- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 35/2020
- Von der TI-Anbindung zum ...
DAZ aktuell
Von der TI-Anbindung zum E-Rezept
Infoveranstaltung der Apothekerverbände Schleswig-Holstein und Hamburg
Wesentliche Aspekte der Veranstaltung waren der zeitliche Ablauf des Projektes und die geplanten Dienste der TI. In einem weiteren Beitrag in dieser DAZ werden die technischen und praktischen Folgen für die Apotheken beschrieben (siehe Seite 56). Bei der Veranstaltung erklärte Gastgeber Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, die Apotheken befänden sich am Vorabend der Einführung der Hardware und der ersten Anwendungen. Währenddessen seien zum E-Rezept noch viele Gespräche nötig, um ein Maximum an Sicherheit und Zuverlässigkeit zu erreichen. Friedrich betonte, er wolle den Apothekern die Ängste vor der jetzt laufenden Anbindung an die TI nehmen. Etwa 200 Verbandsmitglieder folgten den Ausführungen.
Theoretische und realistische Termine für den TI-Anschluss
Die für das Projekt nötigen Spezifikationen wurden gemäß dem Zeitplan festgelegt, erläuterte Friedrich. Der nächste Stichtag ist der 30. September 2020. Bis dahin müssten die Apotheken gemäß der Gesetzeslage an die TI angeschlossen sein, aber dies sei nicht sanktioniert. Da der erste Konnektor erst am 20. Juli 2020 zugelassen wurde, sei dem Bundesgesundheitsministerium klar, dass der September-Termin nicht für alle Apotheken zu halten sei. Friedrich erwartet, dass die Anbindung der Apotheken zehn bis zwölf Monate dauern werde. Er räumte ein, dass jede technische Änderung „mit Schmerzen verbunden“ sei, aber die Apotheker könnten froh sein, beim Anschluss an die TI nicht die Ersten zu sein. So könnten sie von den Erfahrungen der Ärzte lernen. Die Apotheken sollten jedoch bis zum 30. Juni 2021 an die TI angeschlossen sein. Bis dahin muss die Gematik die App zum E-Rezept vorlegen. „Ab dann müssen wir sehr viel testen“, erklärte Friedrich mit Blick auf die Funktionen des E-Rezeptes. Neben der Systemebene sei es auch für die Apotheken hilfreich, die Wirkung auf die innerbetrieblichen Abläufe zu erproben.
E-Medikationsplan für Patienten weiter auf Papier
Vor der Einführung des E-Rezeptes wird die TI bereits für andere Anwendungen genutzt, insbesondere für den E-Medikationsplan. Dabei werden die Daten des bisherigen Papiermedikationsplans auf die elektronische Gesundheitskarte des Patienten übertragen. Bisher sei dabei für Apotheker keine Kostenerstattung vorgesehen. Doch Friedrich gab sich zuversichtlich, dass „da noch was kommen“ werde. Vorläufig sei ohnehin nicht mit viel Aufwand zu rechnen, weil nur wenige Patienten Medikationspläne hätten und die Krankenkassen die PIN-Briefe zu den Gesundheitskarten nur langsam versenden würden. Damit kämen zunächst eher wenige Patienten für den E-Medikationsplan in Betracht. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind und ein GKV-Versicherter mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln einen E-Medikationsplan wünscht, seien Apotheken allerdings dazu verpflichtet. Dann werden die Daten auf der Karte gespeichert und Ärzte und Apotheker können darauf elektronisch zugreifen, aber die Patienten sollen auch beim E-Medikationsplan vorläufig weiterhin Papierausdrucke erhalten.
Hochsichere Mails zwischen Ärzten und Apothekern
Der Notfalldatensatz ist auch von Anfang an auf der elektronischen Gesundheitskarte vorgesehen. Für Apotheken dürfte dies bei Arzneimittelunverträglichkeiten interessant sein. Ein weiterer Dienst in der TI ist die „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM). Dies ist ein hochsicherer Mail-Dienst zwischen allen Teilnehmern der TI. Die Grundlage dafür bildet der Verzeichnisdienst, in dem alle Teilnehmer mit ihren Mailadressen eingetragen sind. Für Apotheken wird dieser Verzeichnisdienst zugleich die Grundlage für das Empfangen von E-Rezepten. Ohne Eintragung in der Liste der angeschlossenen Apotheken wird eine Apotheke kein E-Rezept erhalten und bearbeiten können.
