Angst vor hoher Belastung

KBV will Medikationsplan erst ab fünf Medikamenten

27.07.2015, 14:46 Uhr

Verbindlicher Medikationsplan ab drei oder fünf Verordnungen? (Foto: grafikplusfoto/Fotolia)

Verbindlicher Medikationsplan ab drei oder fünf Verordnungen? (Foto: grafikplusfoto/Fotolia)


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßt zwar die Einführung eines Medikationsplans, aber sie plädiert dafür, dass Patienten darauf erst bei einer Verordnung von mindestens fünf Medikamenten Anspruch haben sollen. Der Entwurf zum E-Health-Gesetz sieht einen Anspruch bei mindestens drei verordneten Medikamenten vor.

In einer Pressemitteilung begründet Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV, die KBV-Forderung damit, dass es erst kritisch werde, wenn die Patienten fünf oder mehr Wirkstoffe einnehmen müssten. „Das wissen wir aus der internationalen Literatur, aus Studien und aus Modellprojekten“, so Feldmann. Sie verweist darauf, dass auch im Modellprojekt ARMIN, der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen, erst die Verordnung von fünf Wirkstoffen und mehr zum Aufgreifkriterium erklärt wurde. 

Bei einem Anspruch ab einer Verordnung von fünf Wirkstoffen geht die KBV von etwa 7,5 Millionen anspruchsberechtigten Versicherten aus. Sollte das E-Health-Gesetz den Anspruch ab der Verordnung von drei Medikamenten festlegen, dann befürchtet die KBV eine Verdoppelung der Anspruchsberechtigten, was mit einer hohen Belastung insbesondere im hausärztlichen Versorgungsbereich verbunden wäre. Feldmann schlägt vor, bei einer Verordnung von weniger als fünf Medikamenten den Arzt entscheiden zu lassen, ob ein Medikationsplan sinnvoll ist oder nicht.

Grundsätzlich begrüßt die KBV die Einführung des Medikationsplans, fordert aber, die etablierten Zertifizierungsverfahren der KBV auch auf die Funktionalitäten des Medikationsplans auszuweiten. Nur so könnten die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme dazu bewegt werden, die entsprechenden Funktionen in der geforderten Zeit und Qualität bereitzustellen.


Dr. Doris Uhl (du), Apothekerin
Chefredaktion DAZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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