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Wirtschaft

Mehr Geld fürs Personal – aber wie?

Analyse und Modellrechnung zur Finanzierung der Gehälter in Apotheken

Die Apotheken brauchen mehr Geld, besonders um das Personal angemessen zu bezahlen. Zur Verwendung von Honorarerhöhungen für höhere Gehälter gibt es bereits Vorschläge. Die Diskussion darüber erfordert einen Blick auf die Relationen zwischen den Mitteln für das Personal und den anderen Wirtschaftsdaten der Apotheken. Dabei zeigt sich: Das Team hat schon jetzt einen hohen Anteil an der Wertschöpfung, aber die absoluten Beträge reichen offenbar nicht aus. | Von Thomas Müller-Bohn

Ein wesentlicher Hintergrund für die Forderungen der ABDA nach mehr Geld für die Apotheken ist die Honorierung des Apothekenpersonals. Denn die öffentlichen Apotheken können im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern innerhalb und außerhalb der Pharmazie nur mithalten, wenn sie zeitgemäße Gehälter zahlen. Die sind erforderlich, um langfristig genug Mitarbeiter für die Apotheken zu finden – und dies ist eine entscheidende Voraussetzung, damit das Apothekensystem in der gewohnten flächendeckenden Struktur erhalten bleibt.

Mehr Geld für die Angestellten

Darum haben die Apothekerkammer und der Apothekerverband Schleswig-Holstein schon beim Deutschen Apothekertag 2022 einen Antrag für einen Mitarbeiterpakt eingebracht, der von der Hauptversammlung angenommen wurde. Demnach sollen die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband ADA in einem Mitarbeiterpakt verein­baren, dass zusätzliche Mittel aus einer Erhöhung der Apothekenhonorierung „unter Berücksichtigung der Lohnnebenkosten 1 : 1“ an die Mitarbeiter weitergegeben werden (s. Müller-Bohn T. Ein ganz dickes Heft - Die Anträge zum Deutschen Apothekertag 2022, DAZ 2022, Nr. 31, S. 18, Deutscher Apothekertag - Ein Bericht der DAZ-Redaktion, DAZ 2022, Nr. 38, S. 41). Der Umfang der zu fordernden Erhöhung blieb damals noch offen.

Ende Februar 2023 hat die ABDA beschlossen, eine Erhöhung des Festzuschlags auf Rx-Arzneimittel von derzeit 8,35 Euro auf 12 Euro pro Packung zu fordern. Vor diesem Hintergrund hat der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) Dr. Stefan Hartmann Anfang Mai im DAZ-Interview vorgeschlagen, eine Honorarerhöhung für die Apotheken zu erkämpfen, von der 60 oder 70% direkt in die Honorierung der Mitarbeiter fließen sollen (s. Interview mit dem BVDAK-Vorsitzenden Stefan Hartmann: „Wir müssen sehr viel lauter werden“, DAZ 2023, Nr. 18, S. 14). Durch diese Vorschläge wird die Honorierung der Angestellten zu einem eigenständigen Aspekt im Kampf um mehr Geld für die Apotheken. Damit stellt sich die Aufgabe, die Zahlen und ihre Größenordnungen einzuordnen. Was bedeuten die Prozentzahlen? Welche Konsequenzen haben sie für die Apotheken und ihre Teams?

