DAZ aktuell

Plexiglasscheiben sind kein Allheilmittel

Positionierung der AG KatPharm zu Schutzmaßnahmen im HV-Bereich

Mittlerweile finden sich in vielen Apotheken Plexiglasscheiben in diversen Ausführungen und Größen. Die AG KatPharm der DPhG hat sich in ihrer Checkliste zu dem Thema bereist positioniert und möchte dies aufgrund der aktuellen Entwicklung nochmals konkretisieren.

Aus Sicht der AG KatPharm sind die Plexiglasscheiben ein zusätzlicher Schutz. Diese Schutzmaßnahme sollte jedoch immer in Verbindung mit persönlicher Schutzausrüstung der Mitarbeiter gesehen werden. Durch den Kundenbetrieb in der Apotheke ist grundsätzlich auch von Luftströmungen auszugehen, die ggf. das viren­haltige Aerosol in Bereiche hinter der Plexiglasscheibe tragen können. Diese Gefahr ist besonders groß, wenn die Plexiglasscheiben nur eine sehr ge­ringe Größe und Höhe haben.

Daher empfiehlt die AG, dass die Mitarbeiter im Bereich Front-Office hinter den Plexiglasscheiben mindestens einen Mund-Nasen Schutz (MNS) tragen. Die AG ist sich der schwierigen Liefersituation bewusst, verweist aber auf die vielfältigsten Anleitungen zur Herstellung von behelfsmäßigen MNS (z. B. des Hausärzteverbandes Niedersachsen). Sofern sich einzelne Apotheken zu einer ausschließlichen Versorgung über die Notdienstklappe entscheiden bzw. generell im Notdienst, sollte der Bediener an der Notdienstklappe mindestens mit einem MNS, besser einer FFP2-Maske ausgerüstet sein sowie ein Gesichtsvisier tragen. An der Notdienstklappe ist von einem sehr direkten Kontakt mit den Patienten durch den Luftstrom der Notdienstklappe auszugehen. Auch hier stehen bei einer schwierigen Beschaffungssituation mittlerweile Anleitungen zur Herstellung eines behelfsmäßigen Gesichtsvisieres zur Verfügung.

Zu prüfen ist bei einer Plexiglas-Verkleidung des HV-Tisches auch, ob die Freiwahl reduziert werden kann. Freiwahl wird einerseits durch den Kunden oft angefasst und dann doch zurückgelegt, zudem ist Freiwahl vor dem Bedienplatz der unmittelbaren Kontamination durch Aerosol des Kunden ausgesetzt. Gemäß Robert Koch-Institut ist eine Übertragung durch Schmierinfektion und Infektionen durch kontaminierte Oberflächen prinzipiell nicht ausgeschlossen. Insbesondere Bonbons und ähnliche Waren werden direkt verzehrt, ohne dass der Kunde die Verpackung desinfiziert oder sich dazwischen die Hände wäscht. |

Apotheker Sven Seißelberg
Oberstabsapotheker Dr. Frederik Vongehr
für den Vorstand der DPhG-AG KatPharm

Pandemie-Checkliste

In DAZ Nr. 12 hat die AG KatPharm die Checkliste Pandemie öffentliche Apotheken veröffentlicht. Mittlerweile wurden bereits diverse Anregungen an die AG herangetragen und die Liste konnte mithilfe der ADKA auf den Bereich der Krankenhausapotheken ausgeweitet werden. Aktuell laufen die Planungen für das erste Update der Liste in der kommenden Woche. Über weitere Anregungen, Optimierungsvorschläge, aber auch Kritik freut sich die AG unter der Mailadresse: covid@katastrophen-pharmazie.de

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