Schweizer Kanton Zürich

Zum Impfen in die Apotheke

30.03.2015, 09:35 Uhr

Mehr Kompetenz: Zürcher Apotheker sollen ab Herbst impfen dürfen. (Foto: joloei/Fotolia)

Mehr Kompetenz: Zürcher Apotheker sollen ab Herbst impfen dürfen. (Foto: joloei/Fotolia)


Berlin – Ab kommenden Herbst dürfen Apotheker im Schweizer Kanton Zürich impfen. Das sieht jedenfalls eine entsprechende Verordnung der Zürcher Gesundheitsdirektion vor, wie verschiedene Schweizer Medien berichten. Sie soll noch vor den Sommerferien beschlossen werden. Allerdings gibt es Einschränkungen.

Wer sich impfen lassen will, muss bislang seinen Hausarzt aufsuchen. Im Kanton Zürich soll sich dies nun ändern. Die dortige Gesundheitsdirektion unter Thomas Heiniger (FDP) hat einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, der es Apothekern erlaubt, gegen Grippe, Hirnhautentzündung sowie Hepatitis A und B zu impfen – nur langjährig erprobte Impfstoffe, deren Indikation in der Regel unproblematisch ist und kaum Nebenwirkungen auslöst, heißt es laut der „Neue Zürcher Zeitung“ im Antrag der Gesundheitsdirektion. Allerdings dürfen nur Personen über 16 Jahre vom Apotheker geimpft werden.

Um eine entsprechende Impfbewilligung zu erhalten, müssen Apotheker eine zweieinhalbtägige Weiterbildung absolvieren und regelmäßig Auffrischungskurse besuchen. Lorenz Schmid, Präsident des kantonalen Apothekerverbands, rechnet damit, dass etwa die Hälfte der Zürcher Apotheker eine Bewilligung fürs Impfen beantragen wird. „Das ist eine sinnvolle Lösung, ein niederschwelliges Angebot, das auch die Impfrate in der Bevölkerung erhöhen dürfte.“ Viel Geld lasse sich mit dem Impfen nicht verdienen, glaubt er. Es sei aber gut für das Image der Apotheker und werde die Verbindung zu den Kunden stärken.

Die Neue Zürcher Zeitung berichtet außerdem, dass sich keine Partei gegen die Impf-Pläne der Zürcher Gesundheitsdirektion stellt. Selbst die kantonale Ärztegesellschaft AGZ soll dahinter stehen. „Wenn ein Hausarzt deswegen pleitegeht, hat er sowieso den falschen Job“, wird AGZ-Präsident Josef Widler zitiert. Die vorliegende Lösung hält er für gut. Die Vorgaben für Apotheker seien streng und würden damit die Sicherheit für die Patienten garantieren. Die ausstehende Zustimmung des Regierungsrats dürfte insoweit reine Formsache sein. Andere Kantone sollen ebenfalls ähnliche Schritte prüfen.


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