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Digitale Rezept-Übermittlung
Gericht billigt Arzt-Apotheker-Vernetzung
Die Klage
der Wettbewerbszentrale gegen einen Arzt, der Patienten eine
digitale Rezeptübermittlung an eine mit ihm vernetzte Apotheke angeboten hat,
bleibt erfolglos. Auch die Berufungsinstanz ließ sich nicht von
einem Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung überzeugen. Knackpunkt war die
Beweissituation.
Berlin – Erstellt am 19.05.2016, 16:10 Uhr

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Packungsbeilage - Fachinformation
Die Informationen über ein Arzneimittel sollen dafür sorgen, dass es bestimmungsgemäß angewendet wird. Sie dienen also in erster Linie der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Wer will oder muss deshalb was über ein Arzneimittel wissen? Der Informationsbedarf ist nicht bei allen Beteiligten, das heißt den Ärzten, Apothekern und Patienten, gleich groß und gleich gelagert. Das Arzneimittelgesetz sieht daher unterschiedliche Informationsangebote vor. Die informierenden Texte umfassen die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Fachinformation.
Von Helga Blasius
Packungsbeilage - Fachinformation
Die Informationen über ein Arzneimittel sollen dafür sorgen, dass es bestimmungsgemäß angewendet wird. Sie dienen also in erster Linie der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Wer will oder muss deshalb was über ein Arzneimittel wissen? Der Informationsbedarf ist nicht bei allen Beteiligten, das heißt den Ärzten, Apothekern und Patienten, gleich groß und gleich gelagert. Das Arzneimittelgesetz sieht daher unterschiedliche Informationsangebote vor. Die informierenden Texte umfassen die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Fachinformation.
Von Helga Blasius
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