Die Honorarfrage: sein oder nicht sein
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat einige Pläne für die Apotheken recht konkret benannt, spätere Maßnahmen zum Honorar aber nur angedeutet. Die Aufmerksamkeit hat sich daher auf den ersten Teil gerichtet – auch in zwei Analysen in der DAZ (siehe DAZ 2023, Nr. 44 und 45). Den Apotheken drohen daraus große neue Gefahren, aber dies lenkt vom Hauptproblem ab – der Unterfinanzierung. Dagegen kann nur mehr Geld helfen. Die Ursache für das Problem wurde schon vielfach ausgeführt. Eine Honorierung, die zum weitaus größten Teil auf einem festen Betrag beruht, muss an steigende Kosten angepasst werden. Das Kombimodell wurde 2004 ausdrücklich eingeführt, damit Apotheken an absehbaren Preiserhöhungen von Arzneimitteln nicht zu sehr mitverdienen. Dem Festbetrag fehlt das immanente Wachstum. Darum muss er regelmäßig angepasst werden. Der Gesetzgeber schreibt in § 78 Abs. 2 AMG vor: „Die Preise und Preisspannen müssen den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen“. Dazu bietet er in § 78 Abs. 1 Satz 2 AMG eine vereinfachte Anpassungsmöglichkeit, aber keine verbindliche Systematik. Die ungelöste Methodenfrage ändert aber nichts an der obigen zwingenden Vorgabe.