiesicherheit zu nutzen. Dazu sei eine einheitliche Datenschnittstelle nötig.

Endlich klären: Verblisterung

Ein für Apothekertage eher neues Thema eröffnet der Apothekerverband Westfalen-Lippe mit der Verblisterung. Diese solle als Versorgungsform anerkannt und ausdrücklich gestärkt werden. Dazu gehöre auch eine angemessene Vergütung. Dieses kontroverse Thema war bisher nur selten Gegenstand von Apothekertagsanträgen und dies machen auch die Antragsteller deutlich.

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„Verblisterung positiv sehen, um Parallelstrukturen zu verhindern“, fordert der Apothekerverband Westfalen-Lippe.

In der Begründung heißt es, die Verblisterung sei berufs­politisch kaum wahrnehmbar behandelt und eher kritisch betrachtet worden. Die Antragsteller fordern dagegen, die Verblisterung positiv zu sehen, auch um die Entstehung von Parallelstrukturen außerhalb der Apotheken zu verhindern. Zu diesem Antrag sind umfangreiche Diskussionen zu erwarten, weil sich die Bewertungen der berufspolitischen Chancen und Risiken mit den Fragen nach den pharmazeutischen Vor- und Nachteilen in verschiedenen Anwendungsfällen vermischen.

Nachbesserungen und Zukunftssicherung

In anderen Anträgen geht es um die inhaltliche Fortsetzung zu früheren Apothekertagsthemen.

In einem Leitantrag wird gefordert, „Apotheker auf Station“ in Krankenhäusern bundesweit einzuführen. Prof. Dr. Frank Dörje und Kollegen, die Apothekerkammern aus Niedersachsen und Bayern sowie der Bayerische Apothekerverband fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die eine baldige Änderung der Approbationsordnung für Apotheker vorbereiten soll. Dieser Antrag berührt die anhaltende Diskussion insbesondere mit den Hochschullehrern, die stattdessen eine Weiterentwicklung des Pharmaziestudiums im Rahmen der bestehenden Regeln vorschlagen.

Weitere Themen unter „Pharmazeutische Kompetenz“ sind:

  • Ablehnung des Multiple-Choice-Verfahrens für den zweiten Abschnitt des Staatsexamens
  • Vergabe von Professuren der Pharmazie an Bewerber mit der Qualifikation als Apotheker
  • Verbraucherschutz bei der Ernährung durch neue Regeln für zuckerhaltige Nahrungsmittel

Megathema Digitalisierung

Im Kapitel „Digitalisierung“ beantragt der geschäftsführende ABDA-Vorstand, die Digitalisierung „im deutschen Apothekensektor“ voranzutreiben. Der allgemein gehaltene Antrag wirkt wie eine Bestätigung des bisherigen Kurses der ABDA. Zusätzlich wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Rahmenbedingungen „für die Umsetzung digital unterstützter, honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen in der Apotheke“ zu schaffen. Außerdem fordert die Apothekerkammer Nordrhein „eindeutige und justiziable Rahmenbedingungen für das E-Rezept“, die die Autonomie der Patienten bei der freien Apothekenwahl auch künftig garantieren.

Regeln für das E-Rezept

Die weiteren Anträge zur Digitalisierung gehen gezielter auf Details ein. Viele davon betreffen das E-Rezept. Diese Anträge zeigen, wie viele Rahmenbedingungen dafür noch zu klären sind und welche großen Gefahren für das Versorgungssystem dabei zu bedenken sind. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Apothekerverband Schleswig-Holstein fordern, das Makelverbot für E-Rezepte „auf alle Beteiligten zu erweitern, die nicht Ärzte oder Krankenkassen sind“. Denn neben dem Wettbewerb unter Apotheken dürfe es keine weitere Wettbewerbsebene um den Zugriff auf E-Rezepte geben, weil die Apotheken sich sonst mit hohen Kosten den Forderungen Dritter beugen müssten. Für die Umsetzung dieses Makelverbots sei ein zusätzliches Zugabeverbot im Heilmittelwerbegesetz nötig, das dieselben Antragsteller in einem weiteren Antrag fordern. Es müsse unzulässig sein, für die Übermittlung von E-Rezepten „Zuwendungen oder sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen“. Dahinter steht die Sorge, mit Zugaben für die Rezeptübermittlung könnte das Verbot von Zugaben für Arzneimittel umgangen werden. Außerdem fordern dieselben Antragsteller einen diskriminierungsfreien Zugang zu E-Rezepten. Es müsse allen Menschen in Deutschland möglich sein, ihre E-Rezepte „frei vom Einfluss Dritter auf einer barrierefreien öffentlichen Plattform ohne zusätzliche Kosten oder vertragliche Verpflichtungen zu verwalten und einzulösen“. Dazu wird in der Begründung weiter erklärt: Wenn dagegen ein gewinnorientiertes Unternehmen Zugriff auf die Verwaltung der E-Rezepte hätte, müssten die Apotheken Gebühren entrichten oder Leistungen des Unternehmens in Anspruch nehmen. Doch dies würde die Hoheit des Patienten über sein Rezept gefährden. Zusätzlich fordern die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Apothekerverband Schleswig-Holstein „abgestimmte Vorgaben“ für E-Rezepte. Dazu solle eine gemeinsame Stelle von KBV, DAV und GKV-Spitzenverband die vertraglichen Bestimmungen synchronisieren, um „formal eine absolute Fehlerfreiheit“ von E-Rezepten zu erreichen. So sollen der bürokratische Aufwand in Apotheken und wohl auch die Gefahr von Retaxationen verringert werden. Insgesamt zeigen diese Anträge, dass die Einführung des E-Rezepts nicht nur die Digitalisierung eines bekannten Vorgangs ist, sondern zu vollkommen neuen Strukturen führen könnte.

