Übergangslösung für Botendienst
Das erklärte Spahn am 2. September anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Krankenhaus-Zukunftsgesetz, in dem zunächst die Verstetigung der Botendiensthonorierung vorgesehen war. Doch kürzlich war bekannt geworden, dass die Regelung ins VOASG wandern soll. Geht es nach dem Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums, wird das VOASG Mitte Dezember in Kraft treten – nach der ersten Lesung im Bundestag am 11. September und einer abschließenden Lesung Ende Oktober. Eine Verlängerung der derzeitigen Regelung über die Verordnung könnte damit eine Lücke schließen. |