Schon 2022 über 46% des Rohgewinns für das Personal

Der Apothekenwirtschaftsbericht 2023 der ABDA über die Arbeit der Apotheken im Jahr 2022 weist für eine durchschnittliche Apothekenbetriebsstätte 10,3% vom Netto­umsatz als Personalkosten und 6,7% vom Nettoumsatz als sonstige steuerlich abzugsfähige Kosten aus. Hinzu kommt ein Betriebsergebnis von 5,1%. Das ergibt rechnerisch einen Rohgewinn von 22,1% vom Nettoumsatz. Die ABDA weist allerdings einen Wareneinsatz von 78,4% aus, also einen Roh­gewinn von 21,6%, jeweils vom Nettoumsatz. Die Abweichung ist vermutlich ein statistisches Artefakt, das sich bei der Aggregation zahlreicher Daten und der Verwendung von Durchschnitten ergibt. Ausgehend von den zuerst genannten Daten teilt sich der Rohgewinn in 46,6% Personalkosten, 30,3% sonstige Kosten und 23,1% Betriebsergebnis auf, jeweils in Prozent vom Rohgewinn. Die Wertschöpfung der Apotheken entfiel damit schon 2022 zu über 46% auf die Entlohnung der Beschäftigten. Beim Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen sind die Beschränkungen der Rechtsform bei Apotheken zu beachten. Anderswo würde ein Geschäftsführergehalt bei den Personalkosten erscheinen, die dann bei ansonsten gleichen Verhältnissen noch höher wären. Die Arbeit der Apothekeninhaber wird jedoch über das Betriebsergebnis honoriert. Das Betriebsergebnis ist daher gedanklich in das Entgelt für die Arbeit des Inhabers und den Unternehmerlohn für das unternehmerische Risiko aufzuteilen.

Mehr als die Hälfte der Wertschöpfung für das Team

Damit wird schon jetzt weit mehr als die Hälfte der Wertschöpfung der Apotheken für die Arbeit des Apothekenteams – Inhaber und Angestellte – verwendet. Das Personal hat also einen hohen Anteil an den Mitteln, die die Gesellschaft für das System Apotheke aufwendet. Dieser Aspekt verdient in der Honorardebatte viel mehr Beachtung als bisher. Zugleich ist der Anteil der Sachkosten angesichts der oft aufwendig gestalteten Apothekenräume mit Kommis­sionierautomaten, umfangreicher IT-Ausstattung, Labor, Rezeptur und in manchen Apotheken sogar Reinräumen erstaunlich gering.

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Um neue Mitarbeiter zu finden und konkurrenz­fähig zu bleiben, sollten die Gehälter mit denen bei vergleichbaren Beschäftigungen mithalten können. Das ist im Moment nicht der Fall.

Was geschieht mit mehr Geld für die Apotheken?

Die beschriebene Aufteilung gilt aber nicht automatisch für zusätzlichen Rohgewinn, den die Apotheken bei einer höheren Honorierung erhalten würden. Denn die Kostenpositionen entwickeln sich großenteils aufgrund externer Einflüsse, also unabhängig von der Einnahmesituation der Apo­theken. Die Entwicklung bei veränderten Einnahmen und Kosten lässt sich anschaulicher anhand absoluter Größen darstellen. Wegen der Verfügbarkeit der Daten erfolgt dies hier anhand einer Modellrechnung für eine durchschnittliche Apotheke. Sie zeigt die Zusammen­hänge, die im Prinzip auf die kleineren typischen Apotheken übertragbar sind. Bei einem Durchschnittsumsatz von 3,225 Millionen Euro im Jahr 2022 und 78,4% Wareneinsatz (gemäß Angabe der ABDA) ergibt sich rechnerisch ein durchschnittlicher Rohertrag von 696.600 Euro. Mit der oben dargestellten Aufteilung ergibt dies in einer Modellrechnung 324.600 Euro Personalkosten, 211.100 Euro sonstige Kosten und 160.900 Euro Betriebsergebnis (berechnet aus der Aufteilung der Kosten mit Rundungs­effekten). Die ABDA gibt 162.890 Euro Betriebsergebnis an, was gut mit diesem Modell vereinbar ist.

Modellannahmen für 2023

Die ABDA erwartet gemäß ihrem Wirtschaftsbericht für 2023 zusätzliche Belastungen einer durchschnittlichen Apotheke von 10.000 Euro durch steigende Personalkosten und von mindestens 6000 Euro durch den erhöhten Kassen­abschlag. Daraufhin sollen hier für 2023 folgende Modellannahmen getroffen werden:

  • Durch steigende Preise neuer Arzneimittel wächst der Umsatz um 5%, also um 161.250 Euro. Dies erhöht den Rohertrag aufgrund des prozentualen Zuschlags auf Rx-Arzneimittel um etwa 4800 Euro auf 701.400 Euro.
  • Der steigende Rohertrag durch die Umverteilung von schließenden Apotheken soll die Belastung durch den erhöhten Kassenabschlag ausgleichen.
  • Die Personalkosten steigen entsprechend der ABDA-­Prognose um 10.000 Euro und damit auf 334.600 Euro.
  • Die sonstigen Kosten steigen entsprechend der allgemeinen Teuerungsrate, die hier aus dem Jahr 2022 übernommen wird, also um 6,9% (siehe ABDA-Wirtschaftsbericht, zitiert bei destatis). Dies ergibt sonstige Kosten von 225.700 Euro.

