- Dieser Artikel ist in voller Länge erschienen in DAZ 2016, Nr. 32: „Der Aufwand für die Präqualifizierung ist maßlos übertrieben“ – Vertreter des LAV Baden-Württemberg können den Ärger der Apotheker verstehen"
- „Erneute Prüfung: Das Re-Präqualifizierungsverfahren zur Hilfsmittelabgabe" – Hilfsmittelexperte Thomas Platz erläutert das Präqualifizierung-Verfahren und weist auf mögliche Fehlerquellen hin. DAZ 2016, Nr. 32
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LAV zur Präqualifizierung
„Der Aufwand ist maßlos übertrieben“
Für die Präqualifizierung müssen zahlreiche Bedingungen erfüllt werden, die für den Betrieb einer Apotheke ohnehin vorgeschrieben sind. Die jetzige Ausgestaltung der Präqualifizierung mit all ihren Nachweisen ist daher maßlos überzogen, finden Ina Hofferberth und Thomas Krohm vom Landesapothekerverband Baden Württemberg.
Seit 2011 können Krankenkassen in ihren Hilfsmittelverträgen die Präqualifizierung der Leistungserbringer fordern. Von dieser Möglichkeit machen sie seit Jahren flächendeckend Gebrauch – zum Leidwesen der Apotheker. Denn zuvor waren Apotheken für „kleine Hilfsmittel“ wie Lanzetten oder Inkontinenzversorgung automatisch qualifiziert. Für andere, wie Kompressionsstrümpfe oder Bandagen, war der Nachweis einer Zusatzqualifikation notwendig. Jetzt müssen sie das vollständige Verfahren durchlaufen – für alles.
Warum das alte Verfahren dem Gesetzgeber plötzlich nicht mehr ausreichte und eine neue Regelung – eben die Präqualifizierung – eingeführt wurde, dafür hat die Geschäftsführerin des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg (LAV), Ina Hofferberth, keine Erklärung. Ihr sei nicht bekannt, dass es Probleme gab, sagte sie gegenüber der DAZ.
Vieles ist für Apotheken redundant
Die jetzige Ausgestaltung der Präqualifizierung mit all ihren Nachweisen halten Hofferberth und der LAV-Hilfsmittelexperte Thomas Krohm für maßlos überzogen. Zahlreiche Belege, die für die Präqualifizierung eingereicht werden müssen, seien schlicht redundant. Sie wurden von jedem Apothekeninhaber bei der Beantragung der Betriebserlaubnis und Apothekenabnahme bereits erbracht. Die sei aber vom Spitzenverband der Krankenkassen nicht berücksichtigt worden (Grundsatz der Gleichberechtigung) – trotz massiver Intervention des Verbandes, berichten Hofferberth und Krohm.
Sie vertreten den Standpunkt, dass für einfache Hilfsmittel wie Spritzen, Kanülen und weitere kleine Hilfsmittel Apotheken qua Ausbildung weiterhin als präqualifiziert gelten sollten. Und dafür setzen sie sich auch weiterhin beim Gesetzgeber ein.
Eine „administrative Kapriole"
2016 – also fünf Jahre später – werden die ersten Re-Präqualifizierungen fällig. Alle Unterlagen sind erneut einzureichen. Auch in der Re-Präqualifizierung habe man sich seitens des Verbandes auf allen Ebenen für ein schlankeres System eingesetzt, erklären die Vertreter des LAV – wieder ohne gehört zu werden. Denn auch hier ist in ihren Augen der Aufwand überzogen.
Die Verärgerung der Mitglieder können Hofferberth und Krohm daher verstehen. Neben den Problemen der Nicht-Lieferfähigkeit, der Umsetzung von Rabattverträgen mit aufwendiger Beratung, den rigorosen Retax-Wellen müssten die Apotheker nun noch Zeit aufwenden, Nachweise zu erbringen, ohne die ein Betreiben der Apotheke gar nicht möglich wäre. Jetzt bleibe als Verband nur die Option, die Mitglieder bei dieser administrativen Kapriole zu unterstützen.
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