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Gemeinsam gegenhalten, auch ein Lauterbach macht Gesundheitspolitik nicht allein

25.06.2024, 00:59 Uhr


Zum wiederholten Male erfährt die Apothekerschaft von den sie betreffenden Plänen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach aus der Zeitung. Diesmal ist es der Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG), das die Weichen für die Zukunft der Apotheken stellen soll.

BMG macht die FAZ zur Pflichtlektüre der Offizin-Apotheken und der Standesvertretungen

Dr. Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK) erklärt: „Die Veröffentlichung des für unsere Branche so wichtigen Reformgesetzes in einer Tageszeitung, ohne Vorabinformation unserer Standesorganisationen, zeugt von überaus wenig Wertschätzung für den Berufsstand und seine Vertreter. Das war wieder gezielt geplant: Wenn man sich die Veröffentlichung kurz vor dem Apothekertag 2023 in der gleichen Weise in Erinnerung ruft, entspricht dies einem Schema.“ Und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) bekommt die Quittung für ihre zaudernde, rückwärtsgewandte Berufs- und Standespolitik der letzten 20 Jahre, die im Ehren- wie im Hauptamt viel zu unprofessionell und strategielos agiert(e) und der Politik nicht einmal ansatzweise gewachsen ist. Die eingeleitete, personelle Erneuerung auf allen Ebenen muss jetzt schnell gehen.

Vorschläge der ABDA und Fachverbände werden ignoriert

Nicht allein die Art und Weise der Bekanntmachung des Referentenentwurfs befremdet den BVDAK-Vorsitzenden. Von den anfangs vorgesehenen Gesundheitskiosken ist nichts mehr zu lesen, ansonsten hat der Bundesgesundheitsminister an allen bisher bekannt gewordenen und heftig kritisierten Details festgehalten. Die vereinfachten Möglichkeiten zur Gründung von Zweigapotheken und Filialen, sowie die Möglichkeit der Öffnung einer Apotheke ohne Anwesenheit eines Apothekers werden nach Einschätzung des BVDAK die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln nicht stärken. Warum sollte in einer strukturschwachen Region eine Filiale eröffnet werden, die den nötigen Ertrag nicht erwirtschaften kann? Zudem müssen auch diese Apotheken Light personell so aufgestellt sein, dass die Versorgung der Bürger gewährleistet werden kann. Das ist angesichts der prekären Personalsituation im Markt überhaupt nicht darstellbar.

Bei der Honorarumverteilung ist der Begriff ‘Peanuts‘ wirklich angebracht

Eine zusätzliche Unsicherheit sind die Umverteilungspläne, um das Stadt-Land-Gefälle auszugleichen. „Das BMG stellt das Fixum in Höhe von 9 € ab 2026 groß heraus. Wieviel Hundert Rezeptzeilen soll eine Apotheke beliefern, damit die ‚großzügigen‘ 65 Cent sich im Betriebsergebnis bemerkbar machen? Der im Gegenzug abgesenkte prozentuale Zuschlag wird bei vielen Apotheken größere Einbußen zeigen“, kommentiert Dr. Hartmann weiter. Die Fläche wird damit sicher nicht gestärkt. „Die gesetzlichen Krankenkassen klatschen laut Beifall, weil die jetzigen Änderungen kostenneutral erfolgen – ab 2027 werden sie die Verhandlungen über Honoraranpassungen mit den Apotheken, zu denen sie verpflichtet werden, einfach aussitzen oder blockieren.“ Wie soll weiterhin die flächendeckende Versorgung aufrechterhalten werden, wenn seit vielen Jahren das Honorar nicht angepasst wird und jede Kostenposition regelmäßig steigt? Die wirtschaftliche Basis der vollhaftenden Apothekeninhaber wird zerstört, die Versorgungsqualität mit Arzneimitteln wird leichtfertig aber offenbar bewusst geopfert.

Apotheker müssen gemeinsam laut werden

Das Gesetz darf in großen Teilen so nicht kommen, es gilt dieses mit aller Macht zu verhindern. Allen Landes- und Regionalpolitikern ist klarzumachen, wie die Versorgung in der Fläche in gar nicht allzu ferner Zeit aussehen wird. Für diese Information wird sich der BVDAK aktiv einsetzen. Wirklich jeder Mitarbeitende der Apothekenteams muss jetzt jeden erdenklichen Kontakt nutzen, um auf das unwiderrufliche Aus vieler Apotheken hinzuweisen. Auch mehrtägige Streiks, wie von einigen Apothekerverbänden vorgeschlagen, wird der BVDAK unterstützen.

Konkreter Sparvorschlag zur kostenneutralen Erhöhung des Apothekenhonorars

Aktuell gibt es immer noch 95 Krankenkassen, die alle das Gleiche anbieten und mal mehr, mal weniger Kosten verursachen und dabei 12 Mrd. € Verwaltungsaufwand verursachen. Die Kassen gängeln die Leistungserbringer seit Jahren, z.B. mit dem Bürokratiemonster Präqualifizierung und den Retaxationen. „Da sollte Karl Lauterbach endlich ansetzen“, meint der BVDAK-Vorsitzende Dr. Hartmann. Er schlägt vor: „Bei der Krankenhausreform werden Schwerpunktkliniken gebildet, wo entsprechendes Know-how und praktische Erfahrungen zusammentreffen. Dies als Blaupause auf die Kassen übertragen würde bedeuten: Diejenigen mit den höchsten Verwaltungskosten pro Versicherten werden denjenigen zugeschlagen, die ordentlicher mit dem Geld der Beitragszahler umgehen.“ Würden auf diese Weise nur zehn der gesetzlichen Krankenkassen pro Jahr auf die Profis unter ihnen verschmolzen, würde sich schon mittelfristig ein großer finanzieller Spielraum eröffnen, der letztlich auch dem GKV-System selbst diente.


„Weiterhin sind Antworten zu einer auskömmlichen Honorierung der Apotheken gefragt. Dem jetzt vorliegenden Entwurf des ApoRG, der zu wenige Antworten enthält, gilt es entschieden entgegenzutreten. 12 Mrd. € Verwaltungskosten der GKVen bieten Einsparpotenziale, die sofort zu heben wären!“

Dr. Stefan Hartmann


Über den BVDAK: 

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist seit 2008 Interessensvertreter und Dienstleister für seine Mitgliedskooperationen und Fördermitglieder. Er schützt die beruflichen und politischen Interessen seiner Apothekenkooperationen und damit auch deren über 12.000 angeschlossenen Apotheken. Der BVDAK arbeitet auf Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer flächendeckenden, aber auch qualitativ hochwertigen, pharmazeutischen Versorgung. Der BVDAK tritt damit für die in Apothekenkooperationen engagierte, inhabergeführte Apotheke in vernetzter Form ein.

 

BVDAK Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V
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