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Tätowieren soll sicherer werden. Die Informationskampagne „Safer Tattoo” des Bundesministers für Verbraucherschutz geht heute an den Start. Ziele: Standards für Hygiene, Farben und Ausbildung.
Beim Tätowieren liegt vieles im Argen: Infektionen mit Hepatitis und HIV, giftige und allergisierende Farben, verpfuschtes Stechen und unschöne Narben – die Spannbreite potenzieller Gefahren ist weit. Weit gehalten sind auch die – eben nicht vorhandenen – Vorschriften für Hygienestandards und Qualifikation der Tätowierer: Jeder kann bislang ein Tattoo-Studio eröffnen, ohne seine Befähigung nachweisen zu müssen. Das soll sich ändern.
„Ein Bockwurstverkäufer auf dem Weihnachtsmarkt muss mehr Regeln einhalten als ein Tätowierer”
Das bemängelt Daniel Krause vom Bundesverband Tattoo (BVT). Seit seiner Gründung im Jahr 2013 macht sich der BVT für hygienisch einwandfreie Voraussetzungen bei Tattoo-Studios und einen geregelten Zugang zum Berufsbild des Tätowierers stark.
Prominente Unterstützung erhält der Verband nun von der Politik: Unter Federführung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, geht heute die neue Website www.safer-tattoo.de online. Tattoofans finden hier Basisinformationen rund ums Tätowieren, zu Risiken und Schutzmaßnahmen. Mit einer besseren Aufklärung der Kunden und verschärften Regeln für Tätowierer will Schmidt diese florierende Branche sicherer machen. Immerhin ist jeder zehnte in Deutschland tätowiert, bei den 18- bis 29-Jährigen gar jeder vierte.
Welche Maßnahmen verfolgt der Bundesminister konkret? Er fordert Befähigungsnachweise als Zugang zum Beruf und begründet dies:
Wer dem anderen unter die Haut geht, muss selbst genau wissen, wie er das tut.
Daneben sollen strenge und europaweite Hygienevorschriften eingeführt werden, die das Risiko von Infektionen durch unsauberes Stechbesteck oder verkeimte Farben eindämmen. Die verwendeten Farben und Chemikalien enthalten außerdem teilweise Schwermetalle und krebserzeugende Stoffe. Auch hier sieht der CSU-Politiker Handlungs- und Regulierungsbedarf im Sinne des Verbraucherschutzes.
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