ABDA zum Vierten AMG-Änderungsgesetz

Die Richtung stimmt, aber...

Stuttgart - 12.01.2016, 16:43 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt mahnt fehlende Aspekte der Apotheker an. (Foto: AK Nordrhein)

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt mahnt fehlende Aspekte der Apotheker an. (Foto: AK Nordrhein)


Rezepte sollen nur noch nach direktem Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die große Koalition im November vorgelegt. Die ABDA sieht darin einen richtigen Ansatz, dennoch vermisst die Standesvertretung noch wichtige Aspekte. 

Mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Versprechen des Koalitionsvertrages umsetzen, dass der direkte Arzt-Patienten-Kontakt Voraussetzung für die Erstverschreibung von Arzneimitteln sein muss. Apotheker dürfen künftig Rezepte nicht mehr beliefern, wenn Zweifel daran bestehen, dass dieser Weg eingehalten wurde. Geschäftsmodelle wie das der online-Arztpraxis Dr. Ed würden damit empfindlich getroffen.

ABDA begrüßt Verbot von Online-Verschreibungen

Laut Pressemitteilung hält die ABDA das Verbot von Online-Verschreibungen für richtig. Präsident Friedemann Schmidt, erklärt, "man begrüße die Absicht, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels nur dann erfolgen darf, wenn das Rezept nach einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurde". So würden Geschäftskonzepte vereitelt, die unter Ausnutzung europäischer Sonderregelungen das Patientenwohl gefährden. Das habe man im Rahmen des Deutschen Apothekertags schon seit langem gefordert.

Allerdings vermisst die ABDA in dem Gesetz eine Reihe von anderen wichtigen Aspekten zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf fordert sie daher weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Absicherung der Arzneimittelversorgung. Das Gesetz solle weitere Aspekte für eine zukunftsfähige Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln berücksichtigen, heißt es.

Rezeptur- und BtM-Vergütung

Als Beispiel nennt Friedemann Schmidt die Honorierung der Rezeptur: Individuell hergestellte Arzneimittel schlössen eine wichtige Versorgungslücke, trotzdem bekämen die Apotheken kein Honorar für die Abgabe von Rezepturen. Das müsse sich ändern, wird er zitiert.

Weitere Baustellen sind nach Ansicht der ABDA die Vergütung des Aufwandes für die Versorgung mit Betäubungsmitteln und anderen dokumentationspflichtigen Medikamenten, wo eine  Anpassung  längst überfällig sei, sowie der Umgang mit Importarzneimitteln.

Wenn wirksam verhindern werden soll, dass gefälschte Arzneimittel in die Hände von Patienten gelangen, müsse der Apotheker selbst entscheiden können, ob er ein Importarzneimittel abgibt oder nicht, so Schmidt.


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3 Kommentare

Schnell ein neues Gesetz raushauen

von Wolfgang Nöcker am 13.01.2016 um 0:27 Uhr

Das kann doch nicht wahr sein, dass wir Apothekerlein im Notdienst die Belieferung eines Rezeptes ablehnen sollen, weil wir den Verdacht haben, es sei ohne Arztkontakt zustande gekommen. Wir haben mit dieser Causa überhaupt nichts zu tun, da sind alleine die Ärzte in der Pflicht! Statt hier mal klare Kante zu zeigen auch noch das sinnlose Betteln um mehr Geld .... es grauselt mich.

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Die Richtung stimmt.....

von Heiko Barz am 12.01.2016 um 20:01 Uhr

Nochmals, bis 2017 passiert überhaupt Nichts!
Nach den Wahlen müssen dann die Neuen Protagonisten erst lange eingearbeitet werden, und das dauert.
Ich bin mir sicher, die KKassen werden dann wieder so viel Druck aufbauen, dass die Regierungsseite schnell einbrechen wird.
Ob dann bis 2030 sich überhaupt etwas ändert ......?

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Der Löwe...

von Thorsten Dunckel am 12.01.2016 um 18:09 Uhr

...hat miaut ; und wie immer wird es keiner gehört haben!

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