Viel mehr als E-Rezept

Das Thema Digitalisierung reicht jedoch über das E-Rezept hinaus. Die Landesapothekerkammer Thüringen fordert, den Arzneimittelbegriff im Arzneimittelgesetz um „digitale Arzneimittel“ zu erweitern, die dann apothekenpflichtig wären. Gemeint sind alle digitalen Anwendungen mit Arzneimittelwirkung. Ein Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein sieht allerdings vor, digitale Gesundheitsanwendungen nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz als apothekenübliche Waren in die Apothekenbetriebsordnung aufzunehmen. Dann solle den Apothekerverbänden erlaubt werden, Verträge über die Erstattung der Kosten für solche Anwendungen abzuschließen. Beide Anträge zusammen eröffnen die Frage, wie eine Grenze zwischen „digitalen Arzneimitteln“ und Gesundheitsanwendungen mit dem Status apothekenüblicher Waren zu ziehen ist.

Gemäß einem weiteren Antrag sollen die Organisationen der Apotheker mit der Zertifizierung digitaler pharma­zeutischer Angebote beauftragt werden, wie dies bei der Zertifizierung medizinischer Angebote durch die KBV vorgesehen ist.

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Mehr Geld für die Apotheken

Das Kapitel „Rahmenbedingungen der Berufsausübung“ beginnt mit der Forderung der Apothekerkammer des Saarlandes, den Festzuschlag für Rx-Arzneimittel zu erhöhen. Der Antrag erinnert an das seit 2004 ungelöste Problem, den Festzuschlag an Kostensteigerungen anzupassen. Dies erscheint überfällig und zugleich bemerkenswert, nachdem die ABDA-Führung zuletzt auf Verbesserungen anderer Honorarkomponenten gesetzt hatte und viele Politiker Honorarerhöhungen „mit der Gießkanne“ abgelehnt hatten. Allerdings enthält der Antrag keinen Vorschlag zum nötigen Ausmaß einer Honorarerhöhung oder zur Berechnungsmethode für eine Anpassung.

Andere Anträge verfolgen dagegen den anderen Weg und fordern spezielle Honorare für besondere Aufwendungen bei der Bearbeitung von Lieferengpässen und aufgrund des SecurPharm-Systems. Außerdem sollten die Apotheken nicht weiter das Haftungsrisiko für Herstellerrabatte tragen. Dazu verweist der Landesapothekerverband Baden-Württemberg auf das hessische Landessozialgericht, das Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung geäußert habe.

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Neue Impulse für die Interessenvertretung – die Apothekerkammer Nordrhein will die ABDA auffordern, die berufsständische Organisation weiterzuentwickeln und Zukunftsthemen verstärkt zu begleiten.

Hilfen für den Apothekenalltag

In weiteren Anträgen geht es überwiegend um praktische Aspekte des Apothekenbetriebs:

  • Anpassung der Anforderungen an Notfalldepots
  • Änderung der Notdienstaushänge mit Verweis auf laufend aktualisierte Medien
  • rechtliche Klärung des Einzelimports zentral zugelassener Arzneimittel bei Lieferengpässen
  • erweiterte Abgabemöglichkeiten im Rahmen des Entlassmanagements in bestimmten Fallkonstellationen
  • Praktika zur Einarbeitung von Pharmazeuten aus Drittstaaten
  • Bestandsschutz für Ausnahmen von der Barrierefreiheit bei Apothekenübergaben
  • Einschränkungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung bei Medizinprodukten mit geringem Risikopotenzial
  • Aktionsbündnis für nachhaltige Arzneimittelversorgung
  • Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der Gestaltung der Versorgungswege.

Neue Perspektiven für die ABDA

Im Kapitel „Berufsständische Organisation“ spricht sich die Apothekerkammer Nordrhein für „neue Impulse und innovative Instrumente für die Interessenvertretung“ der Apotheker aus. In der Begründung heißt es, die ABDA habe hier Nachholbedarf. Doch offenbar trauen die Antragsteller der ABDA zu, das Problem selbst zu lösen, denn es heißt dort weiter, die neuen Impulse seien durch die ABDA-Gremien zu entwickeln. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe fordert eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung externer Expertise zu gründen, die sich mit innovativen Entwicklungen wie Künstlicher Intelligenz, 3D-Druck und stratifizierter Pharmazie befassen soll. In weiteren Anträgen geht es um eine Möglichkeit zur digitalen Abfrage von Apothekenbetriebserlaubnissen durch Pharmaunternehmen und um zusätzliche Unterstützung des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden.

Die Apothekerkammer des Saarlandes fordert ein Gegengutachten zum 2hm-Gutachten zur Apothekenhonorierung zu erstellen. Ebenso wie die ABDA vertrete die Apothekerkammer des Saarlandes die Ansicht, dass das Gutachten in Gänze falsch sei, doch davon sollte die Politik mit stichhaltigen Argumenten überzeugt werden, heißt es in der Begründung. Als Ergänzung ist hier anzumerken, dass die DAZ diese ­Argumente in zahlreichen Beiträgen dargestellt hat. Sie wurden im Buch „Neue Wege zur Apothekenhonorierung“ (Herausgeber Dr. Thomas Müller-Bohn, Deutscher Apotheker Verlag 2018) zusammengetragen. |

Autor

Dr. Thomas Müller-Bohn, Apotheker und Dipl.-Kaufmann, auswärtiges Mitglied der Redaktion der Deutschen Apotheker Zeitung

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