Recht

Internetrecherche hat ihre Grenzen

Welche Daten dürfen Arbeitgeber von Bewerbern verwerten?

Ob Google oder Social Media Profile: Umfragen zufolge hat jeder fünfte Arbeitgeber bereits einen Kandidaten nach einer Internetrecherche aus dem Bewerbungsverfahren aussortiert. Aber inwieweit darf aus datenschutzrechtlicher Sicht ein solcher Check durchgeführt und in die Beurteilung mit einbezogen werden?

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg

Jetzt einloggen und weiterlesen!

oder

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)