Aus diesen Modellannahmen ergibt sich für 2023 ein Betriebsergebnis der betrachteten Durchschnittsapotheke von 141.100 Euro. Der Rohertrag würde sich dann auf 47,7% Personalkosten, 32,2% sonstige Kosten und 20,1% Betriebsergebnis verteilen.

Modellrechnung: Was wäre wenn?

Das ist die Ausgangssituation für die derzeitigen Forderungen der ABDA. Bezüglich des Honorars steht dabei die geforderte Erhöhung des Festzuschlags auf Rx-Arznei­mittel auf 12 Euro im Mittelpunkt. Das ergäbe 3,65 Euro zusätzlichen Rohertrag pro Rx-Packung. Gemäß Apothekenwirtschaftsbericht für 2022 haben die Apotheken 1405 Millionen Packungen, davon 56,3% Rx-Packungen abgegeben, also 791 Millionen Rx-Packungen. Dies schließt Grippeimpfstoffe und andere Sonderfälle ein, die nicht nach dem Kombi­modell honoriert werden. Als sehr vorsichtige Schätzung soll für die weiteren Betrachtungen an­genommen werden, dass die Apotheken pro Jahr etwa 750 Millionen Rx-Packungen mit Honorar nach dem Kombimodell abgeben. Eine Honorar­erhöhung entsprechend der ABDA-Forderung würde damit den Rohertrag der Apotheken um 2740 Millionen Euro (ohne Mehrwertsteuer) erhöhen. Bei 17.939 Apotheken (Bestand zum Ende des ersten Quartals 2023, gemäß ABDA) wären das durchschnittlich etwa 152.700 Euro zusätzlicher Roh­ertrag pro Apotheke.

Hier soll dargestellt werden, wie sich dies bei verschiedenen Verteilungsmöglichkeiten auf die Honorierung der Apothekenmitarbeiter und auf die Wirtschaftsdaten der Apotheken auswirken würde. Die Forderungen der ABDA beziehen sich auf die Zukunft, und es ist kaum eine rückwirkende Honorarerhöhung für die bereits vergangenen Monate des Jahres 2023 zu erwarten. Dennoch werden die Folgen hier anhand des Jahres 2023 beschrieben, damit dies anschaulich möglich ist und die Ausgangsdaten nicht zu spekulativ sind. Es geht hier um die veränderten Relationen in unterschied­lichen Szenarien, nicht um eine realistische Prognose für das laufende Jahr. Für das Gedankenexperiment wird unterstellt, dass die Apotheken die geforderten 12 Euro pro Rx-Arzneimittel (teilweise sogar rückwirkend) bereits für das Jahr 2023 erhalten. Dazu werden fünf Szenarien betrachtet, bei denen dem Apothekenpersonal 0%, 47,7%, 60%, 70% oder 100% des zusätzlichen Honorars zugutekommen. Welche Folgen hätte dies jeweils in einer Durchschnittsapotheke?

Variante 0%
Wenn nur das Apothekenhonorar steigt und sich sonst nichts ändert, würde der erhöhte Rohertrag vollständig beim Betriebsergebnis ankommen. Statt 141.100 Euro im modellierten Fall ohne Honorarerhöhung hätte die Durchschnittsapotheke dann ein Betriebsergebnis von 293.800 Euro zu erwarten. Dies ist jedoch unrealistisch, weil angesichts der Personalknappheit viele Apotheken die größeren finanziellen Möglichkeiten nutzen würden, um durch höhere Gehälter Personal zu gewinnen. Dies würde auch in anderen Apotheken zu Gehaltserhöhungen führen, um das Personal zu halten. Allerdings ist schwierig vorherzusagen, welcher Teil des zusätzlichen Rohertrags auf das Personal entfallen würde.

