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Die Pannen um Deutschlands Health IT-Infrastruktur reißen nicht ab. Tests der Basisfunktionalitäten müssen weiter verschoben werden und Lesegeräte weisen eine Sicherheitslücke auf. Am großen Zeitplan hält Hermann Gröhe aber fest.
Schlechte Nachrichten für die elektronische Gesundheitskarte: Bereits mehrfach verschobene, aber dringend erforderliche Tests zum Online-Abgleich der Versichertenstammdaten finden wohl nicht mehr im Jahr 2016 statt. Dies hatte Dr. Stefan Bales, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), auf der Gesundheits-IT-Messe conhIT klargestellt: Die Selbstverwaltung werde das dritte Quartal als Termin nicht halten können. Er sei allerdings „sehr optimistisch“, den Zeitplan laut E-Health-Gesetz einzuhalten.
Kartenleser mit Schwachstelle
Grund für die neuerliche Verzögerung sind Kartenlesegeräte mit einer als unsicher eingestuften Schnittstelle. Sie entsprechen nicht den Vorgaben der gematik und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Für Ärger sorgen sogenannte Luftschnittstellen, also drahtlose Übertragungswege von Daten, die als bedenklich eingestuft werden. Sicherheitsexperten befürchten, auf diesem Wege könnten sensible Daten abgegriffen werden.
Papier ist geduldig
Die Folgen sind für Ärzte, Apotheker und Patienten gleichermaßen spürbar: Ohne elektronische Gesundheitskarte (eGK) bleiben nur antiquiert anmutende Hilfskonstruktionen. Zwar haben Versicherte mit drei oder mehr vom Arzt verordnete Wirkstoffen Anspruch auf einen Medikationsplan. Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll der Startschuss am 1. Oktober 2016 fallen. Gespräche des Deutschen Apothekerverbands (DAV), der Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) wurden Anfang dieser Woche abgeschlossen.
Bis Ende Juni soll die Vergütung für Ärzte auch im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet werden. „Wir haben wesentliche Vorarbeiten geleistet. Der Plan liegt vor“, erklärte die stellvertretende KBV-Vorsitzende Regina Feldmann gegenüber Medienvertretern. Allerdings erhalten Patienten momentan nur ausgedruckte Zusammenstellungen. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch per Gesundheitskarte abrufbar sein.
Muster ohne Wert
Die analoge Variante hat mehrere Schwachstellen: Werden Patienten tatsächlich Ärzte über andere Verordnungen oder über OTCs informieren? Wer beispielsweise Psychopharmaka oder Analgetika einnimmt, möchte nicht unbedingt, dass weitere Heilberufler davon erfahren. Auch das Ärztehopping von Personen mit Arzneimittelabhängigkeit, um beispielsweise an Benzodiazepine zu gelangen, lässt sich nur durch digitale, von allen Medizinern einsehbare Lösungen unterbinden.
Doch bis zum E-Rezept geht noch Zeit ins Land. Das Bundesgesundheitsministerium äußert sich bis heute nicht zu konkreten Zeitplänen bei diesem Modul.
Sanktionen drohen
Bei allen weiteren Bausteinen sieht Hermann Gröhe keinen Grund, am Zeitplan zu rütteln. „Das Ziel ist ehrgeizig, aber erreichbar, wenn sich alle anstrengen“, sagte er gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Laut E-Health-Gesetz drohen Ärzten und Zahnärzten, die nicht an der Online-Prüfung von Versichertenstammdaten teilnehmen, pauschale Kürzungen ihrer Vergütung.
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