Die Richtung stimmt, aber...
Mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Versprechen des Koalitionsvertrages umsetzen, dass der direkte Arzt-Patienten-Kontakt Voraussetzung für die Erstverschreibung von Arzneimitteln sein muss. Apotheker dürfen künftig Rezepte nicht mehr beliefern, wenn Zweifel daran bestehen, dass dieser Weg eingehalten wurde. Geschäftsmodelle wie das der online-Arztpraxis Dr. Ed würden damit empfindlich getroffen.
ABDA begrüßt Verbot von Online-Verschreibungen
Laut Pressemitteilung hält die ABDA das Verbot von Online-Verschreibungen für richtig. Präsident Friedemann Schmidt, erklärt, "man begrüße die Absicht, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels nur dann erfolgen darf, wenn das Rezept nach einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurde". So würden Geschäftskonzepte vereitelt, die unter Ausnutzung europäischer Sonderregelungen das Patientenwohl gefährden. Das habe man im Rahmen des Deutschen Apothekertags schon seit langem gefordert.
Allerdings vermisst die ABDA in dem Gesetz eine Reihe von anderen wichtigen Aspekten zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf fordert sie daher weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Absicherung der Arzneimittelversorgung. Das Gesetz solle weitere Aspekte für eine zukunftsfähige Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln berücksichtigen, heißt es.
Rezeptur- und BtM-Vergütung
Als Beispiel nennt Friedemann Schmidt die Honorierung der Rezeptur: Individuell hergestellte Arzneimittel schlössen eine wichtige Versorgungslücke, trotzdem bekämen die Apotheken kein Honorar für die Abgabe von Rezepturen. Das müsse sich ändern, wird er zitiert.
Weitere Baustellen sind nach Ansicht der ABDA die Vergütung des Aufwandes für die Versorgung mit Betäubungsmitteln und anderen dokumentationspflichtigen Medikamenten, wo eine Anpassung längst überfällig sei, sowie der Umgang mit Importarzneimitteln.
Wenn wirksam verhindern werden soll, dass gefälschte Arzneimittel in die Hände von Patienten gelangen, müsse der Apotheker selbst entscheiden können, ob er ein Importarzneimittel abgibt oder nicht, so Schmidt.