Variante 47,7%
Eine denkbare und interessante Variante ist, dass die Personalkosten den gleichen Anteil am Rohertrag hätten wie im Fall ohne Honorarerhöhung, also 47,7%. Dann würde ein Betriebsergebnis von 220.962 Euro entstehen. Die Mittel für das Personal würden um 72.838 Euro auf 397.438 Euro steigen. Das wären 18,8% mehr als die 334.600 Euro, die sich aus der ABDA-Prognose für 2023 ergeben.

Variante 60%
Der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann hat vorgeschlagen, 60 oder 70% des zusätzlichen Honorars sollten an das Personal gehen. In der Variante mit 60% würde das Betriebsergebnis 202.180 Euro betragen. Die Personal­kosten würden um 91.620 Euro auf 416.220 Euro steigen. Das wären 24,4% mehr als gemäß ABDA-Prognose. Es müssten also 60% der von der ABDA geforderten Honorarerhöhung für Apotheken in die Gehälter und Lohnnebenkosten der derzeit Beschäftigten fließen, damit diese 24,4% mehr Gehalt bekommen, als ohne diese Entwicklung zu erwarten wäre.

Variante 70%
In der Variante mit 70% würde das Betriebsergebnis 186.910 Euro betragen. Die Personalkosten würden um 106.890 Euro auf 431.490 Euro steigen. Das wären 29,0% mehr als gemäß ABDA-Prognose.

Variante 100%
Die schleswig-holsteinische Idee für den Mitarbeiterpakt sieht sogar vor, das zusätzliche Geld komplett für die Mitarbeiter einzusetzen. Sie bezog sich zwar noch nicht auf die mittlerweile vorliegende ABDA-Forderung. Zur Orientierung soll hier aber auch betrachtet werden, wie sich die komplette Umwandlung des zusätzlichen Rohertrags in Personalkosten auswirken würde: Dann bliebe das Betriebsergebnis bei den im Modell ermittelten 141.100 Euro. Die Mittel für das Personal würden um 152.700 Euro auf 477.300 Euro steigen. Das wären 42,6% mehr als gemäß ABDA-Prognose.

Mehr Gehalt und mehr Beschäftigung

Alle obigen Zahlen beziehen sich auf eine Durchschnittsapotheke. Das Betriebsergebnis muss aber auch in kleineren Apotheken groß genug sein, um die Arbeit des Inhabers angemessen zu honorieren und das unternehmerische Risiko abzugelten. Der absolute Betrag des Betriebsergebnisses darf dafür nicht zu klein werden – hier soll es jedoch weiter um die Mitarbeiter gehen. Die zentrale Frage ist daher: Was bedeutet ein bestimmter Prozentsatz mehr Personalkosten für die Angestellten? Wenn sich das Ausmaß der Beschäftigung nicht ändert, würde das Brutto­gehalt um diesen Prozentsatz steigen. In einem zu verhandelnden Mitarbeiterpakt könnte das so festgelegt werden. Ansonsten ist das jedoch unrealistisch. Denn der wirtschaftliche Zweck zusätzlicher Mittel für das Personal besteht für die Apotheken auch in mehr Beschäftigung. Es ginge dann auch um zusätzliche Anreize, die Teilzeitkräfte für mehr Arbeit motivieren und den Nachwuchs verstärkt in die Apotheken statt in andere pharmazeutische Berufsfelder locken. Ein Teil des zusätzlichen Geldes würde also für mehr Arbeit aufgewendet. Die Zahl der verfügbaren Fachkräfte begrenzt diesen Effekt allerdings. Darum dürfte der größere Teil des zusätzlichen Geldes in Gehaltserhöhungen fließen. Um die Folgen zu bewerten, bieten sich Vergleiche mit den Gehältern für andere Berufe oder Berufsgruppen an.

