Umsetzung des OTC-Switchs

Rx-ellaOne ab Sonntag zurückgerufen

11.03.2015, 17:45 Uhr

So sieht die neue Packung der OTC-ellaOne aus. (Foto: HRA Pharma)

So sieht die neue Packung der OTC-ellaOne aus. (Foto: HRA Pharma)


Berlin – Der OTC-Switch wird vollzogen: Ab kommenden Sonntag, dem 15. März, wird das Notfallkontrazeptivum ellaOne® (Ulipristalacetat) mit dem Abgabestatus „apothekenpflichtig“ in den Verkehr gebracht. Der Originalhersteller HRA Pharma ruft daher alle noch im Vertrieb befindlichen, als „verschreibungspflichtig“ gekennzeichneten Packungen zu diesem Stichtag zurück. CC Pharma, kohlpharma und Pharma Gerke haben sich dem Rückruf angeschlossen und bitten ebenfalls um Überprüfung der Bestände sowie gegebenenfalls um Rücksendung noch vorhandener Packungen.

In einer aktuellen Information weist die Arzneimittelkommission (AMK) noch einmal darauf hin, dass zunächst nur das Fertigarzneimittel ellaOne® aus der Verschreibungspflicht entlassen wird, weil die EU-Kommission dem pharmazeutischen Unternehmer einen einjährigen Unterlagenschutz aufgrund signifikanter vorklinischer oder klinischer Versuche gewährt hat. Ab dem 8. Januar 2016 wird auch Ulipristalacetat (bis zu 30 mg) zur Notfallkontrazeption aus der Verschreibungspflicht entlassen.

Außerdem wird Levonorgestrel (bis zu 1,5 mg) zur Notfallkontrazeption freigegeben. Bislang gibt es aber noch keine Levonorgestrel-Präparate, deren Packung und Beipackzettel dem neuen Status angepasst sind. Eine entsprechende Änderungsanzeige beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann erst nach Inkrafttreten der neuen Arzneimittelverschreibungsverordnung erfolgen.

Laut AMK ist mit einem Inkrafttreten spätestens zum 16. März zu rechnen. Dann sollten neue, als apothekenpflichtig gekennzeichnete ellaOne®-Packungen verfügbar sein. Die AMK führt zudem aus, dass Aktualisierungen der Kennzeichen „Apothekenpflicht“ beziehungsweise „Verschreibungspflicht“ im ABDA-Artikelstamm jeweils zum 1. und 15. Tag eines Monats auf der Grundlage von Meldungen der Zulassungsinhaber vorgenommen werden, zeitliche Verzögerungen in der Apothekensoftware daher nicht auszuschließen sind.


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Arzneimittelverschreibungsverordnung

BMG drückt aufs Tempo

Gespräche über Beratung zur „Pille danach“ in Apotheken angelaufen

Kommt die Dokumentationspflicht?

Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht soll erneut entscheiden

„Pille danach“ wieder auf der Tagesordnung

Beratungs-Quickie

Orale Notfallkontrazeption

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.