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Gemeinsamer Bundesausschuss
Bluttest auf Trisomien als Kassenleistung bei Risikoschwangerschaften?
Mögliche Trisomien per Bluttest feststellen: Ob die
Krankenkassen das im Fall von Risikoschwangerschaften zahlen sollen, prüft
jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss. Er will dabei auch ethische Fragestellungen im Blick behalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am gestrigen Donnerstag beschlossen, ein Bewertungsverfahren zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) einzuleiten: Es geht um die Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests bei Risikoschwangerschaften – und zwar in engen Grenzen. Es soll geprüft werden, ob und wie im Vergleich zu bisher zulasten der gesetzlichen Kassen erbringbaren Untersuchungen wie der invasiven Chorionzottenbiopsie (Biopsie der Plazenta) beziehungsweise Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) ein nicht-invasiver molekulargenetischer Test eingesetzt werden kann.
Bluttests, die Trisomie 21 – bekannt als Down-Syndrom – ebenso wie Trisomie 18 und Trisomie 13 relativ sicher feststellen, gibt es seit einigen Jahren. Dabei wird im Blut der Mutter nach Erbgut des Kindes gesucht. Vollständige Sicherheit bietet der Test nicht. Er kostet derzeit zwischen 500 und 900 Euro.
Kritiker befürchten Selektion
Das Bewertungsverfahren dauert bis zu drei Jahre. Kritiker fürchten, dass der Weg zu einem Routine-Bluttest für alle Schwangeren geebnet wird, die sich dann vermehrt für eine Abtreibung entscheiden könnten. „Die Einführung einer kassenfinanzierten Routineuntersuchung zum Beispiel auf das Down-Syndrom verstößt gegen die Prinzipien der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen“, sagte die SPD-Politikerin und frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die auch Bundesvorsitzende des Vereins Lebenshilfe ist. Eine Praxis, die in diese Richtung führe, müsse verhindert werden.
„Bei diesen Tests geht es nur um Selektion“, sagte der Ethik-Experte der Unionsfraktion, Hubert Hüppe (CDU), der „Rheinischen Post“. „Es gibt keinen therapeutischen Nutzen.“ Damit seien sie auch ein Verstoß gegen das Gendiagnostikgesetz.
Hecken: Ethische Fragestellungen werden berücksichtigt
G-BA-Chef Josef Hecken betonte jedoch, die Gremienmitglieder des G-BA würden in ihren Beratungen die diskutierten Befürchtungen einer möglichen Indikationsausweitung der Pränataldiagnostik und einer damit einhergehenden potenziellen Gefahr der selektiven Verhinderung von Schwangerschaften, insbesondere mit fetaler Trisomie 21, besonders im Blick behalten. „Bereits mit Einleitung des Erprobungsverfahrens auf Antrag des Herstellers eines molekulargenetischen Tests war man sich der Tatsache bewusst, dass dieses Verfahren neben den standardmäßig zu prüfenden medizinischen Gesichtspunkten in besonderer Weise fundamentale ethische Fragestellungen berührt, die mitbedacht werden müssen“, sagte Hecken. Um diese Perspektive zu stärken, sollen im weiteren Beratungsverfahren neben den wissenschaftlichen Fachgesellschaften auch weitere gesellschaftliche Organisationen, beispielsweise der Deutsche Ethikrat, einbezogen werden.
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