Gesundheitspolitik

Übergangslösung für Botendienst

VOASG: Im Dezember in Kraft?

ks | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, eine Verlängerung der Botendienst-Vergütung, wie sie jetzt in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungs-verordnung geregelt ist, über den 30. September hinaus zu prüfen. Eine dauerhafte Regelung soll dann im Gesetz­gebungsverfahren für das Vor-Ort-Apothekenstärkungs­gesetz (VOASG) beraten werden.

Übergangslösung für Botendienst

Das erklärte Spahn am 2. September anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Krankenhaus-Zukunftsgesetz, in dem zunächst die Verstetigung der Botendiensthonorierung vorgesehen war. Doch kürzlich war bekannt geworden, dass die Regelung ins VOASG wandern soll. Geht es nach dem Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums, wird das VOASG Mitte Dezember in Kraft treten – nach der ersten Lesung im Bundestag am 11. September und einer abschließenden Lesung Ende Oktober. Eine Verlängerung der derzeitigen Regelung über die Verordnung könnte damit eine Lücke schließen. |

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Sie haben noch kein Abo?

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein)

oder

Sie registrieren sich bei DAViD und schalten anschließend Ihr bestehendes Abonnement für die Website frei.

config_id: user_is_logged_in_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein)

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg

Jetzt einloggen und weiterlesen!

oder

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein)