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Mehr als nur Authentifizierung

Krankenkassen tragen Kosten für TI-Anbindung

28.10.2020, 01:57 Uhr


Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) kostet Geld. Die Kosten für die Anschaffung und Installation der Komponenten werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Was wird erstattet?

Die Kosten für die Anschaffung und Installation der Komponenten werden voll- oder teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) hat dazu mit dem GKV-Spitzenverband eine Refinanzierungsvereinbarung geschlossen, in der festgelegt wird,
welchen Ausstattungsumfang Apotheken beanspruchen können und welche Pauschalen dafür zur Verfügung stehen. Dazu gehören ein Internetanschluss, eine Institutionskarte (SMC-B), ein Heilberufsausweis (eHBA), ein Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst), stationäre und mobile Kartenterminals sowie ein Software-Update der genutzten Apothekensoftware. Die Abwicklung der Kostenerstattung läuft über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV und die Erstattung erfolgt auf Nachweis.

Wie kommt man an das Geld?

Der Anspruch der Apotheken auf Zahlung der zu erstattenden Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen beginnt mit dem Datum der technischen Inbetriebnahme, die durch eine einfache Bestätigung des jeweiligen Dienstleisters oder einen vergleichbaren Nachweis belegt werden kann. Der Antrag auf Erstattung der entsprechenden Beträge ist über das Apotheken-Portal des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) zu stellen. Nach positiver Antragsprüfung und Eingang der entsprechenden Zahlung seitens des GKV-Spitzenverbands erfolgt unmittelbar die Auszahlung des Erstattungsbetrages durch den NNF auf die vom Apothekeninhaber benannte Bankverbindung. Dies geschieht in der Regel zum Ende des Quartals, welches auf das Quartal folgt, in dem der Erstattungsantrag beim NNF eingegangen ist. Die laufenden Betriebskostenpauschalen der Folgequartale werden im Anschluss automatisch jeweils zum Quartalsende des auf ein Abrechnungsquartal folgenden Quartals durch den NNF überwiesen.

Weitere Informationen zur Anbindung von Apotheken an die Telematikinfrastruktur finden Sie »hier.

 

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