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CDU schmiedet Pläne gegen Engpässe
Erstes Arbeitspapier soll in der Arbeitsgruppe Gesundheit besprochen werden
Kürzlich hatte Hennrich in einem DAZ.online-Interview erklärt, dass er sich vorstellen könne, noch ins Apothekenstärkungsgesetz Maßnahmen zur Reduzierung von Lieferengpässen einzubauen. Hennrichs Ideen waren weitreichend. Es ging etwa um einen Exportstopp, längere Lagerzeiten und um eine Abgabequote für Arzneimittel aus Europa. Seit vergangener Woche ist nun eine erste, noch nicht abgestimmte Version eines CDU-Papiers bekannt, das sich der Engpässe annimmt. Vorausgegangen waren Gespräche mit Großhändlern, Apothekern und Herstellern.
Regionale Rabattverträge
Das Papier enthält unter anderem die Idee, die Verträge regionaler zu gestalten. Gerade kleinere Apotheken im ländlichen Raum müssten viel Zeit aufwenden, die Medikamente von den unterschiedlichen Herstellern zu beschaffen, heißt es im Papier. Das bringe hohe Logistik- und Transportkosten mit sich. „Es ist daher zu prüfen, ob – soweit dies vergaberechtlich zulässig ist – das Rabattvertragssystem stärker regional zentralisiert werden kann. Vorbild könnten hier die Rabattverträge bei der parenteralen Zubereitung sein.“ Krankenkassen würden regional gemeinsam zu Ausschreibungen verpflichtet werden. Die Erwartung: „Dies könnte die Vielzahl der abgegebenen Produkte bei oft identischem Wirkstoff verringern und damit den Transportaufwand auch im Sinne des Klimaschutzes reduzieren.“
Mehr Transparenz, verbindlichere Meldepflichten
Weiterhin soll das BMG aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen, die für eine größere Transparenz bei Lieferketten von pharmazeutischen Unternehmen über Großhandel bis hin zu den Apotheken sorgen. Auch die Einkaufssituation und Belieferung von Krankenhausapotheken müsse berücksichtigt werden. Von besonderer Bedeutung sei hier auch der Export von Arzneimitteln, die eigentlich zur Versorgung der Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen sollten, jedoch aufgrund der globalen Marktsituation in andere Länder exportiert werden. Bis heute sei nicht vollkommen nachvollziehbar, in welchem Umfang dies der Fall ist, so das Unionspapier.
Zudem sollen die Meldepflichten verbindlicher werden. Dazu soll das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) etablierte System ausgebaut werden. Die bereits für Klinikapotheken bestehende Meldepflicht müsse auf versorgungsrelevante Medikamente für die ambulante Versorgung ausgedehnt werden. Drohende Lieferengpässe, auch sich nur anbahnende Schwierigkeiten, seien dem BfArM unverzüglich zu melden.
Auch die „nationale Arzneimittelreserve“ hat es in das Papier geschafft: Gemeint sei damit keine statische Einlagerung von Medikamenten in zentralen Depots mit der entsprechend notwendigen Erneuerung des Bestands. „Dies ist unpraktikabel und würde zu hohe Kosten verursachen.“ Aber es soll eine Ausweitung der Vorhaltepflicht geprüft werden – für Kliniken ebenso wie für Apotheker und Großhändler.
Exportverbot als ultima ratio
Für versorgungsrelevante Arzneimittel, bei denen ein Lieferengpass festgestellt wurde, soll es als ultima ratio die Möglichkeit zur Verhängung von Exportbeschränkungen für Großhändler und Apotheken mit Großhandelserlaubnis geben. Die Beschränkung würde gelten bis der Lieferengpass behoben wurde.
Auch bei den Rabattverträgen soll angesetzt werden. Sie sollen nur ausgeschrieben werden, wenn mindestens drei Anbieter und zwei Wirkstoffhersteller vorhanden sind. Zudem sollte die Vergabe grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden.
Einen weiteren Fokus setzt das Papier auf die pharmazeutische Produktion in Europa: Die Union appelliert an die Bundesregierung, das Thema zu einem Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 zu machen.
Von einer Abgabequote für EU-Arzneimittel, wie sie Hennrich zunächst ins Spiel gebracht hatte, sieht das jetzt vorliegende Papier ab. Wörtlich heißt es: „Für eine Stärkung von Arzneimitteln ‚Made in Europe‘ sind grundsätzlich sehr vielfältige Ansätze denkbar, die wir jetzt debattieren sollten. Dabei sind auch die Spitzenorganisationen der Apotheker und der Krankenkassen gefordert im Rahmenvertrag Vereinbarungen zu treffen, die eine prinzipielle Abgabe von Arzneimitteln ‚Made in Europe‘ in einem vertretbaren Kostenrahmen zu privilegieren. Von einer gesetzlichen Vorgabe in Form einer Förderklausel sehen wir gegenwärtig ab.“
Die AG Gesundheit der Unionsfraktion wird das Papier nun besprechen. Wird es beschlossen, könnte es schon in den nächsten Wochen Teil einer parlamentarischen Diskussion werden, auch im Rahmen des Apothekenstärkungsgesetzes. |
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