E-Patientenakte: Die große Unbekannte
Ab dem 1. Januar 2021 soll es außerdem die E-Patientenakte geben. In anderen Ländern habe diese Funktion abhängig von der jeweiligen Gestaltung viel oder gar keinen Nutzen, erläuterte Friedrich. Herausforderungen ergeben sich insbesondere, weil Patienten Daten löschen können, manche Dateiformate möglicherweise nicht gelesen werden können und viele Dateiformate in der Software umgesetzt werden müssen. Besonders problematisch sei, bei Hunderten oder Tausenden von Datensätzen die Orientierung zu behalten. Es sei nicht sicher, ob relevante Informationen gefunden werden. Ärzte und Apotheker hätten deshalb besonders die Haftungsfrage angesprochen. Denn sie könnten nicht alle Dokumente lesen und daher nicht dafür haften, wenn sie irgendeine Information darin nicht beachten.
Offene Fragen zur Sicherheit
Froese: Nicht weniger Sicherheit als für Busfahrscheine akzeptieren
Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, beschrieb die Sicherheitsprobleme des E-Rezeptes anhand eines Vergleichs: Beispielsweise die elektronischen Fahrscheine des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin könnten nur über die App des Betreibers verwaltet werden. Doch es könne nicht angehen, dass für Rezepte über Arzneimittel geringere Sicherheitsstandards gelten als für Busfahrscheine.
Gegenüber der DAZ erläuterte Froese die Sicherheitsprobleme. Die angedachte Variante, bei der Patienten einen Barcode erhalten, ließe das Makelverbot ins Leere laufen. Denn ein solcher Code könnte dann an jede App jedes Anbieters versendet werden. Auf die Frage, wie dies zu verhindern sei, erklärte Froese gegenüber der DAZ: „Eigentlich war die beste Lösung bereits da. Das war die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohne Weitergabe eines Zugriffstokens.“ Doch dieses Konzept sei verlassen worden. Alternativen seien nun, den Export der Daten komplett zu verbieten oder einen digitalen und analogen Kopierschutz für diese Daten einzuführen. Ein solcher umfassender Kopierschutz würde dann auch bei ausgedruckten Barcodes funktionieren. Mit dieser Forderung sollten sich die Apotheker bei der Diskussion über die anstehende Rechtsverordnung zu Details über das E-Rezept positionieren, empfiehlt Froese – und auch dafür hat er einen eingängigen Vergleich: Wir dürfen auch nicht mit kopierten Geldscheinen bezahlen. Ebenso sollten kopierte E-Rezepte verboten sein.
Langer Parallelbetrieb
Erst nach diesen Anwendungen wird das E-Rezept als wichtigste Neuerung für die Apotheken umgesetzt. Die Zeit ab dem 30. Juni 2021 sieht Friedrich als Testphase. Am 1. Januar 2022 soll das E-Rezept für Rx-Arzneimittel und Rezepturen starten. Wenn die PKV die Umsetzung für die GKV vollständig akzeptiert, könnten ab diesem Termin auch Privatrezepte als E-Rezepte ausgestellt werden. Dies ist bisher offen. Doch unabhängig davon finde an dem Datum kein „Big Bang“ statt, sondern es sei mit einem langen Parallelbetrieb von Papier- und E-Rezepten zu rechnen. Friedrich geht davon aus, dass die Patienten kein E-Rezept annehmen müssten, sondern ein Papierrezept verlangen könnten. Um Daten aus der hochsicheren TI zu erhalten, müssten sich auch die Patienten identifizieren. Möglicherweise soll dies über die NFC-Technologie, also eine drahtlose Datenübertragung über kurze Entfernungen erfolgen. Doch das sei längst nicht mit allen Smartphones möglich. Als Ersatzvariante könnten die Patienten vom Arzt einen Barcode erhalten. Diesen könnten die Patienten dann aber auch an irgendeine App weiterleiten. Außerdem sehe die jetzige Rechtslage vor, dass die Rezeptdaten vor der Verschlüsselung innerhalb der TI gelesen werden könnten. So könnte das Verordnungsverhalten der Ärzte vor der Belieferung ausgewertet werden. Dies könnte das Vertrauen in den Datenschutz untergraben. Aus diesen unterschiedlichen Gründen würden vermutlich zunächst viele Patienten weiter auf das bewährte Medium vertrauen und es werde nicht plötzlich sehr viele E-Rezepte geben. Friedrich folgerte: „Das Blatt Papier wird es noch lange geben.“ In Portugal habe sich das E-Rezept erst nach zehn bis zwölf Jahren durchgesetzt. Außerdem bezieht sich dies alles zunächst nur auf die E-Variante des „rosa“ Rezeptes. Andere Rezepte (BtM-Rezepte, T-Rezepte, grüne Rezepte, Sprechstundenbedarf) sollen erst später in elektronischer Form angeboten werden. Friedrich geht dabei von 2023 oder Anfang 2024 als Starttermin aus, für Hilfs- und Heilmittel sogar noch später. Angesichts der vielen offenen Fragen zur Sicherheit und zum Makelverbot (siehe Kasten) verwies Friedrich auf die App des Deutschen Apothekerverbandes, für die noch weitere Funktionen entwickelt würden. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.