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Beratungs-Quickie
Diclofenac und Methotrexat gegen rheumatoide Arthritis
Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über Diclofenac und Methotrexat für einen Mann mit rheumatoider Arthritis.
Formalien-Check
Mit grimmiger Miene betritt ein
älterer Herr die Apotheke. Auf Nachfragen und Hinweise reagiert er ungehalten.
In seiner Stammapotheke wüssten alle Bescheid, leider habe er vor seinem Urlaub
vergessen dort das Rezept einzulösen.
Das Rezept ist vollständig, aber nicht eindeutig. Position zwei ist in der Stärke 5 mg nicht verfügbar. Es gibt nur Methotrexat Lederle® 2,5 mg und 10 mg. Andere Hersteller (z.B. Hexal) bieten 5 mg an. Es ist Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Das Ergebnis kann auf der Verordnung dokumentiert und mit Datum abgezeichnet werden. Rabattverträge sind zu beachten. Für Arthotec® forte sind preisgünstige Importe bevorzugt abzugeben.
Sehr zum Ärger des ungeduldigen Kunden ist kein Gebührenstatusfeld angekreuzt. Er sei von der Zuzahlung befreit. Widerwillig zeigt er seinen Ausweis vor. „Gebühr frei“ unter Angabe der Gültigkeitsdauer und der Nummer des Befreiungsausweises wird ergänzt und mit Datum und Unterschrift abgezeichnet.
Ab Ausstellungsdatum ist das Rezept einen Monat gültig.
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