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Internetrecherche hat ihre Grenzen
Welche Daten dürfen Arbeitgeber von Bewerbern verwerten?
Ob Google oder Social Media Profile: Umfragen zufolge hat jeder fünfte Arbeitgeber bereits einen Kandidaten nach einer Internetrecherche aus dem Bewerbungsverfahren aussortiert. Aber inwieweit darf aus datenschutzrechtlicher Sicht ein solcher Check durchgeführt und in die Beurteilung mit einbezogen werden?
Erstellt am 11.07.2021, 22:00 Uhr
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