Kostenbeteiligung bleibt Eheleuten vorbehalten
Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der das Ziel hatte, den Anspruch auf Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung auszuweiten, ist im Gesundheitsausschuss des Bundestages gescheitert. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD votierten am Mittwoch gegen die Vorlage, die Linksfraktion enthielt sich.
Die Grünen wollten erreichen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der künstlichen Befruchtung auch bei nicht verheirateten Paaren anteilig erstatten – also bei Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft leben. Gegenwärtig haben laut Gesetz nur verheiratete Paare einen solchen Anspruch.
Fachleute uneins
In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Oktober 2015 hatten Gesundheits- und Rechtsexperten der Bundesregierung gesetzliche Klarstellungen auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin dringend empfohlen. So hält die Bundesärztekammer eine „systematische Rechtsentwicklung für diesen medizinisch, ethisch und rechtlich ebenso komplexen wie sensiblen Bereich“ für nötig.
Doch die Bundesregierung lehnt eine erweiterte Zuschussregelung für künstliche Befruchtungen bisher ab. Und erhält dabei von anderen Fachleuten Unterstützung. Es gibt Bedenken, dass zunächst offene Fragen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl und den Elternrechten beantwortet werden müssten. Als wesentlich angesehen wird etwa das Recht des Kindes auf Wissen um die genetische Herkunft.
Grüne: Einschränkung ungerecht und realitätsfern
Die Grünen-Politiker Katja Dörner und Harald Terpe zeigten sich von der Ablehnung durch die Große Koalition enttäuscht. Es sei „längst nicht mehr zeitgemäß, sondern ungerecht und realitätsfern, die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung auf verheiratete Paare zu beschränken“. Ankündigungen der Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) seien wieder „nur eine Luftnummer“ gewesen. Sie habe zwar für eine Änderung der Richtlinien gesorgt. Doch diese greife aktuell nur in einigen wenigen Bundesländern, kritisieren Dörner und Terpe. „Wer als Paar im falschen Bundesland lebt, bleibt mit den Kosten im Regen stehen“. Die beiden bleiben überzeugt: „Unser Gesetzentwurf hätte eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Er trägt der Lebensrealität vielfältiger Familienformen in Deutschland Rechnung“.