PTA-Gehalt: Viel Nachholbedarf im Vergleich zu Erziehern

Gemäß dem Tarifvertrag zwischen der Adexa und dem Deutschen Apothekerverband für 2023 beträgt das Bruttomonatsgehalt für PTA in öffentlichen Apotheken abhängig vom Berufsalter 2419 bis 3072 Euro. Bei einer Bezahlung von 20% über dem Tarif wären das 2903 bis 3686 Euro. Wenn dieses übertarifliche Gehalt um weitere 20% steigen würde, ergäbe sich ein Gehalt von 3484 bis 4423 Euro. Als Vergleich erscheinen Erzieher interessant. Für Erzieher wird ein medianes Gehalt von 3305 Euro angegeben (s. Mondi S. Wie hoch ist das Gehalt für Erzieherinnen und Erzieher? Informationen des Infoportals Öffentlicher Dienst, www.oeffent­lichen-dienst.de/entgeltzahlung/3617-erzieher.html, Stand: 5. Mai 2023). Gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst verdienen Erzieher „ohne schwierige Tätigkeiten“ je nach Gehaltsstufe 2829,77 Euro (Stufe 1) bis 3855,19 Euro (Stufe 6), „mit schwierigen Tätigkeiten“ 2892,66 Euro bis 4307,92 Euro. Demnach müsste ein 20% übertarifliches Gehalt für PTA in öffentlichen Apotheken in der höchsten Berufsaltersstufe um weitere knapp 17% steigen, um das maximale Erziehergehalt im öffentlichen Dienst zu erreichen.

Apotheker-Gehalt: Krankenhaus vor öffentlicher Apotheke

Für Apotheker in öffentlichen Apotheken beträgt das Tarifgehalt derzeit 3895 bis 4679 Euro. Bei 20% über Tarif sind das 4674 bis 5615 Euro. Im öffentlichen Dienst werden Apotheker – dort typischerweise Krankenhausapotheker – in die Entgeltgruppe E 14 eingestuft. Gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes ist dafür ein Gehalt von 4851,90 (Stufe 2) bis 6560,21 Euro (Stufe 6) fällig. Das um 20% übertarifliche Gehalt für das höchste Berufsalter in der öffentlichen Apotheke müsste demnach um weitere knapp 17% steigen, um die maximale Bezahlung im Krankenhaus zu erreichen. Das entspricht der Situation im Vergleich zwischen PTA und Erziehern.

Fazit: Aussichtsreiche Idee, aber viel zu tun

Daraus ergibt sich zweierlei: Erstens zeigt sich, dass die absoluten Beträge der Gehälter in öffentlichen Apotheken deutlich unter denen bei vergleichbaren Beschäftigungen liegen. Sie sind also nicht konkurrenzfähig, obwohl der Anteil der Personalkosten an der Wertschöpfung der Apotheken schon jetzt bemerkenswert hoch ist. Zweitens lässt sich abschätzen, wie stark die Gehälter steigen müssten.

Wenn unterstellt wird, dass die Gehälter in öffentlichen Apotheken schon jetzt 20% über dem jeweiligen Tarif liegen, dürfte eine Erhöhung um weitere 17% die Apotheken hinsichtlich der Gehälter kurzfristig konkurrenzfähig machen. Die lang­fristigen Entwicklungen lassen sich damit jedoch noch nicht abschätzen. Da eine Erhöhung der Mittel für das Personal wahrscheinlich auch in zusätzliche Beschäftigung fließen würde, müssten die Personalkosten deutlich mehr als die Gehälter steigen, also mehr als 17%. Die Größenordnung von 24 bis 29% mehr Mitteln für das Personal erscheint realistisch. Aufgrund der präsentierten Modellrechnung entspräche das den von Hartmann genannten 60 bis 70% des zusätzlichen Rohgewinns, sofern die ABDA-Forderung in voller Höhe umgesetzt wird. Unter der Annahme, dass Apotheken bereits deutlich übertarifliche Gehälter zahlen, ergeben die ABDA-Forderungen und die von Hartmann vorgeschlagenen Relationen damit ein stimmiges Gesamtbild. Wenn allerdings die Ausgangslage ungünstiger ist und viele Apotheken „nur“ Tarifgehälter zahlen, würde das jedoch nicht ausreichen. Dann wäre eher ein Mitarbeiterpakt nötig, bei dem alle zusätzlichen Mittel für das Personal eingesetzt werden. Jede Variante wirft zudem die Frage nach der unternehmerischen Bewertung auf, die hier aber nicht das Thema sein sollte. |

Autor

Dr. Thomas Müller-Bohn, Apotheker und Dipl.-Kaufmann, DAZ-Redakteur

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