Schwere Vorwürfe gegen Günter Zeifang

AOK kündigt Vertrag mit Zyto-Apotheker

Stuttgart - 29.07.2016, 18:30 Uhr


„Skandal-Apotheker“, „Gier-Apotheker“ – was wurde der Hamburger Zyto-Apotheker Günter Zeifang nicht schon alles genannt… Jetzt erhob das Polit-Magazin „Panorama“ neue Vorwürfe. Neben Zeifang im Visier des ARD-Berichts: Die AOK und ihr exklusiver Vertrag mit dem Zyto-Apotheker. Am Freitag kündigte die Krankenkasse ihre Vereinbarung mit Zeifang. 

Nachdem im November 2015 der Rechtsstreit der AOK Hessen gegen einen Apotheker, der ohne Exklusivvertrag hessische AOK-Versicherte mit Zyto-Zubereitungen versorgt hatte, zugunsten der Kasse ausgegangen war, schreiben immer mehr Krankenkassen die ambulante Zytostatikaversorgung aus. Erst vor einer Woche waren einigen Apothekern vom AOK-Bundesverband Exklusiv-Zuschläge für Rheinland/Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erteilt worden.

Eines der in Hamburg vergebenen Lose bringt die AOK jetzt in die Bredouille: Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens beauftragte die Kasse Günter Zeifang mit der weitflächigen Zytostatikaversorgung im Hamburger Raum. Zeifang ist in der Branche kein unbeschriebenes Blatt: 2013 hatte ihn das Amtsgericht Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der – im „Panorama“-Beitrag ungenau wiedergegebene – Grund: Zeifang hatte in den Jahren 2006 und 2007 über einen Zwischenhändler Fertigarzneimittel aus Ägypten bezogen, die in Deutschland nicht zugelassen waren. Diese Arzneimittel setzte er bei der Herstellung von Zytostatikazubereitungen als Ausgangsstoffe ein und berechnete die Zubereitungen gegenüber den Kassen als Rezepturarzneimittel.

Ungenutzte Kehrtwende

Damit verwirklichte Zeifang nach Auffassung des 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gegenüber den Krankenkassen den Tatbestand des Betrugs, weil es sich bei den in der Apotheke hergestellten Zytostatika-Lösungen nicht um Rezepturarzneimittel, sondern um Fertigarzneimittel gehandelt habe.

Diese arzneimittelrechtliche Bewertung des Strafsenats war in Rechtsprechung und Lehre auf fast einhellige Kritik gestoßen und wurde vom 5. Strafsenat des gleichen Gerichts im Dezember 2014 wieder revidiert. Da Zeifang gegen den 2013 ergangenen Strafbefehl kein Rechtsmittel eingelegt hatte, nützte ihm diese Kehrtwende der BGH-Rechtsprechung jedoch nichts mehr.

AOK verteidigt sich

In dem TV-Beitrag erklärt Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, von der Vorgeschichte Zeifangs gewusst zu haben. Im Zusammenhang mit der Verurteilung sollen die AOK und andere Krankenkassen von Zeifang eine „Wiedergutmachung“ in Höhe von 290.000 Euro erhalten haben. Mit anderen Worten: Auch die AOK, die Zeifang den Zuschlag erteilte, hatte zu den von ihm Geschädigten gehört.

Gegenüber „Panorama“ verteidigt sich Mohrmann: „Wenn jemand in der Vergangenheit verurteilt wurde und die Strafe erledigt ist, und er außerdem weiterhin seine Zulassung als Apotheker besitzt, kann ich ja nicht sagen: Mit dem möchte ich zusammenarbeiten oder mit dem möchte ich nicht zusammenarbeiten. Wir haben ein offizielles Ausschreibungsverfahren, was sich an offiziellen Kriterien orientiert.



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1 Kommentar

Wehrhafter Apotheker

von Elias Maier am 13.06.2017 um 15:35 Uhr

Offenbar will das der Apotheker nicht so einfach hinnehmen, was da über ihn berichtet wird, denn beim Landgericht Hamburg klagt er gegen den NDR und die Berichterstattung über ihn: Aktenzeichen 324 O 42 / 17

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